Stadtarchiv Uster soll in Käserei Roth ziehen
Geschäft geht an Gemeinderat
Käserei statt Untere Farb: Der Stadtrat hat entschieden, wie es mit dem Stadtarchiv Uster weitergehen soll.
Im letzten März hat die Ustermer Stimmbevölkerung den Projektierungskredit für den Umbau der Unteren Farb abgelehnt. Der Stadtrat muss nochmals über die Bücher – und auch eine Lösung für das Stadtarchiv finden.
Denn geplant war, in der ehemaligen Blaufärberei auch das Archiv unterzubringen. Dieses befindet sich heute verteilt auf verschiedene Standorte in der Stadt. Das Büro liegt etwa unterhalb der Turnhalle Pünt. Die aktuellen Räume reichen aber laut der Stadt nicht mehr aus und entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Sicherheit und Arbeitsplatzqualität.
Im Rahmen der Diskussion des Postulats von Gemeinderat Balthasar Thalmann (SP) zur Zukunft des Archivs und der Unteren Farb haben die Fraktionen des Parlaments im Oktober Stellung genommen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die Verlegung des Archivs an einen neuen Standort bevorzugt wird – und zwar in die ehemalige Käserei Roth an der Wermatswilerstrasse.
Platz reicht für 20 Jahre
Im Dezember hat der Stadtrat deshalb das weitere Vorgehen diskutiert und beschlossen, den Umzug des Archivs an die Hand zu nehmen.
Die Räumlichkeiten der ehemaligen Käserei Roth eignen sich laut der Weisung des Stadtrats gut für die Nutzung als Archiv. «Die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit in den ehemaligen Käselagern im Untergeschoss sind stabil, und in den Räumen befinden sich keine Fremdleitungen», schreibt er.

Im Erdgeschoss stehen ausserdem Räume mit Tageslicht für die Paul-Kläui-Bibliothek und die Arbeitsplätze des Stadtarchivs zur Verfügung. Der verfügbare Platz soll für die nächsten 20 Jahre ausreichen.
Der Umbau der Räumlichkeiten wird voraussichtlich 730’000 Franken kosten. Die Stadt rechnet zudem mit Folgekosten von rund 150’000 Franken pro Jahr. Das Geschäft kommt voraussichtlich am 17. März ins Parlament.
Uster hat bereits vor der Zustimmung des Gemeinderats einen monatlich kündbaren Mietvertrag unterzeichnet. Stimmt das Parlament dem Vorhaben zu, wird der Vertrag auf 20 Jahre festgesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann das Mietverhältnis erneut um 10 Jahre verlängert werden.