In der Zentralschweiz erhalten Zürcher das Vierfache für ihren Strom
Solaranlagenbesitzer im Kanton Zürich ärgern sich schon lange: Für den überschüssigen Solarstrom, den sie ins öffentliche Netz einspeisen, erhalten sie bei den grossen Energieunternehmen nur Almosen.
Seit Jahren gehören die Rückliefertarife von EWZ in der Stadt Zürich und EKZ auf Kantonsgebiet zu den tiefsten im Land. Auch im laufenden Jahr, in dem der Preis für eine Kilowattstunde Strom auf dem freien Markt wegen der Energiekrise auf weit über 40 Rappen stieg, vergüten sie den Solarstrom ihrer Kunden weiter mit vergleichsweise tiefen 8 Rappen.
Ein Glück für die Solaranlagenbesitzer, dass die Centralschweizerischen Kraftwerke (CKW) seit Mitte Oktober den Strom von Anlagen in der ganzen Schweiz einkaufen. Zu einem Vielfachen der EWZ-Vergütung: 32 statt 8 Rappen zahlen die Luzerner pro Kilowattstunde Zürcher Solarstrom.
Das Vorgehen ist ein Novum in der Schweiz – bisher war das Verkaufen von Solarstrom nur im Versorgungsgebiet des lokalen Lieferanten möglich. Bereits über 100 EKZ-Kunden haben in den vergangenen sechs Wochen deshalb ihren Vertrag gekündigt und liefern ihren Solarstrom ab 2023 nach Luzern, wie SRF vermeldete.
EKZ müssen Ersatzstrom teuer einkaufen
«Wir fanden es nicht mehr richtig, Solarstromproduzenten 8 Rappen zu bezahlen pro Kilowattstunde, während der Marktpreis für diesen Strom um ein Vielfaches höher ist», sagt CKW-Sprecher Marcel Schmid. Das Unternehmen verkauft den Strom zu Marktpreisen weiter.
Durch das Angebot steige die Rendite einer Fotovoltaikanlage «und hoffentlich auch die Motivation für eine Installation auf dem eigenen Hausdach». Einzige Bedingung von CKW: dass die Solaranlage über einen modernen Smartmeter im Sicherungskasten verfügt und über mindestens vier Kilowatt Spitzenleistung.
Neuere Anlagen, auch kleinere auf Einfamilienhäusern, dürften beide Bedingungen erfüllen.
Für die EKZ, die nur über eine sehr begrenzte Zahl eigener Kraftwerke verfügen, ist der Verlust ein Problem: Das Unternehmen muss den Strom, den es nicht mehr von Solardächern im Kanton Zürich beziehen kann, auf dem freien Markt beschaffen – zu teuren Marktpreisen.
Um nicht noch mehr seiner rund 10’000 privaten Solarstromlieferanten zu verlieren, hat das Unternehmen diesen in einem Schreiben vergangene Woche mitgeteilt, dass es die Rückliefertarife im kommenden Jahr auf 12 Rappen erhöht – das ist die gute Nachricht, auch wenn es noch immer ein Bruchteil dessen ist, was die Konkurrenz bezahlt.
Kündigungsfrist auf zwei Monate erhöht
Die schlechte Nachricht im Brief der EKZ: Künftig können Kunden ihren Liefervertrag nur noch auf Ende Jahr kündigen, im Minimum zwei Monate im Voraus. Eine Vertragskündigung war früher das ganze Jahr über möglich, bei einer Frist von zehn Arbeitstagen. «Knebelverträge», nennt das der Fraktionspräsident der Grünen im Kantonsrat Thomas Forrer.
Zusammen mit der SP und der AL fordern die Grünen den kantonalen Energieversorger auf, den Schritt rückgängig zu machen. Sie haben dazu einen politischen Vorstoss eingereicht.
«Mit den neuen Modalitäten zwingen die EKZ Besitzer von Solaranlagen, bis zu einem Jahr unter schlechten Bedingungen weiter zu produzieren», sagt Forrer und rechnet vor: Bei einer grösseren Anlage könne das zu einer finanziellen Einbusse von mehr als 100’000 Franken führen.
Damit würden Kunden und Produzenten der EKZ verärgert und der Zubau der Solarenergie im Kanton Zürich gebremst. Und dies, während die EKZ hohe Gewinne mit dem Solarstrom der Produzenten einfahren. «Sie werden abgezockt.»
«Wollen Allgemeinheit vor hohen Tarifen schützen»
Besonders irritierend findet Forrer, dass die Verantwortlichen bei den EKZ jahrelang die äusserst niedrigen Einspeisevergütungen mit dem Verweis auf die tiefen Marktpreise gerechtfertigt haben. «Jetzt verhindern sie mit kundenunfreundlichen Vertragsbedingungen, selber Marktpreise zahlen zu müssen.»
EKZ-Sprecher Urs Freudiger widerspricht der Darstellung, die Tarif- und Vertragsänderungen seien eine Folge der Abwanderung zu den CKW. «Unsere Erhöhung auf 12,2 Rappen hatten wir bereits Anfang Oktober, also vor dem Markteintritt der CKW, festgelegt», sagt er. Dies, weil sich die Rückliefertarife an den Beschaffungskosten orientieren müssten, die gestiegen seien.
Bei der Anpassung der Kündigungsbedingungen gehe es nicht in erster Linie darum, die Produzenten daran zu hindern, ihre Energie jemand anders zu verkaufen, sagt Freudiger. «Wir wollen vielmehr unsere Endverbraucher, also die Allgemeinheit, vor hohen Stromtarifen schützen.»
Auch diese Entscheidung sei bereits Mitte Jahr gefallen, als erste grosse Solarstromproduzenten ihren Vertrag gekündigt, innerhalb von 10 Tagen nicht mehr an die EKZ geliefert hätten und der Versorger in Windeseile und zu hohen Preisen habe für Ersatz sorgen müssen.
Was, wenn der Strompreis wieder sinkt?
Was ist mit den abgewanderten Zürcher Solarstromproduzenten, wenn die Strompreise wieder sinken? Die CKW vergüten den Solarstrom nämlich vierteljährlich anhand des aktuellen Referenzmarktpreises – abzüglich einer relativ hohen «Dienstleistungspauschale» von 8 Rappen. Das Risiko eines plötzlichen Preiszerfalls trägt also der Produzent.
CKW-Sprecher Schmid will keine Prognose abgeben, rechnet aber wegen der weiterhin angespannten Lage im Energiesektor damit, dass die Strompreise auch im kommenden Jahr hoch bleiben und die CKW weiter gute Preise zahlen können. Zudem könnten die Vertragspartner vierteljährlich ihren Liefervertrag kündigen. Wobei die lokalen Stromversorger verpflichtet sind, den Strom wieder abzunehmen.
Wohl auch deshalb verzeichnen die CKW grossen Zulauf: 1500 Anmeldungen sind gemäss Schmid in den vergangenen Wochen aus der gesamten Schweiz eingegangen. «Wir wurden förmlich überrannt. Es freut uns, mit unserem Angebot etwas in Bewegung gebracht zu haben.»
(Lorenzo Petrò)