Der Aufwand der Betreibungsämter soll reduziert werden. Das haben die Stadtammänner von Zürich kürzlich anlässlich einer Medienkonferenz mitgeteilt. Von den in der Schweiz eingereichten Betreibungen würden rund ein Viertel bis zu einem Drittel von Krankenkassen eingeleitet.
«Schwachsinn», findet Stefan Broger, Stadtammann von Illnau-Effretikon. «Die Krankenkassen machen niemals einen Drittel aller Betreibungen aus. Ich rechne mit höchstens 18 Prozent, so wie es in Illnau-Effretikon der Fall ist», sagt Broger. Eine Statistik führe er zwar nicht, das würden aber die wenigsten Betreibungsämter machen.
«Ich bin ein Vollstrecker, kein Gesetzgeber.»
Stefan Broger, Stadtammann Illnau-Effretikon
Auch seine Stadtzürcher Kollegen müssen gemäss einer Medienmitteilung einräumen: «Offizielle Zahlen zur Anzahl der Krankenkassen-Betreibungen sind nur schwer erhältlich.» Sie schlagen vor, dass die Krankenkassen ihre säumigen Kunden nur noch ein bis zweimal jährlich mit einer gebündelten Forderung betreiben. So erhoffen sie sich eine Entlastung der Betreibungsämter. Dies soll mit einer Bundesverordnung festgesetzt werden.
Für Stefan Broger hingegen ist eine neue Verordnung unnötig. «Schon heute betreiben die Krankenkassen nur drei bis vier Betreibungen pro Schuldner jährlich.» Ausserdem sei es nicht die primäre Aufgabe der Betreibungsämter, die Krankenkassen als Gläubiger zu bevormunden. «Ich bin ein Vollstrecker, kein Gesetzgeber», so Borger.

