«Illnau-Effretikon ist ein Hotspot für Rekurse»
Zürcher Heimatschutz gewinnt
Fünfmal wurde die Schutzwürdigkeit des Landihauses vor Gericht verhandelt. «Zwängerei», sagt Martin Killias, Präsident des Zürcher Heimatschutzes.
Fünfmal mussten sich Gerichte mit dem Landihaus in Illnau beschäftigen. Fünfmal entschieden sie gleich: Das 100-jährige Gebäude darf nicht abgebrochen werden. Das finale Urteil teilte Anfang Januar das Bundesgericht mit und besiegelte damit den fünften Sieg des Zürcher Heimatschutzes.
In den Onlinekommentaren löst der Entscheid grosses Echo aus: Der Heimatschutz sei rückwärtsgewandt und starrsinnig, das Haus eine «hässliche Bude», die einem neuen, schönen Dorfplatz im Wege stehe.
