Bund streicht Gelder für Landwirte, Wildberg springt in die Bresche
Wegen neuer Regelungen
Damit die kommunalen Naturschutzobjekte in Wildberg weiterhin von lokalen Bauern gepflegt werden, erhöht die Gemeinde deren Entschädigungen.
In Wildberg gibt es zahlreiche Naturschutzobjekte, die im Inventar der Gemeinde sind. Dazu gehören beispielsweise sogenannte Streueflächen, also ungedüngte Wiesen auf Feucht- und Nassstandorten, oder für die Biodiversität wichtige Hecken.
Für die Objekte, die auf Land der Gemeinde liegen, sind ortsansässige Landwirte für die Pflege zuständig. Bisher war die Entschädigung für die Landwirte durch Bundes- und Kantonsbeiträge gerade ausreichend, um die geleistete Arbeit abzugelten. Doch Anfang Jahr wurden die Beiträge gekürzt.
Die Landwirte erhalten damit weniger Geld für die Pflege von sogenannten Biodiversitätsförderflächen erster Qualität. Dazu gehören die kommunalen Naturschutzobjekte von Wildberg, die im Eigentum der Gemeinde sind.
«Es war ein Landwirt, der uns auf die Kürzungen der Beiträge aufmerksam gemacht hat und mit einem Anliegen an uns gelangt ist», sagt die zuständige Gemeinderätin Nicole Künzle (parteilos). Der Gemeinderat will die Landwirte nämlich nicht im Regen stehen lassen.
«Um weiterhin auf die geschätzte und zuverlässige Bewirtschaftung und Pflege durch unsere ortsansässigen Landwirte zählen zu können, wird Wildberg durch die Kürzung entstandene Defizite ausgleichen», schreibt er in seinem Beschluss. Dies jedoch erst ab kommendem Jahr.
Nicht alle profitieren
Konkret geht es um einen Beitrag von 600 Franken pro Hektare Land, das die Landwirte für die Gemeinde pflegen. Bei rund 7,8 Hektaren Land schlägt dabei ein Betrag von 4704 Franken zu Buche, der für das nächste Jahr budgetiert wird. Davon profitieren können etwa eine Handvoll Landwirte.
Streueflächen, also ungedüngte Wiesen auf Feucht- und Nassstandorten, gibt es beispielsweise an der Hauptstrasse zwischen Turbenthal und Wildberg.
Die Gemeinde will die aktuelle Entwicklung auch zum Anlass nehmen, um das kommunale Inventar zu überprüfen. «Es wird dann natürlich alles genau abgerechnet», sagt Thomas Bosshard, der Ackerstellenleiter der Gemeinde.
Der Landwirt aus Ehrikon ist in dieser Funktion dafür verantwortlich, dass die vom Kanton erlassenen Weisungen vollzogen werden, und ist zudem Ansprechpartner rund ums Thema Landwirtschaft. Selber bewirtschaftet er kein Naturschutzobjekt im Auftrag der Gemeinde. Von den neuen Regelungen der Gemeinde kann er damit nicht profitieren.
«Bei mir sind es zwei kantonale Naturschutzobjekte», erklärt Bosshard. Konkret geht es um eine Fläche von zwei Hektaren – damit muss er auf gut 600 Franken pro Jahr verzichten. Er und viele weitere Landwirte würden sich deshalb wünschen, dass auch der Kanton in die Bresche springt. Die Landwirte warten aber noch auf einen Entscheid.
