Politik

Der Widerstand der kleinen Schulgemeinde gegen den grossen Kanton

Obwohl das Bundesgericht im Sinne der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee entschied, bleiben im Streit um die Frage der Grenzen der Schulgemeinden die Fronten verhärtet. Dies geht auch aus der Antwort auf die Anfrage von Gemeinderat Richard Sägesser (FDP) hervor. Nun taucht sogar ein Vorschlag einer neuen politischen Gemeinde Nänikon-Greifensee auf.

Das Wüeri-Schulhaus bleibt vorerst in den Händen der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee. (Foto: Archiv) , Gemeinderat Richard Sägesser (FDP) setzt sich für die Ustermer Einheitsgemeinde ein. (Foto: PD), Die Zukunft wird zeigen, ob sich die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee dem Gemeindegesetz fügen muss. (Foto: Christian Merz)

Der Widerstand der kleinen Schulgemeinde gegen den grossen Kanton

Ein Bundesgerichtsurteil zum Gemeindegesetz hält den Zwist zwischen der Sekundarschulpflege Uster und der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee weiterhin am Köcheln. Zwar wurde mit dem Urteil bestätigt, dass eine Schulgemeinde auch weiterhin parallel zu einer politischen Gemeinde existieren darf, aber ein anderer Teil des Gemeindegesetzes ist nach wie vor seit Anfang 2018 gültig. Dieser besagt, dass sowohl die Sekundarschulgemeinde Nänikon-Greifensee als auch die Sekundarschulgemeinde Uster bis 2022 ihr Gebiet an dasjenige der politischen Gemeinde anpassen müssen. Nach heutigem Stand würde damit die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee aufgelöst. Greifensee müsste als alleinige Schulgemeinde Greifensee weitermachen. Weil der Ortsteil Nänikon zur politischen Gemeinde Uster gehört, würde dieser zur Schulgemeinde Uster fallen. Die Sekundarschulpflege Uster will das – Nänikon-Greifensee nicht.

«Wir sind in diesem Fall nicht einer Meinung, das ist alles.»

Hansrudolf Ammann, Präsident der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee

Die Hypothese der Ustermer

Diese Haltungen werden nun zusätzlich durch die Antwort des Stadtrates auf eine Anfrage von Gemeinderat Richard Sägesser (FDP) bekräftigt. In der darin enthaltenden Stellungnahme der Sekundarschulpflege Uster wagt diese gar eine Vermutung, wo der Ursprung des Widerstand aus Nänikon-Greifensee zu finden ist: «Nänikon muss gefühlsmässig von alters her von Uster schlecht behandelt worden sein. Welche Geschichten hier in der Tiefe schlummern und welche heute dazu führen, dass der Widerstand aus Nänikon stetig erneuert wird, ist schwer ersichtlich.»

«Vielleicht sollte die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee auch mal den Vorteil des grösseren schulischen Angebots sehen…»  

Richard Sägesser, Gemeinderat (FDP)

Näniker bleiben bei ihrer Haltung

Hansrudolf Ammann, Präsident der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee, sagt dazu: «Ich weiss nicht, wovon hier die Rede ist. Ich hatte mit der Schulgemeinde Uster, namentlich mit Präsident Thomas Pedrazzoli (FDP), nie ein persönliches Problem. Wir sind in diesem Fall nicht einer Meinung, das ist alles.» Er verstehe die Absicht der Stadt Uster, eine Einheitsgemeinde ins Leben rufen zu wollen. Amman hat aber nicht die Absicht, von seiner Position abzurücken. «Dass der Kanton von oben herab diktiert, was wir in der Schulgemeinde Nänikon-Greifensee zu tun haben, verstehe ich nicht. Wenn hingegen bei einer Abstimmung eine Änderung des jetzigen Status entschieden würde, wäre dies zu akzeptieren.»

