Eigenmietwert: So stellen Sie sich jetzt optimal auf
Ein historischer Entscheid: Der Eigenmietwert fällt weg – und mit ihm ändern sich für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer wichtige Steuerregeln. Simon Käser von der Raiffeisenbank Zürcher Oberland erläutert, was die Änderungen konkret bedeuten.
Die Schweiz hat lange darüber diskutiert – nun ist es entschieden: Seit September steht fest, dass der Eigenmietwert abgeschafft wird. Was bedeutet das konkret für Immobilienbesitzerinnen und -besitzer?
So ändern sich die Steuerabzüge
Künftig entfällt die Pflicht, den Eigenmietwert bei selbstbewohnten Immobilien und Zweitliegenschaften als Einkommen zu versteuern. Gleichzeitig fallen die bisherigen Steuerabzüge für Schuldzinsen weg – mit Ausnahme von Personen, die in den letzten Jahren erstmals Wohneigentum erworben haben. Auch Unterhaltskosten sowie Investitionen in energiesparende und umweltschonende Massnahmen sind bei der direkten Bundessteuer nicht mehr abzugsfähig. Kantone können diese Abzüge jedoch bis spätestens 2050 weiterhin zulassen. Zudem haben sie die Möglichkeit, eine Objektsteuer auf überwiegend selbstgenutzte Zweitliegenschaften einzuführen. Besitzen Sie neben Ihrem Eigenheim auch vermietete Liegenschaften, dürfen Schuldzinsen anteilmässig weiterhin abgezogen werden. Bei ausschliesslich vermieteten Objekten bleiben die bisherigen Regelungen bestehen.
Frühzeitig planen
Wie geht es nun weiter? Die Umsetzung erfolgt nach einer Übergangsfrist, die der Bundesrat demnächst festlegen wird. Bis dahin gelten die bisherigen Bestimmungen. Für Eigentümerinnen und Eigentümer lohnt es sich, sich frühzeitig mit den steuerlichen Änderungen auseinanderzusetzen, um finanzielle Auswirkungen besser einschätzen zu können.
Renovation im neuen Steuersystem
Nutzen Sie die verbleibende Zeit, um steuerliche Vorteile bei Renovationen zu sichern. Wichtig zu wissen: Es wird unterschieden zwischen werterhaltenden und wertsteigernden Massnahmen. Während werterhaltende Renovationen steuerlich abziehbar sind, gilt dies bei wertsteigernden Investitionen in der Regel nicht – mit einer Ausnahme: Wenn die Massnahme der energetischen Sanierung dient und zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt, können die Kosten steuerlich geltend gemacht werden.
Notwendige Renovationen sollten nicht zu lange hinausgezögert werden, da dies zu höheren Folgekosten führen und den Immobilienwert negativ beeinflussen kann. Prüfen Sie geplante Sanierungen frühzeitig und überlegen Sie, ob sich Investitionen aktuell noch lohnen. Eine Beratung durch Ihre Bank kann helfen, grössere Finanzierungen gezielt zu planen und sinnvoll zu budgetieren.
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