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Politik

Happige Erhöhung: Regierungsrat legt Steuerfuss von Hinwil fest

Nach dem ersten Vorschlag im Dezember lehnte die Hinwiler Schulgemeindeversammlung Ende März auch den zweiten Budgetvorschlag ab. Nun entschied der Kanton.

Herrscht in der Schule Meiliwiese bald wieder Normalbetrieb? Der Regierungsrat setzt Budget und Steuerfuss der Schulgemeinde Hinwil fest.

Foto: Simon Grässle

Happige Erhöhung: Regierungsrat legt Steuerfuss von Hinwil fest

Entscheid gefällt

Ende März lehnte die Hinwiler Schulgemeindeversammlung auch die überarbeitete Vorlage des Budgets mit einer geringeren Steuererhöhung ab. Jetzt s der Kanton ein.

Adieu Notbudget – nachdem sich die Hinwiler Schulgemeindeversammlung Ende März nochmals gegen das Budget der Schulpflege ausgesprochen hat, macht der Regierungsrat nun Nägel mit Köpfen. Er legt ein Budget sowie den Steuerfuss für die Schulgemeinde fest, wie in einem aktuellen Regierungsratsbeschluss zu lesen ist.

«Die Schulpflege freut sich über den sehr zeitnahen Entscheid des Regierungsrats», heisst es in einer Medienmitteilung der Schule Hinwil. Man habe eigentlich mit einem Entscheid bis spätestens Mitte April gerechnet, sagt Schulpräsident Thomas Ludescher (parteilos) auf Anfrage.

Die Schule verfüge per sofort über ein reguläres Budget und könne somit in den Normalbetrieb wechseln. «Die Klassen können wieder Schulreisen und Klassenlager planen», sagt Ludescher. Diese waren zuvor – ohne festgesetztes Budget – nicht möglich.

Langer Weg bis zum Budget

Seit Anfang Jahr waren in Hinwil nur dringliche Ausgaben erlaubt, weil die Schulgemeindeversammlung im letzten Dezember den Budgetvorschlag der Schulpflege zurückgewiesen hat. Damals schlug die Schule noch eine Steuerfusserhöhung von 10 Prozentpunkten vor.

Anfang Februar präsentierte die Schule ein überarbeitetes Budget mit einer Steuererhöhung von nur noch 7 Prozentpunkten. Neue Erkenntnisse und Schätzungen zu Steuereinnahmen und Ausgaben hätten diese Reduktion erlaubt, so die Begründung der Schule. Doch auch diesen Vorschlag lehnten die anwesenden Stimmberechtigten ab.

Seither lag der Ball beim Regierungsrat. Als Aufsichtsbehörde ist es seine Aufgabe, ein Budget und einen Steuerfuss zu bestimmen. Aufgrund der Zustellung der provisorischen Steuerrechnungen bis Ende Mai war die Festlegung des Steuerfusses dringend notwendig.

Unzulässiger Aufwandüberschuss

Das Budget der Schulgemeinde Hinwil wird vom Regierungsrat so festgelegt, wie es die Schulpflege den Stimmberechtigten an der Schulgemeindeversammlung vom 19. März 2025 beantragt hat.

Der Steuerfuss der Schulgemeinde Hinwil wird bei einem Gesamtaufwand von 33,1 Millionen Franken und einem budgetierten Minus in Höhe von 2,14 Millionen Franken auf 73 Prozent festgelegt. Zusammen mit der Politischen Gemeinde hat Hinwil somit einen Gesamtsteuerfuss von 119 Prozent.

Und dies, obwohl das Budget einen unzulässigen Aufwandüberschuss aufweist und die gesetzliche Vorgabe zum Haushaltsgleichgewicht um knapp 22'000 Franken überschritten ist.

Damit die Bestimmungen des Gemeindegesetzes zum zulässigen Aufwandüberschuss eingehalten werden könnten, müsste der vorgeschlagene Steuerfuss eigentlich von 73 auf 74 Prozent angehoben werden, wie im Beschluss zu lesen ist. Diese Massnahme erachtet der Regierungsrat angesichts der sehr geringen Überschreitung und der grossen Anzahl der von einer Steuererhöhung betroffenen Steuerzahlenden jedoch als unverhältnismässig und sieht keinen Grund, vom Budgetantrag der Schulpflege abzuweichen.

Diese freut sich laut Ludescher darüber, dass der Regierungsrat ihre Sparbemühungen und die aktuellen Herausforderungen mit den geschätzten Einnahmen anerkennt.

Gegen den Beschluss können die Stimmberechtigten der Schulgemeinde oder die Schulgemeinde selber beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich bis Ende April Beschwerde erheben. Allerdings entzieht der Regierungsrat allfälligen Beschwerden die aufschiebende Wirkung.

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