Weilerzone in Agasul bringt Unternehmen in Bedrängnis
Die neuen Weilerzonen sorgen bei Roman Nüssli aus Agasul für Unverständnis. Er fürchtet, dass das Unternehmen seiner Familie dadurch stark eingeschränkt wird.
Mit den Tücken des Baurechts kennt sich Roman Nüssli bestens aus – allerdings unfreiwillig. Seine Familie betreibt in Agasul in der Gemeinde Illnau-Effretikon ein Transport-, Car- und Kranunternehmen. Gegründet hatte es Nüsslis Grossvater im Jahr 1962.
In den Jahren ist das Unternehmen gewachsen. Und nicht nur das. «Auch die Autos sind seither grösser geworden», sagt er und zeigt auf einen grossen Reisecar vor dem Firmenbüro.
Er steht nicht etwa dort, weil er gerade von einer Reise zurückgekommen ist – das Gefährt ist schlichtweg zu gross für die bestehende Garage auf dem Grundstück. Einen Ersatzbau konnte das Unternehmen bislang nicht realisieren.
Das liegt daran, dass Agasul heute in der Landwirtschaftszone ist – und Bauen ist nur mit strengen Auflagen möglich. «Nach langen Abklärungen haben wir nun einen Vorentscheid vom Kanton, dass wir grundsätzlich eine neue Halle bauen können. Nur kann uns niemand sagen, wo auf dem Grundstück dies möglich ist.»
Grosse Unsicherheit
Eigentlich will das Unternehmen nun die Finanzierung klären und das Projekt an die Hand nehmen. Doch jetzt kommt eine neue Unsicherheit hinzu. Der Kanton hat die Kleinsiedlungen, zu denen auch Agasul gehört, neu kategorisiert.
Und Agasul wurde der neu geschaffenen Weilerzone zugeteilt. «Es ist offen, was das für uns bedeutet», erklärt Nüssli. In der Weilerzone ist das Bauen wie in der Landwirtschaftszone stark eingeschränkt.
Die Regeln in der Landwirtschaftszone kennt Nüssli in der Zwischenzeit. «Einen Betrieb kann man unter gewissen Bedingungen, welche wir erfüllen, um 30 Prozent ausbauen», erklärt er. «Es ist völlig unklar, ob diese Regelungen auch in der Weilerzone weiterhin gelten.»
«Wenn wir künftig Lastwagen mit Batterie betreiben wollen, brauchen wir auch Platz für die Ladeinfrastruktur und die Batterien», betont Nüssli. Ob solche Projekte realisiert werden können, ist völlig offen.
Nüssli sieht Ungleichbehandlung
Die Regeln für die neue Weilerzone, die im Richtplan festgehalten sind, gehen auf diesen Fall nicht ein. Und eine Antwort der Baudirektion lässt weiterhin auf sich warten. «Generell habe ich das Gefühl, dass sich nie jemand ein Bild vor Ort gemacht hat und unsere Bedürfnisse und Absichten nicht bekannt sind», ärgert sich der ehemalige SVP-Vertreter des Stadtparlaments von Illnau-Effretikon.
Dazu hat er auch gleich ein Beispiel parat, und zwar die Kleinsiedlung Billikon. Diese wurde von der Gemeinde Kyburg vor der Fusion mit Illnau-Effretikon der Bauzone zugeteilt. Und sie darf in dieser Zone bleiben.
Im Objektblatt des Kantons erfüllt Billikon dieselben Voraussetzungen wie Agasul. Es ist eine historisch gewachsene Siedlung mit mindestens acht bewohnten Gebäuden und einer ausreichenden Erschliessung. «Auch die Einwohnerzahl ist vergleichbar», argumentiert Nüssli.
Da Billikon im Gegensatz zu Agasul aber heute in einer Bauzone liegt, hat der Kanton entschieden, dass Billikon in dieser Zone bleiben kann. «Das ist doch einfach keine Gleichbehandlung», kritisiert er.
Seiner Meinung nach hätte der Kanton ebenfalls prüfen müssen, ob einige Kleinsiedlungen in der Landwirtschaftszone nicht auch der Bauzone zugewiesen werden müssen.
«Keine grüne Wiese»
Er hat diesen Einwand zusammen mit anderen aus dem Weiler in der Vernehmlassung eingebracht. Der Kanton sieht aber die Voraussetzungen für eine Einzonung nicht gegeben und verweist auf das eidgenössische Raumplanungsgesetz.
Für Nüssli ist das unverständlich. «Es geht ja nicht darum, in Agasul Blöcke zu bauen», betont er. «Aber hier stehen bereits Häuser, man könnte die Siedlung einfach der Bauzone zuweisen.» Der Artikel im Bundesgesetz verweist für ihn eher auf eine grüne Wiese, die eingezont werden soll. «Aber hier in Agasul stehen bereits Häuser, man könnte die Siedlung einfach der Bauzone zuweisen.»
Die Baudirektion verweist zudem auf die angeblich schlechte ÖV-Erschliessung von Agasul – und nennt dabei die kantonale Erschliessungsklasse E. Ein Fehler, wie der Unternehmer aufzeigt. Agasul liegt in der Klasse D, was für eine mittelmässige Erschliessung spricht.
Für Nüssli ist deshalb klar: «Der Kanton sucht händeringend nach Gründen, wieso eine Siedlung keine Bauzone sein darf – eigentlich sollte es ja umgekehrt sein.»
Kanton verteidigt Vorgehen
Die Baudirektion widerspricht der Darstellung von Nüssli. Beim Kanton habe man durchaus geprüft, ob gewisse Kleinsiedlungen in der Landwirtschaftszone nicht der Bauzone zugewiesen werden könnten. «Insbesondere, da gewisse Kleinsiedlungen in der Landwirtschaftszone mehr als acht bewohnte Gebäude aufweisen», erläutert Mediensprecher Claudio Jörg.
Die Baudirektion stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass dies rechtlich nicht zulässig ist, und verweist dabei auf die bereits erwähnte Gesetzgebung des Bunds.
«Kleinsiedlungen sind abseits gelegen und können daher nicht als Orte bezeichnet werden, in welchen eine wesentliche Bevölkerungsentwicklung stattfinden soll», argumentiert Jörg. Eine Einzonung sei deshalb nicht gerechtfertigt.
Den Vorwurf, dass der Kanton damit ungleiche Massstäbe verwende, weist der Mediensprecher ebenfalls zurück. Agasul und Billikon könne man nicht vergleichen, da sie bisher in unterschiedlichen Zonen gelegen seien – mit völlig unterschiedlichen Regelungen.
Dass Agasul nach Einschätzung des Kantons in die Weilerzone gehört, daran ändert auch die fehlerhaft notierte ÖV-Güteklasse nichts. Für den Kanton ist klar: «Die Zuweisung von Agasul zu einer Bauzone ist gestützt auf das Raumplanungsgesetz nicht möglich.»