Der Staat, stiller Gewinner des Immobilienbooms
Geldtipp
Immobilien unterliegen in der Schweiz unterschiedlicher Steuern und Abgaben. Warum diese für Bund, Kantone und Gemeinden besonders interessant sind, erklärt Fredy Hasenmaile, Chefökonom von Raiffeisen Schweiz.
Benötigt die öffentliche Hand zusätzliche Einnahmen und erhöht deshalb die Steuern, besteht stets die Möglichkeit, dass steuerpflichtige Personen oder Unternehmen mit Abwanderung reagieren. Bei Immobilien stellt sich dieses Problem nicht. Sie sind untrennbar mit ihrem Standort verbunden und können nicht ausweichen. Aus steuertechnischer Sicht sind Immobilien daher eine verlässliche Einnahmequelle. Als Griechenland 2010 in die Staatsschuldenkrise schlitterte und dringend zusätzliche Mittel benötigte, erhöhte das Land als eine der ersten Massnahmen die Steuern auf Immobilien. Auch der hierzulande inzwischen abgeschaffte Eigenmietwert hatte seinen Ursprung in einem akuten Finanzbedarf des Schweizer Bundesstaates: Die unbeliebte Steuer wurde 1915 während des Ersten Weltkriegs als sogenannte Kriegssteuer eingeführt, um wegbrechende Zolleinnahmen zu kompensieren.
Immobilien unterliegen daher auch in der Schweiz unterschiedlicher Steuern und Abgaben. Und auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts treibt die öffentliche Hand Steuererträge bei den Besitzern inländischer Liegenschaften ein – insbesondere über die Grundstückgewinnsteuer. Die Grundstückgewinnsteuer ist insofern ein Unikum, als Privatpersonen einzig bei Immobilienanlagen einer Besteuerung der Kapitalgewinne unterliegen.
Zwei Punkte sind uns bei der Analyse aufgefallen. Erstens: das starke Wachstum der Immobiliensteuereinnahmen. Über Grundstückgewinnsteuern und Handänderungsabgaben partizipieren Kanton und Gemeinden direkt an den Wertzuwächsen der Immobilienbesitzer. Angesichts der stark gestiegenen Immobilienpreise in den vergangenen zwei Jahrzehnten erhöhten sich auch die Steuereinnahmen. Zweitens fällt auf, wie unterschiedlich die per Bundesgesetz den Kantonen vorgeschriebene Besteuerung der Kapitalgewinne aus Immobilienverkäufen ausfällt. Da Immobilien nicht abwandern können, setzt der Steuerwettbewerb dieser Vielfalt kaum Grenzen.
Wir empfehlen Ihnen, den Verkauf Ihrer Immobilie sorgfältig zu planen. Die Grundstückgewinnsteuer kann je nach Kanton und Haltedauer stark variieren. Frühzeitige Beratung bei einem professionellen Finanzdienstleister ist daher sinnvoll.
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