Rüti will Alterszentrum Breitenhof zur AG machen
Ob es mit dieser Abstimmung klappt?
Im Frühling musste Rüti einige Fehler eingestehen und die Änderung der Rechtsform der Gemeindewerke vertagen. Nun wagt die Gemeinde denselben Schritt für das Zentrum Breitenhof.
Zunächst konnte es der Gemeinde fast nicht schnell genug gehen. Im vergangenen Juni sollte Rüti über die Rechtsformänderung der Gemeindewerke (GWR) abstimmen. Dann erkannte der Gemeinderat einige formale Fehler und sagte die Abstimmung abrupt ab – obwohl er die Werke unbedingt zur AG machen wollte.
Nun wartet er weiter zu. Vielleicht um sicherzustellen, keine Fehler mehr zu begehen? Die Umwandlungspläne für die GWR sind auf jeden Fall auf Eis gelegt. Oder sistiert, wie es der Gemeinderat ausdrückt. «Die vertieften Abklärungen im Nachgang haben ergeben, dass der Entscheid zur Absage der Abstimmung richtig war», erklärt Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte).
Dafür wagt die Gemeinde beim Alterszentrum Breitenhof den gleichen Schritt und stellt die Umwandlung zur AG in Aussicht. Damit will sie auch aus den Fehlern lernen, die sie bei der Rechtsformänderung der Gemeindewerke machte.
Die Gemeinde begründet die Pläne damit, dass die Verselbständigung des Altersheims zwar ein separates Geschäft mit anderer Vorgehensweise sei, man aber das gleiche Ziel wie bei den GWR verfolge: mehr Handlungsspielraum für die Zukunft.
Das Alterszentrum Breitenhof ist ein Wohn- und Begegnungszentrum mit 95 Plätzen. Den Bewohnern steht 24 Stunden ein Pflege- und Betreuungsteam zur Verfügung. Zudem verfügt das Zentrum über eine auf Demenz spezialisierte Abteilung. Neben der Betreuung für Senioren ist dem Breitenhof auch eine Kindertagesbetreuung angegliedert.
Vereinfachung auf allen Linien
Laut Bürgin sind bei einer eigenständigen Gesellschaft die Arbeits- und Entscheidungswege flexibler und zeitsparender. «Das vereinfacht den Alltagsbetrieb.» Beispielsweise könne in einer massgeschneiderten Personalverordnung individueller auf die Bedürfnisse der Mitarbeitenden im Gesundheitswesen eingegangen werden. «Das ist ein Vorteil am hart umkämpften Fachkräftemarkt.»
Gleiches gilt für Kooperationen mit anderen Institutionen im Altersbereich, die einfacher möglich und umsetzbar werden. Dazu eigne sich die AG als Rechtsform am besten, ist die Gemeindepräsidentin überzeugt. «Die AG ist weit verbreitet, erprobt und bietet hohe Rechtssicherheit.»
Die Aktiengesellschaft des Alterszentrums soll gemeinnützig sein. Die Gemeinde will, dass genügend bezahlbare Pflege- und Betreuungsplätze zur Verfügung stehen. «Denn im Vordergrund steht das Wohl der Bewohnenden», betont Bürgin. Allfällige Überschüsse würden in das Angebot und die Leistungen der neuen Gesellschaft zurückfliessen.
Weiterhin ungewiss
Bei den Gemeindewerken hingegen will der Gemeinderat nochmals über die Bücher gehen. Er hat laut Bürgin beschlossen, die Rechtsformänderung nochmals ergebnisoffen zu prüfen. Der Grund für die Pause seien veränderte Rahmenbedingungen in der Energiebranche, erklärt die Gemeindepräsidentin. So seien etwa durch das neue Stromgesetz die Anforderungen und die Komplexität für die Arbeit der GWR gestiegen. Dies erfordere weitere Abklärungen.
Die Fehler bei den Gemeindewerken
Finanzielle Mängel:
Der ursprüngliche Ausgliederungserlass hätte geregelt, dass die Gemeinde Rüti den gesamten Betrieb der Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung mit sämtlichen Aktiven und Passiven sowie Rechten und Pflichten auf die Gemeindewerke Rüti AG überträgt.
Doch war eine entscheidende Regelung nicht enthalten: der Übertrag der flüssigen Mittel, um Investitionen zu finanzieren. Ein dafür nötiges Darlehen von der Gemeinde an die künftige AG über rund sechs Millionen Franken hätte in den Abstimmungsunterlagen erwähnt sein müssen.
In der ursprünglichen Vorlage, die zur Absage der Abstimmung führte, wären lediglich jene flüssigen Mittel an die AG übertragen worden, die per Jahresende in der Bilanz der Gemeindewerke auftauchen. «Das sind nur etwa zwei Millionen Franken, die zur Sicherstellung des Betriebs der zu gründenden AG nicht ausreichen», räumt Bürgin ein.
Übertragung der Grundstücke:
Weiter wollte die Gemeinde regeln, dass die von der neuen Gemeindewerke Rüti AG genutzten Grundstücke (Betriebsgebäude Werkstrasse 27 und Werkhof) im Besitz der Gemeinde bleiben.
Die AG wäre die Nutzerin der Gebäude geblieben, und zwar im Baurecht und gegen Zahlung eines Baurechtszinses. Allerdings wollte der Gemeinderat nur Grundstücke an die AG überführen, die betrieblich umfassend beansprucht und nicht anderweitig genutzt würden. So etwa Reservoirs, Pumpwerke oder Transformatorenstationen.
Gemäss dem Ausgliederungserlass, der zusammen mit den Änderungen der Gemeindeordnung die rechtliche Grundlage der Ausgliederung bildet, wären jedoch sämtliche Grundstücke an die AG übertragen worden. Die Einräumung eines Baurechts hätte im Erlass explizit geregelt sein müssen – sie war es aber nicht.
Nützlicher Erfahrungsschatz?
Was der Gemeinderat hervorhebt: Die Lehren aus dem Prozess, der zur abgesagten Abstimmung vom letzten Sommer geführt hat, sollen in diesem Fall als Erfahrungswert für die Rechtsformänderung des Alterszentrums dienen.
Zentral ist für die Gemeinde, dass der Breitenhof auch als AG im Besitz von Rüti bleibt. «Der Gemeinderat bestimmt den Verwaltungsrat und nimmt damit Einfluss», sagt Bürgin. Dieser soll mehrheitlich aus Fachpersonen aus dem Gesundheits- und Finanzbereich bestehen.
Derzeit plant der Gemeinderat deshalb die Vorbereitungen für eine Abstimmung im Herbst des nächstens Jahrs. Die Ausgliederung wäre bei einer Zustimmung der Bevölkerung dann per Anfang 2026 in Aussicht gestellt.
