Bahnschläger muss hinter Gitter
Es war am 18. Januar 2007, als zwei homosexuelle Zürcher Studenten mit der S10 auf den Uetliberg fahren und auf dem Uto Kulm einen romantischen Abend verbringen wollten. Allerdings hatten die verliebten Männer grosses Pech, weil sie sich zum falschen Zeitpunkt am falschen Platz aufhielten.
Auf Zärtlichkeiten folgte Prügel
So sassen die beiden Geschädigten im Abteil ausgerechnet einem angetrunkenen Schwulenhasser aus Dübendorf gegenüber. Als dieser die gegenseitig ausgetauschten Zärtlichkeiten der Kommilitonen bemerkte, stieg sein Wutpegel sogleich ins Unermessliche: «Ihr verdammten Schwulen, ich hasse Schwule, ihr habt genau zehn Sekunden Zeit, aus meinem Gesichtsfeld zu verschwinden», erklärte der aufgebrachte Automechaniker. Die zwei Studenten nahmen die Drohung zur Kenntnis, hofften aber, die Sache unbeschadet aussitzen zu können.
Rechter Schuh als Tatwaffe
Allerdings meinte es der Homo-Gegner ernst. Nach Ablauf seines Ultimatums sagte er, dass er ihnen zehn Sekunden Zeit gegeben habe, zu verschwinden. Dann schlug er auf der Höhe der Haltstelle Triemli plötzlich zu. Zuerst boxte er einem heute 25-jährigen Opfer mit voller Wucht die Faust in Gesicht. Dann folgte ein wildes Gerangel, wobei der Angreifer gegen den zweiten Gegner einen Angriff in Kung-Fu-Manier startete und dabei seinen rechten Schuh verlor. Worauf der Angeklagte sogleich seinen verlorenen Treter vom Boden aufhob und mit diesem in der Hand auf den 27-jährigen Kontrahenten eindrosch. Erst danach konnten Zeugen Schlimmeres verhindern. Einer der Studenten hatte erhebliche Kopfverletzungen und eine Gehirnerschütterung erlitten.
Auch Sicherheitsbeamte attackiert
Bereits ein halbes Jahr später trat der heute 24-jährige Angeklagte erneut gewalttätig in Erscheinung. Diesmal legte er sich – erneut massiv angetrunken – mit einer Patrouille einer privaten Sicherheitsfirma im Zürcher Hauptbahnhof an. Was ihm nicht nur eine Tracht Prügel, sondern auch einen weiteren Anklagepunkt wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte einbrachte.
Schon wieder straffällig
Am letzten Dienstag stand der Schwulenhasser vor dem Bezirksgericht Zürich und hielt sehr schlechte Karten in den Händen. So hat er sich inzwischen zwei weitere Strafverfahren eingehandelt. Einerseits wegen des Raubes eines Mobiltelefons, andererseits wegen Drohung zulasten eines Kollegen. Der Antrag der Verteidigung auf einen Teilfreispruch sowie auf eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu 30 Franken hatte deshalb keine Chance.
Das Gericht folgte umfassend der Anklage und verurteilte den Schläger wegen Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte antragsgemäss zu einer gerade noch bedingten Freiheitsstrafe von acht Monaten. Allerdings muss der Schweizer Staatsangehörige trotzdem hinter Gitter. So wurden zwei ehemals bedingte Vorstrafen von insgesamt 67 Tagen widerrufen und neu für vollziehbar erklärt. Nicht zuletzt erteilte das Gericht dem Gewohnheitstrinker die Weisung, sich einer fachärztlichen Behandlung zu unterziehen.