Gemeinden prüfen Kapitalerhöhung – GZO sistiert Beschwerde
Aktionärsgemeinden stellen Bedingungen
Hilfe ja, aber nur bei einem tragfähigen wirtschaftlichen Konzept. Wie dieses aussehen könnte, erklärt der Stadtpräsident von Wetzikon, Pascal Bassu.
Kurz bevor die Sommerferien beginnen und der (politische) Betrieb in vielen Gemeinden der Region ruht, treten die Aktionärsgemeinden des GZO Spitals Wetzikon nochmals gemeinsam an die Öffentlichkeit.
In einem Schreiben halten sie fest, dass sie «nach heutigem Wissensstand davon ausgehen, dass ein Beitrag von ihrer Seite zur finanziellen Sanierung erwartet werden wird». Grundsätzlich sei man bereit, diesen Weg zu prüfen.
«Die 170 Millionen Franken können wir nach wie vor nicht finanzieren», erklärt der Wetziker Stadtpräsident Pascal Bassu (SP) auf Anfrage.

Die zwölf Aktionärsgemeinden wüssten noch nicht, welcher genaue Betrag im Rahmen einer Sanierung gebraucht werde und welche Anträge in den Gemeinden dem Volk zur Abstimmung unterbreitet werden müssten.
Klar machen die Aktionärsgemeinden aber bereits jetzt, dass eine Unterstützung an Bedingungen geknüpft ist. Sie hätten dem Verwaltungsrat und der Geschäftsleitung des Spitals bereits dargelegt, welche Voraussetzungen erfüllt und welche Unterlagen vorliegen müssten.
Zentrales Element sei ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept, dessen Grundlagen zurzeit erarbeitet würden. Die Aktionärsgemeinden halten allerdings fest, dass dies aufgrund der komplexen Situation noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird.
Nur was verstehen die zwölf Gemeinden konkret unter einem «wirtschaftlich tragfähigen Konzept»?
Das sei noch nicht klar definiert, sagt Bassu, der als Sprecher des Ausschusses der Gemeinden fungiert. «Bestandteil eines solchen Konzepts könnte die Prüfung eines langfristigen Gesundheitsraums Zürcher Oberland sein.» Zudem müsse im Rahmen eines solchen Konzepts geprüft werden, welche Leistungen das GZO in Zukunft noch anbieten, welche es allenfalls abgeben wolle. Schliesslich gebe es doch in der Region eine gewisse Überversorgung.
«Wir wollen, dass das Konzept auch noch in 20 Jahren Bestand hat und wir nicht in fünf Jahren wieder am selben Punkt stehen», so Bassu. «Wirtschaftlich muss das GZO keinen Riesengewinn erwirtschaften, aber die 8 bis 10 Prozent Ebitda-Marge wären gut, auch um Investitionen wieder selber stemmen zu können.»
Beschwerde soll sistiert werden
Gleichzeitig sind die Gemeinden, die das GZO tragen, schriftlich an die Gesundheitsdirektion herangetreten. Dies, um den Verantwortlichen mitzuteilen, dass ein Gesuch des Spitals unterstützt wird. Das Gesuch verlangt die Sistierung einer hängigen Beschwerde beim Verwaltungsgericht.
So hatte das Spital den Regierungsratsbeschluss, vom Kanton nicht finanziell unterstützt zu werden, nicht einfach hinnehmen wollen und die Beschwerde einen Tag nach der Bekanntgabe des Kantons beim Verwaltungsgericht eingereicht. Inzwischen wurde die Situation vertieft analysiert, mit dem Verwaltungsrat abgewogen. Gemeinsam mit hinzugezogenen Fachexperten der Aktionärsgemeinden sei man übereingekommen, eine Sistierung der Beschwerde anzustreben.
Der Grund, weshalb die Beschwerde nur sistiert und nicht zurückgezogen werde, bestehe darin, dass die Verantwortlichen des GZO den Entscheid der Gesundheitsdirektion immer noch für falsch hielten. «Selbst wenn das GZO nicht finanziell vom Kanton unterstützt wird, gehen wir davon aus, dass gemeinsam mit der Gesundheitsdirektion Gespräche über das Leistungsangebot anstehen», legt Bassu dar. «Das Gerichtsverfahren würde solche Gespräche blockieren.» Diese Signale habe man auch von der Gesundheitsdirektion selbst erhalten.
Zukünftige Prüfung der Jahresabschlüsse
Die Situation des GZO Spitals Wetzikon, aber auch anderer Spitäler im Kanton beschäftigt nach wie vor im Kantonsrat. Weiss die Gesundheitsdirektion über Grosskredite und Anleihen der Spitäler Bescheid? Kennt sie alle Bauvorhaben? Aus einer kürzlich publizierten Antwort auf die Anfrage dreier Kantonsräte geht hervor: nein.
«Weder das Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz noch die generellen und leistungsspezifischen Anforderungen sehen eine Meldung sämtlicher Grosskredite und Anleihen vor, ebenso wenig eine Meldung sämtlicher in Planung und Bau befindlichen Bauvorhaben», heisst es in der Antwort. Auch die Empfehlungen der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren sehen zur Spitalplanung und zur Wirtschaftlichkeitsprüfung keine vertiefte Überprüfung der Bonität, der Fremdkapitalstruktur und der Finanzstrategien der Spitäler vor.
Der Regierungsrat schreibt, es liege in der Eigenverantwortung der sich auf einen Platz auf der Spitalliste bewerbenden Spitäler und ihrer Trägerschaften, dass sie in finanzieller und baulicher Hinsicht genügend gut aufgestellt seien, um die
erhaltenen Leistungsaufträge erfüllen zu können. Nichtsdestotrotz werde die Gesundheitsdirektion aufgrund der aktuellen Entwicklungen die Jahresabschlüsse und Revisionsberichte sämtlicher Listenspitäler sichten und analysieren.
Zur Schaffung einer höheren Transparenz über die wirtschaftliche Stabilität wird die Gesundheitsdirektion zudem gemeinsam mit dem Verband Zürcher Krankenhäuser die relevanten Finanzkennzahlen definieren. Die Listenspitäler müssen diese künftig nicht nur bei der Bewerbung auf einen Listenplatz, sondern jährlich der Gesundheitsdirektion vorlegen. (erh)