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Volketswiler Fitnessstudio landete auf Schwarzer Liste

Der Konsumentenschutz hat Fitnessstudios auf ihre Kundenfreundlichkeit überprüft. Ein Volketswiler Studio schnitt dabei schlecht ab.

Das Aura Fitness befindet sich seit knapp zwei Jahren an der Brunnenstrasse in Volketswil.

Screenshot: Google Maps

Volketswiler Fitnessstudio landete auf Schwarzer Liste

Der Konsumentenschutz untersucht jährlich verschiedene Fitnesszentren, ob deren vertragliche Regelungen kundenfreundlich sind. Auch letztes Jahr hat die Stiftung wieder mehrere Muckibuden getestet und in mehrere Listen eingeteilt. Diese vier Listen sollen Sportbegeisterten bei der Wahl des Studios helfen.

Vier Kriterien sind ausschlaggebend

Die Stiftung beurteilt für ihre Rangliste die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) anhand vier Kriterien. Hauptpunkt ist die Regelung der Vertragslänge. Weiter untersucht werden die Möglichkeit einer Abo-Übertragung, eine vorzeitige Kündigung mit Geldrückerstattung sowie die Haftungsregelung. Anschliessend werden die Studios absteigend in eine Weisse, Hellgraue, Graue und Schwarze Liste eingeteilt.
Auf Letztere schafften es Studios, die automatisch den Vertrag verlängern, sich bei Krankheit nicht kulant zeigen und nichts zurückerstatten oder generell jegliche Haftung ablehnen.

«Unsere AGBs unterscheiden sich nicht von anderen Studios.»

Cuma Celik, Geschäftsführer des Aura Fitness in Volketswil

Darunter findet sich das Aura Fitness aus Volketswil. Eröffnet wurde dieses im Mai 2018. Das Studio habe nicht auf die Anfrage geantwortet. Zudem seien die geprüften Klauseln mehrheitlich kundenunfreundlich und nicht angepasst worden, schreibt der Konsumentenschutz.

Sprung auf Graue Liste

Cuma Celik, Geschäftsführer des Aura Fitness, zeigt sich vom Urteil «überrascht». Er gibt zu, dass man zu spät auf die Anfrage des Konsumentenschutzes reagiert habe. «Aber unsere AGBs unterscheiden sich nicht von anderen Studios.» Er widerspricht dem Ergebnis des Konsumentenschutzes. Die Mitglieder des Aura Fitness könnten ihr Abo «jederzeit und per Mail kündigen», sagt Celik.

Auch eine Abo-Übertragung, beispielsweise bei Umzug, oder eine Vertragsauflösung aus gesundheitlichen Gründen sei möglich. «Bei einer Krankheit muss ein Mitglied einen Beleg bringen und es wird aus dem Vertrag entlassen», sagt Celik. Er hat sich diesbezüglich nochmals beim Konsumentenschutz gemeldet. Dieser hat die Platzierung des Aura Fitness mittlerweile angepasst. Das Studio konnte einen kleinen Sprung machen und befindet sich nun neu auf der Grauen Liste.

«Zufriedene Kunden»

Trotzdem sind die Kritikpunkte der Stiftung für Celik falsch gesetzt. «Dass wir über Premium-Geräte und von der Krankenkasse anerkannt sind, fliesst nicht in die Bewertung ein», sagt er. Dass die Beurteilung durch den Konsumentenschutz Auswirkungen auf seine Kunden haben wird, glaubt Celik deshalb nicht. Die Kundenzufriedenheit sei das wichtigste Ziel seines Geschäftes und dies erfülle das Aura Fitness. «Wir haben auf drei Zentren verteilt mehr als 2000 Mitglieder.»

Andere Oberländer schneiden gut ab

Mit dem Chilli Fitness aus Dürnten, dem Fitness Zentrum Wetzikon sowie dem Top-Fit Fitness aus Pfäffikon schlossen drei andere Studios aus der Region besser ab. Gemäss Konsumentenschutz seien die AGBs der drei Studios zum Überprüfungszeitpunkt grösstenteils konsumentenfreundlich geregelt. Deshalb wurden die Zentren in die Weisse Liste eingeteilt.

 

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