Politik

Im Garten ist nicht alles erlaubt

Einen Schottergarten in Uster zu bauen, ist praktisch unmöglich

Im Kanton ist der Bau von neuen Schottergärten verboten. Wie aber gehen die drei grössten Städte im Kanton – darunter auch Uster – mit dieser Vorgabe um?

Schottergärten gehören der Vergangenheit an. Grün und naturnah – das ist heute gefragt. (Symbolfoto)

Foto: PxHere

Einen Schottergarten in Uster zu bauen, ist praktisch unmöglich

Im Garten ist nicht alles erlaubt

Im Kanton ist der Bau von neuen Schottergärten verboten. Wie aber gehen die drei grössten Städte im Kanton – darunter auch Uster – mit dieser Vorgabe um?

Sie sind unansehnlich und unökologisch, wenn auch praktisch für Hausbesitzer: Steingärten. Der Kanton Zürich folgte 2024 dem Beispiel des Kantons Solothurn und schrieb ein Verbot von Schottergärten ins Gesetz. Dieses gilt seit dem 1. Dezember 2024. Für die Umsetzung sind die Gemeinden verantwortlich.

Obwohl «Verbot» relativ ist, wie Vertreter angefragter Städte zu Protokoll geben. Es gelte offiziell die «Pflicht zur Schaffung von ökologisch wertvollen Grünflächen und der Reduktion der Versiegelung auf den Grundstücken», heisst es in Uster. Bestehende Steinwüsten haben jedoch eine Bestandesgarantie.

Die Gestaltung von Gärten ist mit den neuen Vorschriften so zu planen, dass ökologisch wertvolle Strukturen und Lebensraum für Kleintiere und Insekten entstehen beziehungsweise erhalten bleiben. Zudem sollen möglichst viele sickerfähige Flächen zur Verfügung stehen. Das können Steingärten nicht bieten.

Bewilligung nötig

Wer einen neuen Schottergarten möchte, braucht eine Bewilligung. Eine solche zu erhalten, sei aber aufgrund der Vorschriften «eher unwahrscheinlich», schreibt die Stadt Uster. Speziell kontrolliert würden die neuen Gärten allerdings nicht.

Auf bewilligungspflichtige Änderungen würde im Rahmen der allgemeinen Baukontrolle geachtet, heisst es in Winterthur. Die neuen Vorschriften seien ein Bestandteil der zahlreichen Auflagen, die es im Rahmen einer Baubewilligung zu erfüllen gilt.

Statt Schottergärten reichten Bauherren neu etwa sogenannte Ruderalflächen zur Bewilligung ein. Dabei handle es sich um naturnah gestaltete Flächen – offene Böden auf steinigem bis sandigem oder lehmigem Untergrund –, die oft von Trockenheit und mageren Böden geprägt seien, schreibt die Stadt Uster. «Ruderalstandorte zeichnen sich durch einen hohen biologischen Wert und eine hohe Biodiversität aus.»

Zwei Millionen gesprochen

Zürich bietet keine «Gartengestaltung im klassischen Sinne» an. Aber Grün Stadt Zürich unterstütze Privatpersonen und Unternehmen dabei, ihre Grundstücke und Liegenschaften ökologisch aufzuwerten und zu begrünen.

Grün Stadt Zürich bietet kostenlose Beratungen zu hitzemindernden und biodiversitätsfördernden Projekten an. «Bis Ende 2024 wurden rund 150 Beratungen durchgeführt und 157 Anträge von privaten Eigentümerschaften gestellt. Für 113 davon wurden Förderbeiträge von insgesamt gut 2 Millionen Franken zugesagt», teilt die Medienstelle auf Anfrage von Keystone-SDA mit.

Belastbare Zahlen zu Umgestaltungen hat Grün Stadt Zürich nicht. «Bekannt ist uns lediglich ein Schottergarten, der zu einem Wildbienenhabitat aus Wandkies mit Bepflanzung verändert wurde.»

Aufmerksame Nachbarschaft

Sind denn seit der Einführung der Einschränkungen bereits uneinsichtige Stein-Fans aufgefallen? Den Behörden nicht direkt, heisst es bei allen drei angefragten Städten. Verlass scheint jedoch auf die Nachbarn zu sein. Veränderungen an Gebäuden und dem Umschwung, die für die Umgebung erkennbar seien, würden in Uster regelmässig durch die Bevölkerung festgestellt und zum Teil der Bauinspektion zur Anzeige gebracht. «In diesen Fällen findet eine Kontrolle vor Ort statt.»

Nicht überall haben es Schottergärten in der Schweiz übrigens so schwer wie in Solothurn und Zürich. Im Kanton Aargau scheiterte der Versuch, ein Anreizsystem gegen versiegelte Böden zu schaffen, im vergangenen Jahr. Eine Motion für ein Verbot hatten die Mitte-links-Parteien zuvor zurückgezogen. SVP und FDP schossen den Vorstoss für das Anreizsystem im Kantonsrat ab – ihnen gingen die Eingriffe in die Eigentumsrechte zu weit.

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