Vergleich nach Klage gegen Huber+Suhner
Die Genugtuung bei Huber+Suhner ist gross. Das Bezirksgericht Pfäffikon kam am 26. Mai einstweilen zum Schluss, dass der Klage eines ehemaligen Mitarbeiters nur minime Erfolgsaussichten beschieden wären.
Dominik Scheurer hatte seinem früheren Arbeitgeber vorgeworfen, dass dessen Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Ausgliederung einer Fehraltorfer Geschäftseinheit rechtlich nicht korrekt gewesen sei (wir berichteten). An der Hauptverhandlung vor rund drei Wochen schlossen beide Seiten einen Vergleich mit Widerrufsvorbehalt.
Längerer Arbeitsweg
Scheurer war bis Ende 2015 an der nicht-strategischen Geschäftseinheit Composites angestellt. Am 7. Dezember hatte der Verwaltungsrat von H+S beschlossen, diese zum Jahreswechsel an die Connova AG in Villmergen AG zu verkaufen. Sie ist ein Anbieter für kundenspezifische Composite-Baustoffteile. Mit der Betriebsübernahme war eine erhebliche Verlängerung des Arbeitswegs für die Mitarbeiter verbunden. «In meiner Situation wäre es mir nicht möglich gewesen, im Aargau zu arbeiten», sagt Scheurer.
Vor dem Friedensrichter
Er beendete das Arbeitsverhältnis durch Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrag und klagte beim Friedensrichteramt gegen H+S. Am 29. Februar kam es daraufhin zu einem Gespräch zwischen Kläger und Beklagtem vor dem Friedensrichter.
Am Termin sei schnell deutlich geworden, dass eine aussergerichtliche Einigung unwahrscheinlich sein würde, so Scheurer. Trotzdem war man bei H+S überrascht, als der ehemalige Mitarbeiter am 4. März eine Klage beim Pfäffiker Bezirksgericht einreichte: «Schon das Gespräch beim Friedensrichter hat gezeigt, dass Herr Scheurers Anliegen kaum Chancen auf Erfolg hat und daher eine Klage keinen Sinn macht», sagt Res Schneider, Leiter des Bereichs Business Development und Corporate Communication bei H+S.
Selber gekündigt
Im Rahmen der Hauptverhandlung am 26. Mai trugen beide Parteien ihre Plädoyers vor. Diese bildeten zusammen mit den bisher eingereichten Dokumenten die Grundlage für eine einstweilige Lagebeurteilung durch das Bezirksgericht.
Dass das Gericht die Erfolgsaussichten des Klägers als minim einstufte, hatte mit der Aufhebung des Arbeitsvertrags zu tun. Diese sei auf eigene Initiative und einvernehmlich per Ende 2015 erfolgt, stellte das Gericht fest.
Scheurer behauptet, dass die Unterzeichnung des Vertrages aus der Not heraus zustande gekommen sei. «H+S hat mich schlecht informiert und zum Beispiel behauptet, dass die Kündigungsfrist im Falle einer Kündigung, von welcher Seite auch immer, zwingend bei der neuen Firma im Aargau abgegolten werden müsse. Diese Information ist grundlegend falsch», so Scheurer.
Korrekter Betriebsübergang
Diesem Vorwurf hält Schneider von H+S entgegen: «Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass die Vorgehensweise von H+S im Zusammenhang mit dem Betriebsübergang korrekt war, dass H+S der ihr obliegenden Informations- und Konsultationspflicht vollumfänglich nachgekommen ist und sämtliche Fristen eingehalten wurden.»
Auch das Gericht bestätigt auf Anfrage, dass den betroffenen Mitarbeitern in Fehraltorf angesichts der diversen Vorinformationen seitens H+S eine angemessene Frist eingeräumt worden sei, um dem Übergang des Arbeitsverhältnisses zuzustimmen oder diesen abzulehnen.
An der Hauptverhandlung in Pfäffikon stimmte H+S einem Vergleich zu. Dadurch muss der Kläger keine Parteikosten in Höhe von 5000 Franken bezahlen, die bei einem Klagerückzug ansonsten angefallen wären. Scheurer empfindet den Ausgang des Verfahrens als unbefriedigend, will es aber nicht weiterziehen.