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Politik

Sorge um Jugendliche in Wetziker Shisha-Bar

In der Shisha-Lounge Keyf treffen sich Jugendliche zum Shisha-Rauchen. Eltern sind besorgt, weil angeblich auch unter 16-Jährige mitmachen. Die Betreiber wehren sich gegen den Vorwurf, sie würden die Regeln nicht einhalten.

Eine Treppe führt zum Eingang der Shisha-Lounge hinunter. (Bild: Christian Merz), Eingang zur Shisha-Lounge im Untergeschoss. (Bild: Christian Merz)

Sorge um Jugendliche in Wetziker Shisha-Bar

Eine Treppe führt zum Eingang der Shisha-Lounge Keyf an der Bahnhofstrasse in Wetzikon hinunter. Hinter der schweren Tür liegt ein grosser dunkler Raum, erhellt von Lichterketten, mit kleinen Tischen und Sitzgelegenheiten. An der Wand hängt ein grosser Bildschirm. Ein paar Jugendliche sitzen herum, schauen auf ihre Handys. Auf einem Tisch steht eine gläserne Wasserpfeife, ein junger Mann zieht den Rauch mittels eines langen Schlauchs tief in seine Lungen.

Alterbegrenzung gefordert

Laut einer Mutter aus Wetzikon, die anonym bleiben will, besucht ihr 15-jähriger Sohn mit seinen gleichaltrigen Kollegen regelmässig die Shisha-Bar und raucht mit. «Gemäss Gesetz ist das Rauchen aber erst ab 16 erlaubt», sagt sie. Sie mache sich Sorgen um die Gesundheit der Jugendlichen. «Shisha-Rauchen ist sehr schädlich – auch das ­Passivrauchen. Ich finde es okay, dass es eine Shisha-Bar gibt, aber der Zutritt sollte erst ab 16 Jahren erlaubt sein.» Der Betreiber, der nicht namentlich genannt werden will, ärgert sich über die Vorwürfe. Dass er über drei Ecken von einer Mutter erfährt, die sich Sorgen um ihren 15-jährigen Sohn macht, der regelmässig in der Shisha-Bar verkehrt, erzürnt ihn. «Wenn sie ihren Sohn nicht unter Kontrolle hat, ist das nicht mein Problem. Dann soll sie ihn zu Hause behalten.»

Zutritt erst ab 16 Jahren

Davon will die Mutter, die ebenfalls anonym bleiben will, aber nichts wissen. «Klar kann ich es meinem Sohn verbieten, aber ich war ja auch mal 15», sagt sie. «Mehr als aufklären und sagen, wie schädlich dass es ist, kann ich nicht.» Die Mutter fordert, dass der Besitzer Verantwortung übernimmt und den Zutritt zur Shisha-Bar erst ab 16 Jahren erlaubt. Laut dem Besitzer ist dies jedoch bereits heute der Fall. «Das steht an der Türe. Und wir fragen nach dem Ausweis», sagt er.

Tatsächlich klebt an der Türe der Shisha-Lounge Keyf eine Hausordnung. Darauf steht allerdings der Name der Pizzeria, die über der Shisha-Lounge liegt. Es handelt sich dabei um ein Musterdokument, auf welchem nirgends der Name der Shisha-Bar aufgeführt ist. «Das erforderliche Mindestalter für das Betreten für das XX ist das vollendete 16./18. Altersjahr», heisst es darauf wörtlich. Laut der betroffenen Mutter gehe ihr erst 15-jähriger Sohn trotzdem in der Shisha-Bar ein und aus.

Sorge laut Experte berechtigt

Fridolin Heer, Leiter der Suchtpräventionsstelle Zürcher Oberland, kann die Bedenken der Eltern verstehen. Shisha-Rauchen werde immer populärer und auch im Zürcher Oberland gingen regelmässig neue Verkaufstellen und Shisha-Bars auf. Gemäss Heer be­handelt die Fachstelle über die Eltern-Hotline regelmässig Anfragen von besorgten Er­ziehungsberechtigten zum Thema. Deren Sorgen seien durchaus begründet. «Shisha-Rauchen ist nachweislich schädlicher als das Rauchen von Zigaretten», sagt Heer. «Die aufgenommene Nikotinmenge ist bis zu 15-fach höher als bei einer Zigarette. Zudem sind im Shisha-Rauch mehr Teer, Schwermetalle und weitere Schadstoffe enthalten.»

Den Jugendlichen das Rauchen zu verbieten, sei jedoch schwierig. Statt nur Verbote auszusprechen, rät der Suchtexperte den Eltern, ihre Kinder auch über die Gefährlichkeit des Shisha-Rauchens aufzuklären.

«Verantwortung bei Betreiber»

«Der Aufenthalt von Minderjährigen in einer Bar ist grundsätzlich nicht verboten», sagt Kommandant Sascha Walter von der Stadtpolizei Wetzikon. Laut Gastgewerbegesetz dürfen Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht von Erwachsenen begleitet sind, aber in Gastwirtschaften nach 21 Uhr nicht gedul­det werden. «Und es liegt in der Verantwortung des Betreibers, dass er vor der Abgabe der Shishas die Ausweise kontrolliert.» Im Rahmen von Alkohol- und Tabaktestkäufen habe man unter anderen auch schon die Shisha-Bar überprüft. Was dabei herausgekommen ist, darf Walter aus Gründen des Datenschutzes nicht bekannt geben. «Aber wenn sich ein Barbetreiber strafbar macht, wird er natürlich zur Anzeige gebracht.»

Der Besitzer der Shisha-Bar empört sich vor allem darüber, dass die betroffene Mutter nicht direkt zu ihm kam. «Wenn jemand ein Problem mit uns hat, sind wir gerne bereit, dies zu klären», sagt er. «Wenn sie mit uns redet, dann erteilen wir ihrem Sohn ein Hausverbot und lassen ihn nicht mehr rein.»

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