Der Knoten an der Gerichtsstrasse in Uster soll gelöst werden
Wegen Sicherheit
An der Gerichts-/Amtsstrasse in Uster wäre eigentlich genügend Platz. Unübersichtlich ist der Knotenpunkt trotzdem. Nun wird ein Projekt aufgegleist, um dem Fuss- und Veloverkehr entgegenzukommen.
Die Stadt Uster will den Knoten Gerichts‑/Amtsstrasse sicherer machen und hat das entsprechende Strassenbauprojekt nun festgesetzt. Trotz grosszügiger Fläche sei die Verkehrsführung unübersichtlich. Die Stadtpolizei hat ihn seit längerem als Schwachstelle im Schulwegnetz zum Schulhaus Pünt qualifiziert. Die Kreuzung ist zudem Teil wichtiger Fusswege und Velorouten und gewinnt durch das separate Projekt «Attraktives Stadtzentrum» zusätzlich an Bedeutung. Nun soll es sicherer werden.
Das Bauprojekt sieht vor, den Strassenraum zugunsten des Fuss‑ und Veloverkehrs anzupassen. So wird die Fahrbahn im Westen auf 5,3 Meter verschmälert, um Raum für eine klare Fussgängerführung zu schaffen, wie die Stadt mitteilt. Zudem soll die Hitzebelastung im Bereich des Knotens durch eine teilweise Versickerung des Oberflächenwassers leicht vermindert werden.
Im westlichen und östlichen Teil des Knotens erhalten Fussgängerquerungen abgesenkte Randsteine. Im östlichen Teil werden die Randabschlüsse zurückgebaut, sodass Velos besseren Anschluss zur Begegnungszone der Innenstadt erhalten. Ausserdem wird die bestehende Rampe in die Fahrbahn zurückgebaut.
Im südlichen Teil des Knotens soll eine 3,5 Meter breite Trottoirüberfahrt entstehen. Damit sichtbar wird, wie viel Platz Lastwagen beim Abbiegen auf dem Gehweg brauchen, werden auf dem Trottoir Poller aufgestellt.
Einsprachen wurden abgewiesen
Ab dem 4. Juli 2025 lag das Projekt öffentlich auf, dabei gingen zwei Einsprachen ein. Eine betraf vor allem die Zufahrt für 40‑Tonnen-Fahrzeuge zur Anlieferung eines angrenzenden Betriebs. Der Stadtrat hält fest, dass diese auch künftig über die Gerichtsstrasse möglich bleibt – Schleppkurvenprüfungen hätten dies bestätigt. Fragen zu Rigolen und Güterumschlag seien hingegen Teil des separaten Projekts «Attraktives Stadtzentrum» und nicht Gegenstand des nun festgesetzten Knotens.
Die zweite Einsprache verlangte unter anderem eine Bevölkerungsmitwirkung sowie eine vollständige Umgestaltung des Knotens zu einem rechtwinkligen Kreuzungsbereich. Der Stadtrat lehnte ab: Das Projekt tangiere die Umgebung nur marginal und falle nicht unter die Mitwirkungspflicht. Zudem würde die geforderte Variante Gebäudeteile erfordern, die ausserhalb des Projektperimeters liegen.
Der Einsprecher verlangte ausserdem, das Projekt dem Gemeinderat zur Kreditbewilligung zu unterbreiten. Der Stadtrat lehnte auch dies ab: Es gehe lediglich um die Festsetzung des Strassenbauprojekts und damit um die Bewilligungsfähigkeit der baulichen Massnahmen; über die Kosten werde separat entschieden.