Richard Sägesser spricht von einer «Pattsituation». «Vielleicht sollte die Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee auch mal den Vorteil des grösseren schulischen Angebots sehen, dass Ihnen bei einer Einheitsgemeinde zur Verfügung steht.» Dafür müssten könnten Schüler eventuell auch mal einen längeren Schulweg in Kauf nehmen, was aber zumutbar sei. «Die von der Sekundarschulpflege Uster angestrebte organisatorische Änderung wurde vom Kanton abgelehnt. Solange die Situation mit Nänikon nicht bereinigt ist, haben wir für diese sinnvolle Änderung einen Stopp. Das ist sehr stossend», so Sägesser.  

«Falls wider Erwarten keine Ausnahmeregelung zu Stande kommt ist eine Einheitsgemeinde von Nänikon mit Greifensee anzustreben.»

Hansruedi Stella, Präsident Gemeindeverein Nänikon

Verfügbare Mittel werden ausgeschöpft

Ammann tritt ab dem ersten Juli ab. Seine Nachfolge ist noch nicht klar. Diese wird in der Kampfwahl vom 10. Juni bestimmt. Schon jetzt steht aber fest: Die Haltung der Schulgemeinde ändert sich nicht. Die beiden Kandidaten für seine Nachfolge, Ulrich Schmid (CVP) und Patrick Schoch (Aktion G), vertreten unisono die Haltung von Ammann. «Um eine eigenständige, selbstbestimmende und finanzunabhängige Schulgemeinde Nänikon-Greifensee zu verteidigen, werden alle verfügbaren Mittel ausgeschöpft», sagt Schmid. «Wir sind zwar bestrebt eine gute Lösung zu finden», sagt Kontrahent Schoch, «aber eine gute Lösung für unsere Schulgemeinde».

Die Umsetzung des Gemeindegesetzes könnte also zu einer Sekundarschulgemeinde Greifensee führen. Allerdings nicht, wenn es nach den Plänen des kantonalen Gemeindeamtes geht, das für die die Umsetzung des Gemeindegesetzes verantwortlich ist: «Zweckmässig und prüfenswert erscheint in diesem Zusammenhang – nach erfolgter Grenzbereinigung – eine Auflösung der Sekundarschulgemeinde Greifensee», schreibt Urs Glättli, von der kantonalen Abteilung Gemeinderecht.

«Dies hätte ein aufsichtsrechtlicher Fall zur Folge, der die Umsetzung des Gesetzes nach sich ziehen würden.»

Vittorio Jenni, Abteilungsleiter des Gemeinderechts

Causa bleibt blockiert

Die Schulpflege Uster will die Einheitsgemeinde – Schulgemeinde und politische Gemeinde sollen verschmelzen. Die Sekundarschulpflege Uster habe sich aber stets offen für verschiedene Varianten gezeigt, ausser dem Beibehalten des Status Quo, schreibt sie in ihrer Stellungsnahme.

Die Causa sei blockiert, solange die politischen Entscheidungsträger in Nänikon keinen Willen zeigten, sich Uster anzunähern, schreibt die Schulpflege. Für die Ustermer sind das neben dem Präsidium und der Mitglieder der Oberstufenschulpflege auch der Gemeindeverein Nänikon mit Präsident Hansruedi Stella. Dieser schrieb im Januar an den Ustermer Sekundarschulpräsident Thomas Pedrazzoli: «Der Gemeindeverein Nänikon ist nach wie vor der Meinung, dass das neue Gemeindegesetz nach dem Urteil des Bundegerichts rechtlich nicht haltbar ist.» Stella sah gar eine Anpassung des kantonalen Gemeindegesetzes als zwingend. Und: «Falls wider Erwarten keine Ausnahmeregelung zu Stande kommt ist eine Einheitsgemeinde von Nänikon mit Greifensee anzustreben.» Das hiesse, dass eine neue politische Gemeinde Nänikon-Greifensee entstehen würde.

Gemeinderat Sägesser sagt zu Stellas Idee einer neuen politischen Gemeinde: «Diesen Ansatz finde ich im Zusammenhang mit der Sek-Schule übertrieben. Er und hilft wohl nicht die vorliegende Pattsituation zwischen den Interessensgruppen zu lösen.»

