Sicherheitskontrolle am Flughafen – das müssen Sie wissen
Die längeren Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle im Flughafen Zürich wären oft vermeidbar. Die Reisenden müssten sich einfach besser Vorbereiten. Zu diesem Schluss kommt die Flughafen Zürich AG.
Sie führt deshalb die wichtigsten Sicherheitsregeln in einer Mitteilung auf – gerade auch im Hinblick auf die Sommermonate, wo die Passagierzahlen erfahrungsgemäss am höchsten sind.
Flüssigkeiten richtig verpacken und aufs Band legen
Flüssigkeiten – dazu gehören auch Gels oder Sprays – sind nur erlaubt in Behältern bis zu jeweils maximal 100 Millilitern. Diese Behälter müssen in einen 1-Liter-Beutel gelegt werden. Pro Person ist ein 1-Liter-Beutel erlaubt. Flüssigkeiten über 100 Milliliter sind nur erlaubt, wenn sie in die Kategorien Spezialnahrung, Babynahrung oder Medikamente fallen.
Duty-Free-Flüssigkeiten über 100 Milliliter sind nur erlaubt, wenn sie samt Quittung in versiegelten Taschen mitgeführt werden, welche speziellen Vorschriften entsprechen müssen. Wer am Flughafen Zürich in den Duty-Free-Geschäften einkauft, erhält seine Waren automatisch richtig verpackt. An der Sicherheitskontrolle müssen alle Flüssigkeiten vorgezeigt werden. Erlaubte Flüssigkeiten werden gesondert kontrolliert.
Elektronische Geräte und Batterien
Auch elektronische Geräte wie Laptop, Tablets oder Kameras müssen an der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden. Lose Batterien und Powerbanks müssen im Handgepäck transportiert werden und gegen Kurzschluss gesichert sein. Das wird erreicht, indem man entweder die Pole mit Klebeband abdeckt oder jede lose Batterie einzeln in einen Plastikbeutel steckt. Bei Batterien ab 100 Wattstunden gilt eine Beschränkung auf maximal zwei Batterien pro Passagier. Verboten sind Energieträger mit einer Leistung von über 160 Wattstunden.
Spitzige Gegenstände und Feuerwerk
Im Handgepäck verboten sind auch jegliche Arten von Scheren und Messer mit einer Klingenlänge von über sechs Zentimetern, diese Gegenstände dürfen aber im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden. Generell verboten im Gepäck sind hingegen Feuerwerke, Wunderkerzen oder Feuerzeuge. Pro Person erlaubt ist maximal ein Feuerzeug, welches der Passagier auf sich tragen muss. (mig)
Die Flughafen Zürich AG weist daraufhin, dass je nach Fluggesellschaft noch weitere individuelle Vorschriften bestehen (mehr dazu).