Bezirk Hinwil

Bezirk Pfäffikon

Bezirk Uster

Tösstal

Themen

Specials

Services

ZO Portale

Abo

Abstimmungen

Rüti stimmt Auslagerung der AHV/IV-Zusatzleistungen an die SVA zu

Es war ziemlich knapp, aber es hat gereicht - rund 52 Prozent der Rütner Stimmbevölkerung stimmt der Auslagerung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich zu.

Per 1. April 2024 werden die AHV/IV-Zusatzleistungen an die SVA in Zürich ausgelagert. Im Gemeindehaus soll weiterhin eine Beratungsstelle erhalten bleiben.

Symbolfoto: Pixabay

Rüti stimmt Auslagerung der AHV/IV-Zusatzleistungen an die SVA zu

Viel knapper gehts nicht

Rund 52 Prozent Ja-Stimmen reichten aus, um die Zusatzleistungen an die SVA in Zürich auszulagern. Obwohl die Vorlage die Gemüter in Rüti schwer bewegte, fiel die Stimmbeteiligung verhältnismässig gering aus.

Gut Ding will Weile haben. Über diese Vorlage wollte die Gemeinde Rüti eigentlich schon längst entschieden haben. Aber zwei Gemeindeversammlungen reichten nicht aus. An der letzten Versammlung im Juni erreichte die Vorlage zwar deutliche Zustimmung. Doch da eine Urnenabstimmung verlangt wurde, bedurfte es einen weiteren Entscheid.

Dies vielleicht auch deshalb, da es bei diesem Vorhaben um direkt betroffene Menschen, und nicht etwa um einen Objektkredit oder eine Tempo-30-Zone ging.

Nun hat die Rütner Stimmbevölkerung der Auslagerung der AHV/IV-Zusatzleistungen an die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) per 1. April an der Urne zwar äusserst knapp, aber mit 51,88 Prozent doch zugestimmt. Insgesamt zählte die Gemeinde bei einer Stimmbeteiligung von 37,2 Prozent 1480 Ja-Stimmen zu 1373 Nein-Stimmen.   

«Es war ein emotionales Thema, doch rund 52 Prozent Ja-Stimmen sind für mich ein genug klares Zeichen», bewertet die Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte) das Resultat.

Sie betonte schon im Vorfeld der Abstimmung: «Für die Berechnung der Zusatzleistungen gibt es klare gesetzliche Vorgaben, und die SVA wird diese Leistungen genau gleich berechnen, wie dies die Gemeinde bis anhin tat.» Dies geschehe unabhängig von den betroffenen Personen.

Eine Frau lehnt sich an eine Wand aus Holz an und trägt schwarze Kleidung und einen orangen Blazer.
Für die Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte) war die Auslagerung unausweichlich. Die Ängste der Gegner konnte sie nur teilweise verstehen. (Archiv)

Auch die Bearbeitungsfristen sind gesetzlich vorgegeben und bleiben gleich. Herausfordernd seien hingegen die Erstanmeldungen, wie auch die komplexeren Fälle, die eine besondere Betreuung erfordern. «Aber genau diese besondere Betreuung wird mittels der verbleibenden Beratungsstelle im Gemeindehaus weiterhin gewährleistet», so die Gemeindepräsidentin.

Auch der Vorwurf der Gegner der Vorlage, dass die Gemeinde keinen Zugriff auf die Dossiers mehr hätte, entkräftete sie: «Rüti hat weiterhin Zugriff auf die Daten und kann bei Bedarf mit dem Einverständnis der Bezüger jederzeit eine Dossierkopie anfordern.»

Wegen fehlenden Fachkräften unausweichlich

Zusatzleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Die Kosten für die 600 Betroffenen belaufen sich auf 9 Millionen Franken pro Jahr.

Da der Gemeinde Rüti Fachkräfte in diesem Bereich fehlen und die Anforderungen, mitunter bei der Digitalisierung, gestiegen sind, bestand laut der Gemeinde die Gefahr, dass sie ihren Auftrag gegenüber den Betroffenen bald nicht mehr erfüllen könnte. Daher wollte die Gemeinde die Durchführung der Zusatzleistungen per 1. April 2024 unbedingt an die SVA Zürich übertragen.

Zu Beginn der Bekanntgabe der Vorlage war der Widerstand in Rüti noch erheblich. Dies vor allem deshalb, da nicht verstanden wurde, weshalb der Gemeinderat die Vorlage nach einem Nein an einer Gemeindeversammlung vor drei Jahren nochmals zur Abstimmung brachte. Daher führte die Gemeinde insgesamt drei Informationsveranstaltungen durch.

Eine davon fand im vergangenen März statt, wo rund 50 Direktbetroffene ihre Anliegen und mit der Auslagerung verbundene Ängste kundtun konnten. Die meisten davon hätten gemäss der Gemeindepräsidentin entkräftet werden können. Dies zeigte sich auch an der letzten Gemeindeversammlung im Juni, wo dem Vorhaben bereits eine grosse Mehrheit zugestimmt hatte und man sich dennoch für eine Urnenabstimmung entschied.

Die Vorlage hätte laut der Gemeindepräsidentin wegen den mehreren Abstimmungen in den letzten drei Jahren vielleicht einen etwas faden Beigeschmack gehabt. «Nun ist der Gemeinderat erleichtert und kann die nötigen Schritte einleiten.»

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?

Jetzt melden.

Kontakt

Inserieren

Abo

Services

Über uns