«Illnau-Effretikon ist ein Hotspot für Rekurse»
Zürcher Heimatschutz gewinnt
Fünfmal wurde die Schutzwürdigkeit des Landihauses vor Gericht verhandelt. «Zwängerei», sagt Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes.
Fünfmal mussten sich Gerichte mit dem Landihaus in Illnau beschäftigen. Fünfmal entschieden sie gleich: Das 100-jährige Gebäude darf nicht abgebrochen werden. Das finale Urteil teilte Anfang Januar das Bundesgericht mit und besiegelte damit den fünften Sieg des Zürcher Heimatschutzes.
In den Onlinekommentaren löst der Entscheid grosses Echo aus: Der Heimatschutz sei rückwärtsgewandt und starrsinnig, das Haus eine «hässliche Bude», die einem neuen, schönen Dorfplatz im Wege stehe.

Martin Killias, den Präsidenten des Zürcher Heimatschutzes, überrascht das nicht. Klarstellen will er aber, dass es nicht an seinem Verein liegt, dass das Projekt in Illnau derart lange blockiert geblieben ist. «Die Stadt Illnau-Effretikon hat das Urteil weitergezogen, obwohl jedes Gericht gleich entschieden hat. Wenn wir verlieren, dann lassen wir es normalerweise damit bewenden und akzeptieren den Entscheid.»
Rechtliche Sicherheit beim Landihaus
Der Stadtrat von Illnau-Effretikon hatte 2023 beschlossen, das Urteil auch noch ans Bundesgericht weiterzuziehen. Obwohl dieses nur selten anders entscheidet als die Vorgängerinstanz. Stadträtin Rosmarie Quadranti (Die Mitte) teilte damals dem Parlament mit, dass ein Weiterzug zwar mit Kosten verbunden sei, aber deutlich weniger koste, als man bislang investiert habe.
Darum lohne sich dieser letzte Schritt. Und Stadtpräsident Marco Nuzzi (FDP) äusserte sich letzte Woche zum Urteil, dass man nun immerhin rechtlich über eine verlässlichere Planungssicherheit verfüge.
Martin Killias vom Zürcher Heimatschutz hingegen sieht fünf Gerichtsverfahren zur gleichen Sache ein Stück weit als Zwängerei an. Für den Verein bedeuteten die Weiterzüge meist viel Arbeit, die oft im gleichen Ergebnis endeten. Killias ist ehemaliger Strafrechtsprofessor und ehrenamtlich beim Heimatschutz tätig. Er schätzt, dass der Verein in rund zwei Dritteln der Fälle vor Gericht gewinnt.
Fünf Verfahren gegen die Stadt Illnau-Effretikon
Mit Illnau-Effretikon hatte der Heimatschutz jüngst viel zu tun. «Die Stadt ist ein Hotspot für Rekurse», sagt Killias. Das Landihaus an der Usterstrasse 23 eingeschlossen, rekurrierte der Verein in den letzten zwei Jahren fünfmal gegen die Stadt Illnau-Effretikon.
Betroffen waren die Häuser an der Dorfstrasse 30 in Effretikon, am Rennweg 2 in Illnau, an der Hauptstrasse 13–15 in Bisikon und an der Dorfstrasse 22 in Kyburg. In vier Fällen ging es wie beim Landihaus um Entlassungen aus dem kommunalen Schutzinventar.
Nur in Bisikon gewann die Stadt Illnau-Effretikon, die Häuser dort wurden aus dem Inventar entlassen. In den anderen vier Fällen gewann der Zürcher Heimatschutz.