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Das sind die Steuerfragen der ZO-Leserschaft

Letzten Donnerstag liefen die Leitungen des «Steuertelefons» heiss. Die Experten der Gubser Kalt & Partner AG beantworteten die Fragen der ZO-Leserschaft.

Die Steuerexpertinnen und -experten gaben am vergangenem Donnerstag Auskunft zu Steuerfragen.

Foto: Tanja Frei

Das sind die Steuerfragen der ZO-Leserschaft

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Letzten Donnerstag liefen die Leitungen des «Steuertelefons» heiss. Die Experten der Gubser Kalt & Partner AG beantworteten die Fragen der ZO-Leserschaft.

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Die Telefonleitungen glühten und die Blätter in den dicken Ordnern der Steuerexpertinnen und -experten raschelten. Ein stetiges «Grüezi» und «Auf Wiederhören». Am letzten Donnerstagabend holten Interessierte und Hilfesuchende wieder Auskünfte und Informationen rund um die Steuererklärung ein. Vier Fachkräfte der Gubser Kalt & Partner AG standen der ZO-Leserschaft während zwei Stunden zur Verfügung und berieten diese telefonisch bei deren Anliegen. Nachfolgend eine Auswahl der Fragen. Wo nicht anders vermerkt, haben die Antworten Gültigkeit für die Steuererklärung 2022 des Kantons Zürich.

Ich habe mir einen PC gekauft, damit ich mein Mehrfamilienhaus besser verwalten kann. Darf ich den PC bei den Unterhalts-/Verwaltungskosten abziehen?

Nein, es handelt sich hier nicht um die Verwaltung von Dritten, sondern von Ihnen selbst, daher sind diese Kosten nicht abzugsberechtigt.

Ich habe mein Haus an meinen Sohn vermietet. Nun habe ich eine Solaranlage in das Haus bauen lassen. Darf ich diese Kosten nun abziehen?

Ja, es handelt sich hier sogar um Kosten im Rahmen des Energiesparens. Daher können Sie diese Kosten, abzüglich allfälliger Fördergelder, zu hundert Prozent von den Steuern abziehen. Unter Umständen können Sie diese auf drei Steuerperioden verteilen.

Wir sind ein älteres Ehepaar. Da wir nicht mehr so schnell und fit sind, haben wir uns entschlossen, eine Putzfrau anzustellen. Wir bezahlen ihr den Lohn und rechnen selbstverständlich auch die AHV-Beiträge ab. Sogar eine Unfallversicherung haben wir abgeschlossen. Dürfen wir diese Kosten von unseren Steuern abziehen?

Leider nein, da es sich hier um normale Lebenshaltungskosten handelt. Es würde sich anders verhalten, wenn Sie invalid wären.

Meine Liegenschaft erlitt einen Hagelschaden. Die Kosten, um den Schaden zu beheben, beliefen sich auf 9'000 Franken. Einen Drittel habe ich von der Gebäudeversicherung erhalten. Was darf ich in der Steuererklärung abziehen?

Wir empfehlen Ihnen, eine Aufstellung mit den Beträgen zu erstellen. Führen Sie sämtliche Kosten auf und ziehen Sie davon das erhaltene Geld der Gebäudeversicherung ab. Der daraus resultierende Betrag dürfen Sie abziehen. Mit der Aufstellung sieht das Steueramt, dass Sie bereits an alles gedacht haben.

Ich habe eine Fotovoltaik-Anlage auf meinem Dach installiert. Nun erhalte ich für den Strom, den ich in das Netz einspeise, eine Vergütung. Muss ich das in der Steuererklärung als Einkommen versteuern?

Grundsätzlich ja. Sie können Ihre eigenen Stromkosten von den erhaltenen Beträgen abziehen. Dieser Nettobetrag ist zu versteuern. 

«Für die Anwaltskosten betreffend Testament gibt es leider keinen Abzug, den Sie tätigen können.»

Barbara Kellermüller, Steuerfachfrau

Mein Sohn macht eine kaufmännische Ausbildung und wurde im Jahr 2022 18 Jahre alt. Muss er jetzt wirklich eine Steuererklärung einreichen? Ich dachte, der Lehrlingslohn müsse nicht versteuert werden?

Ja, ihr Sohn muss eine eigene Steuererklärung einreichen. Der Lehrlingslohn ist nur soweit nicht besteuerbar, solange die Eltern diesen versteuern müssten.

Wir hatten Anwaltskosten betreffend Testament und sonstigen Erbsachen. Wo können wir diese Kosten in der Steuererklärung abziehen?

Für diese Kosten gibt es leider keinen Abzug, den Sie tätigen können. Es handelt sich hier um Lebenshaltungskosten.

Ich war lange Zeit krank. Zuerst habe ich die Krankentaggelder von meinem Arbeitgeber erhalten, danach direkt von der Versicherung. Wie muss ich dies nun bei den Steuern angeben?