Noch bis 2022 Zeit

Falls sich bis zum ersten Januar 2022 die Parteien nicht einigen, wird der Paragraf zur Grenzbereinigung der Schulgemeinde Uster verletzt. Vittorio Jenni, Abteilungsleiter des Gemeinderechts sagt zu den Konsequenzen: «Dies hätte ein aufsichtsrechtlicher Fall zur Folge, der die Umsetzung des Gesetzes nach sich ziehen würden.» Dies werde in der Regel mit den «mildesten Massnahmen» umgesetzt. Was das konkret bedeutet, könne erst gesagt werden, wenn es wirklich in vier Jahren so weit komme, so Jenni.

Die nächste Sitzung mit den beiden neuen Schulpflegepräsidenten wird im kommenden Herbst stattfinden. Die Schulpflege Uster wünscht sich auf diese Sitzung hin: «Mehr Mut und Pragmatismus und weniger Bedenkenträgertum.» Oder wie es Sägesser ausdrückt: «Was es jetzt braucht ist ein freiwilliger erster Schritt der Schulgemeinde Nänikon-Greifensee. Der Kanton zeigt keinen anderen Lösungsweg auf.»

Vorgeschichte der Einheitsgemeinde

2008 reichen fünf Ratsmitglieder eine Motion mit dem Auftrag zur Bildung einer Einheitsgemeinde ein. Eine Einheitsgemeinde kann aber nur gebildet werden, wenn die Flächen von Schulgemeinde und politischer Gemeinde deckungsgleich sind. Dies ist in Uster nicht der Fall. In der Folge wird ein Mediationsverfahren durch eine private Firma mit allen politischen Entscheidungsträgern organisiert. Sämtliche Verhandlungen, die in dieser Angelegenheit geführt werden, erbringen keinerlei Erfolge. Je nach Sichtweise wird die eine oder die andere Partei beschuldigt, die Verhandlungen zum Scheitern gebracht zu haben.

2009 revidiert die Sekundarschulpflege ihre Gemeindeordnung. Insbesondere wird die Anzahl der Behördenmitglieder von fünfzehn auf neun Schulpflegende reduziert. Der Regierungsrat stimmt der neuen Gemeindeordnung zu. Allerdings macht er klar, dass die Usanz als eigenständige Gemeinde mit Parlament als Legislative zu bereinigen ist. Er gibt der Sekundarschulgemeinde Uster fünf Jahre Zeit ihre Rechtslage anzugleichen.

2011 lanciert Stadtpräsident Martin Bornhauser (SP) zusammen mit dem Präsidenten der Sekundarstufe Uster einen erneuten Vorstoss für Verhandlungen. Diese werden von Nänikon-Greifensee jedoch einseitig abgebrochen. Informiert wird über das Lokalblatt «Nachrichten aus Greifensee», dass die Schulpflege der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee «das von der Stadt Uster vorgeschlagene Modell einer Einheitsgemeinde» ablehnt.

2013 lädt Regierungsrat Martin Graf die Präsidien der Sekundarstufe Uster und der Oberstufenschulgemeinde Nänikon-Greifensee zum Gespräch ein. Das Gespräch endet ergebnislos. Nänikon-Greifensee ist zu keinen Verhandlungen bereit. Martin Graf schreibt in seinem Brief danach, dass die aktuelle Situation «wohl oder übel» zu akzeptieren sei. Allerdings weist er auf das neue Gemeindegesetz hin, das vorsieht, zwingend eine Bereinigung vorzuschreiben.

2017 hebt das Bundesgericht den Paragraf 177 im neuen Gemeindegesetz auf. Die vorgesehene Zwangsauflösung von Schulgemeinden wird als verfassungswidrig taxiert. Die Oberstufenschulgemeinde Nänikon Greifensee und die Politische Gemeinde Greifensee waren Mitunterzeichner der Beschwerde vor Bundesgericht. Der Paragraf zur Grenzbereinigung von Schulgemeinden gilt weiterhin. Dieser besagt, dass Schulgemeinden, deren Gebiet nicht mit dem Gebiet einer oder mehrerer politischer Gemeinden übereinstimmen, ihr Gebiet innert vier Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetztes an dasjenige der politischen Gemeinden anpassen müssen.

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