Mit viel Wohlwollen informierte die Stadt Zürcher Baugenossenschaft Schönheim vor fünf jahren die Nachbarschaft auf dem Ametsberg über ihr Vorhaben. Sie plante eine Arealüberbauung mit 30 Wohnungseinheiten von 130 Metern Länge – und dies an höchster Lage in Gossau.
An der darauffolgenden Gemeindeversammlung erfuhr die Baugenossenschaft dann beträchtlichen Gegenwind. Das führte gar dazu, dass in Gossau die Bau- und Zonenordnung (BZO) kurz vor der noch ausstehenden Baubewilligung für das Grossprojekt geändert wurde.
«Das ist, als wenn man im Fussball ein Tor schiesst und dann plötzlich eine neue Abseitsregel eingeführt wird.»
Samuel Steiner, Baugenossenschaft Schönheim
Antrieb dafür war die «Staumauer-Initiative», die mit 135 zu 89 Stimmen auf Zustimmung stiess. Samuel Steiner von der Baugenossenschaft Schönheim zieht heute einen etwas speziellen, aber passenden Vergleich: «Unser Projekt war sozusagen abgesegnet. Das ist, als wenn man im Fussball ein Tor schiesst und dann plötzlich eine neue Abseitsregel eingeführt wird.»
Seitens der Baugenossenschaft ist man überzeugt, dass die BZO bis heute nicht angepasst worden wäre, wenn sie die Nachbarschaft am Ametsberg nicht informiert hätte. «Vorher gab es in der Bau- und Zonenordnung von Gossau keinerlei Längenbeschränkung für ein Gebäude im Rahmen der Arealüberbauung», sagt Steiner.

