Laupner Familienbetrieb muss nach fast 50 Jahren schliessen
Reichmuth und Rüegg macht dicht
Tragisches Ende einer Traditionsfirma in drei Akten: Zuerst starb der Patron, dann liefen Mitarbeiter weg und zuletzt liess sich das Schiff der Reichmuth und Rüegg nicht mehr auf Kurs bringen. Jetzt geht es um Schadensbegrenzung.
«Gehen wir ins Sitzungszimmer. Es ist das einzige hier, das noch nicht geräumt ist.» Martina Rüegg erlebt so anstrengende wie wehmütige Tage. Die junge Firmenchefin löst das Metallbauunternehmen auf, das ihr Vater Bernhard († 55) einst aufgebaut und zum Erfolg geführt hatte.
Vor zwei Jahren ist die Reichmuth + Rüegg AG in eine ernste finanzielle Schieflage geraten und befindet sich aktuell im Nachlassverfahren. Martina Rüegg hat sich gegen den Konkurs und für die Nachlassstundung entschieden (siehe Box).
Konkurs: Kann ein Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen oder ist es überschuldet, droht der Konkurs. Mit der Konkurseröffnung werden in der Regel alle unternehmerischen Aktivitäten eingestellt.
Im Rahmen des Konkursverfahrens werden anschliessend alle Aktiven des Unternehmens verkauft und der Erlös unter den Gläubigern verteilt. Es gibt dabei drei Klassen von Forderungen. Die ersten beiden Klassen sind privilegiert. Es handelt sich dabei um Löhne, Beiträge an die berufliche Vorsorge und Versicherungen (AHV, IV).
Die Gläubiger der dritten Klasse – in der Regel sind das Lieferanten oder Kreditgeber – werden erst bedient, wenn diejenigen der oberen beiden Klassen vollständig befriedigt sind. Oft erhalten sie nichts oder nur einen Bruchteil des Gelds, das ihnen zusteht.
Nachlassverfahren: Das Nachlassverfahren ist als gesetzliches Sanierungsverfahren eine Alternative zum Konkurs und läuft ebenfalls unter den gesetzlichen Parametern des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes (SchKG) ab.
Ein Unternehmen in der Krise kann beim zuständigen Gericht eine Nachlassstundung beantragen. Wird die Nachlassstundung bewilligt, kann das Unternehmen die Geschäftstätigkeit unter Aufsicht des gerichtlich eingesetzten Sachwalters fortsetzen. Während dieser Zeit kann das Unternehmen nicht betrieben oder gemahnt werden. Die Firma bleibt aktiv und verschafft sich Zeit für eine allfällige mögliche Sanierung.
Eine weitere Variante im Rahmen des Nachlassverfahrens besteht darin, die Geschäftstätigkeit – wie im Beispiel der Reichmuth + Rüegg AG – geordnet herunterzufahren und einzustellen. Damit kann für die Gläubiger oftmals ein besseres Ergebnis als im Konkurs erreicht werden.
Ein Nachlassverfahren ist nur möglich, wenn die Forderungen der ersten und der zweiten Klasse vollumfänglich gesichert sind.
(sco)
