Vogelgrippe bei Fehraltorfer Legehennen entdeckt
40 Tiere getötet
Auf einem kleinen Hühnerhof in Fehraltorf ist die Vogelgrippe ausgebrochen. Der Betrieb wurde geräumt und desinfiziert. Im Radius von drei Kilometern um den Hof gelten nun strenge Regeln.
Personen in Schutzanzügen und mit Atemschutzmasken tragen mit Abfall gefüllte Säcke zu einer Mulde. Dahinter sind zwei Feuerwehrautos parkiert. Die Wiese, von wo aus der Abfall gebracht wird, ist von allen Seiten her abgesperrt; nur die Arbeitenden in Schutzanzügen dürfen sie betreten.
Einige von ihnen zersägen gerade eine Hühnerleiter, andere räumen herumliegendes Material zusammen. Alles muss entsorgt und das Grundstück desinfiziert werden; auf dem kleinen Hof an der Usterstrasse 6 in Fehraltorf ist die Vogelgrippe ausgebrochen.
Das teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Dienstag mit. Der Betrieb wurde gesperrt, die 40 Legehennen getötet. Der Ausbruch wurde entdeckt, da im Betrieb mehrere Tiere tot aufgefunden wurden.
«Die verantwortliche Person für die Legehennen hat richtigerweise die Behörden informiert», sagt Ruedi Gubler vom Veterinäramt. «Deshalb hat das Veterinäramt die sofortige Untersuchung auf Vogelgrippe veranlasst.»


Beim entdeckten Fall in Fehraltorf handelt es sich landesweit um den dritten Fall in einer Tierhaltung. Gemäss der Medienmitteilung des Bundes hatten die Hühner keinen Kontakt zu Wildvögeln.
Der Stall war aber für Personen zum Kauf von Eiern frei zugänglich. Somit liegt die Vermutung nahe, dass Personen das Virus mit den Schuhen, Kleidern oder durch ungewaschene Hände eingeschleppt haben.
Ein Zugang zum Stall wie im aktuellen Fall ist nicht optimal.
Sarah Camenisch
Mediensprecherin BLV
«Das eindeutig nachzuweisen, ist aber nicht möglich», meint Sarah Camenisch. Sie ist Mediensprecherin beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen.
Jedoch ist es vorgeschrieben, dass der Zutritt zu den Tieren derzeit auf das Notwendigste beschränkt wird. Zudem soll man das Gehege nur mit sauberen Händen, Kleidern und Schuhen betreten. «Ein Zugang zum Stall wie im aktuellen Fall ist deshalb nicht optimal.»
Eier müssen bleiben, wo sie sind
Drei Kilometer um den Hof herum gilt nun eine Überwachungszone. Eier und Geflügel dürfen diese für mindestens dreissig Tage nicht verlassen. Für Hausgeflügel und andere in Gefangenschaft gehaltene Vögel gilt ausserdem eine Stallpflicht.
Laut Ruedi Gubler vom Veterinäramt sind aber nur wenige Betriebe betroffen. Eine Zahl nennt er nicht. Eine Entschädigung für Betriebsausfälle gibt es aber nicht: «Diese ist gesetzlich nicht vorgesehen.»
«Angst vor Ansteckung ist fehl am Platz»
Auch wenn der Fall mitten in Fehraltorf eingetreten ist, muss sich die Bevölkerung laut Sarah Camenisch vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen keine Sorgen um die Gesundheit machen. «Angst vor einer Ansteckung ist in dieser Situation fehl am Platz.»
Aus dem Ausland seien vereinzelte Fälle bekannt, in denen das Virus auf den Menschen übertragen worden sei. «Doch diese Menschen hatten wirklich sehr engen Kontakt mit Geflügel.»
Die allgemeine Bevölkerung muss gemäss der Gesundheitsdirektion auch keine Massnahmen beachten, die über die generell geltenden Vorsichtregeln hinausgehen. Wichtig ist, dass man tote Wildvögel nicht anfasst und sie der Polizei meldet.
Die für die Hennen verantwortliche Person war für eine Stellungnahme bislang nicht zu erreichen.