Die Krankentaggelder, die Sie von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, sollten auf dem Lohnausweis aufgeführt sein. Den vom Arbeitgeber im Lohnausweis bescheinigten Lohn geben Sie wie gewohnt unter Punkt 1 des Hauptformulars an. Die Krankentaggelder, welche Sie direkt von der Versicherung erhalten haben, müssen Sie unter Punkt 3.4 deklarieren.

Das Bild zeigt die Steuerexpertinnen und -experten der Gubser Kalt & Partner AG.
Die Expertinnen und Experten Barbara Kellermüller, Peter Callegari, Monika Zwirner und Thomas Witschi (von links).

Mein Sohn hat im Sommer eine Ausbildung angefangen. Nun hat er ein eigenes Konto. Muss ich das bei mir in der Steuererklärung aufführen?

Das ist korrekt. Sie müssen das Vermögen Ihrer Kinder bis zu deren 18. Geburtstag in Ihrer Steuererklärung deklarieren. Gleiches gilt für die von Ihrem Sohn erhaltenen Bankzinsen.

«Hätten Sie die Ladestation schon seit dem Bau der Liegenschaft, könnten Sie den Ersatz sowie auch die Kosten bei Reparatur abziehen.»

Monika Zwirner, dipl. Treuhandexpertin

Ich habe mir im 2022 ein E-Auto gekauft und bei uns in der Garage eine Ladestation einbauen lassen. Darf ich diese Kosten abziehen?

Leider nein. Hier handelt es sich um eine Erstinvestition, also um etwas Neues. Hätten Sie die Ladestation schon seit dem Bau der Liegenschaft, könnten Sie den Ersatz sowie auch die Kosten bei «Reparatur» abziehen. Die Kosten gelten grundsätzlich als Anlagekosten, die Sie bei der mit einem Verkauf der Liegenschaft verbundenen Grundstückgewinnsteuer geltend machen können.

Ich wurde Mitte Jahr pensioniert. Seither erhalte ich ein kleines Erwerbseinkommen von ungefähr 2'000 bis 3'000 Franken pro Jahr. Wie soll ich das deklarieren und was kann ich abziehen?

Das wird als Nebenerwerb deklariert. Und bei den Berufsauslagen können Sie 20 Prozent in Abzug bringen.

«Beerdigungskosten können Sie leider nicht in Abzug bringen.»

Thomas Witschi, dipl. Treuhandexperte

Mein Mann ist letztes Jahr gestorben. Jetzt habe ich gehört, dass ich die Beerdigungskosten in Abzug bringen kann. Stimmt das?

Nein, leider nicht.

Ich habe eine Einzelfirma und im Jahr 2022 Erwerbsersatzgelder erhalten. Die AHV wurde bereits abgezogen. Wenn ich diese Gelder nun in die Einzelfirma verbuche, bezahle ich ja nochmals AHV. Wie sind diese Gelder zu behandeln?

Sie können diese Gelder unter Punkt 3.4 der Zürcher Steuererklärung eintragen. Wir empfehlen Ihnen auch, die Abrechnung beizulegen.

«Die geerbten Liegenschaften müssen im Liegenschaftenverzeichnis separat aufgeführt werden.»

Peter Callegari, Mitglied der Geschäftsleitung, lic.iur. Rechtsanwalt LL.M. (Taxation)

Ich habe gehört, dass die Kinderdrittbetreuungskosten auf 25'000 Franken pro Kind erhöht wurden. Ist das korrekt?

Dies gilt leider noch nicht für die Steuerperiode 2022, sondern erst ab 2023, dies aber auch nur für den Bund. Im Kanton Zürich sind dies nach wie vor 10'100 Franken pro Kind.

Leider ist meine Mutter im Oktober 2022 gestorben. Wir sind vier Geschwister. Das Erbe wurde noch nicht verteilt. Meine Mutter hatte mehrere Liegenschaften und viel Geld auf etwa 20 verschiedenen Bankkonten. Wie müssen wir das versteuern?

Das ist eine sehr gute Frage. Gerade auf die Steuerperiode 2022 hin ändert sich in diesem Bereich einiges. Bis anhin konnte man eine Aufstellung mit dem Gesamtvermögen des Erbes und deren Erträgen erstellen und dann den eigenen Erbanteil unter Punkt 5.3 (Erträge) und Punkt 30.5 (Vermögen) angeben. Für die Steuerperiode 2022 gilt, dass sämtliche Wertschriften und Guthaben separat aufzuführen sind. Auch die Liegenschaften müssen separat im Liegenschaftenverzeichnis aufgeführt werden. Die in der Steuererklärung deklarierten Werte entsprechen selbstverständlich Ihrer jeweiligen Erbquote. Ebenfalls ist weiterhin eine Aufstellung der gesamten Vermögenswerte beizulegen.

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