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Politik

Auch Bauma soll Feuerwerk verbieten

Lautes Feuerwerk könnte in Bauma bald tabu sein. Das ist das Anliegen der Initianten.

Hat es sich in Bauma bald ausgeknallt? Als erste Gemeinde im Tösstal gibt es dort eine Initiative, die Feuerwerk verbieten will. (Symbolbild)

Foto: Manuela Kägi

Auch Bauma soll Feuerwerk verbieten

Initiative eingereicht

In Bauma kommt ein Verbot von Feuerwerk vor die Gemeindeversammlung. Am Anliegen hatten sogar Auswärtige Interesse.

In Bubikon und Dürnten ist lautes Knallen bereits verboten – und auch andere Gemeinden in der Region wie Wetzikon oder Uster könnten bald nachziehen. Als erste Vertreterin aus dem Tösstal kommt nun Bauma aufs Tapet.

Am 31. Januar haben Initianten ihr Anliegen für ein Feuerwerksverbot mit 124 gültigen Unterschriften der Gemeindeverwaltung übergeben. Der Gemeinderat hat die Initiative für gültig erklärt, wie einer amtlichen Publikation zu entnehmen ist.

Hinter dem Vorhaben steht Hansjürg Germann zusammen mit einigen Mitstreitern. Er ist Hundehalter – und lärmendes Feuerwerk ist ihm und seinen Vierbeinern schon lange ein Dorn im Auge.

Die Idee, eine Initiative zu lancieren, hatte er bereits im vergangenen Sommer. Als Bubikon und Hombrechtikon als erste Gemeinden im Kanton ein solches Verbot erliessen, überlegte er sich: «Wieso nicht auch hier?»

Die Initiative gestartet hat er dann aber erst nach Silvester. Germann hätte sie auch als Einzelperson einreichen können – ohne zusätzliche Unterschriften. Er ist aber überzeugt, dass diese dem Anliegen mehr Gewicht verleihen. «Die 124 Unterschriften hatten wir in relativ kurzer Zeit zusammen», sagt er und fügt an, «es haben nicht nur ‹Hündeler› unterschrieben.»

In Gesprächen habe er festgestellt, wie viele Menschen unter dem Feuerwerk leiden würden. «Denn die Schönheit spielt ja keine Rolle mehr, es geht nur noch um den Knall», ist Germann überzeugt und erzählt davon, wie Bauma mittlerweile an jedem 1. August in Rauch gehüllt sei.

Er geht zudem davon aus, dass die Ereignisse in Deutschland viele von einem Verbot überzeugt haben. Dort starben in der Silvesternacht fünf Männer, weil sie mit Pyrotechnik hantierten, unzählige weitere Menschen wurden teils schwer verletzt.

Interesse auch aus den Nachbargemeinden

Germann will aber auch die Umweltverschmutzung in den Fokus rücken, für die Feuerwerk in seinen Augen verantwortlich ist. «Wir müssen dem Sorge tragen, was wir haben.» Er ist sich sicher, dass das Feuerwerksverbot in Bauma an der Gemeindeversammlung eine gute Chance hat. Wann das Anliegen vor den Souverän kommt, ist aber noch offen.

Gleichzeitig geht er davon aus, dass Bauma nicht die letzte Gemeinde im Tösstal ist, die über ein Feuerwerksverbot diskutiert. «Es wollten auch Leute aus Fischenthal, Turbenthal und Wila unterschreiben», sagt er. «Wir mussten ihnen sagen, dass das nicht geht.» Er rechnet deshalb damit, dass in den Nachbargemeinden bald ähnliche Initiativen eingereicht werden.

Lautes Knallen könnte in absehbarer Zeit in der ganzen Schweiz verboten werden. Beim Bund ist eine Volksinitiative hängig, die laute Feuerwerke für Privatpersonen verbieten will. Der Bundesrat lehnt diese ab, das Geschäft kommt nun als Nächstes ins Parlament.

Himmelslaternen bereits verboten

Feuerwerk ist in Bauma wie in vielen anderen Gemeinden nur am Nationalfeiertag und in der Nacht vom 31. Dezember auf den 1. Januar erlaubt. Das regelt die Polizeiverordnung.

Man sieht eine Person, die eine Himmelslaterne steigen lässt.
Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist in Bauma untersagt.

Ganz verboten ist auf dem Gemeindegebiet bereits das Steigenlassen von Himmelslaternen. Diese Lampions, die meist von einer Kerze angetrieben in den Nachthimmel aufsteigen, können nicht nur Brände auslösen. Sie gelten auch als schädlich für die Umwelt, da sie Tiere irritieren können und als Müll in der Landschaft liegen bleiben.

Im Kanton Zürich gibt es, anders als etwa im Kanton Wallis, kein generelles Verbot für diese. Die Stadt Zürich hat aber beispielsweise das Steigenlassen von Himmelslaternen ebenfalls ganz verboten. Ausserdem muss überall ein Mindestabstand von fünf Kilometern zum nächsten Flugplatz eingehalten werden.

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