Kantonsrat sagt Ja zum Neubau für das Bezirksgericht Hinwil
Umstrittenes Vorhaben
Am Montag debattierte der Kantonsrat über den Ersatzneubau für das Bezirksgericht Hinwil. Kritik gab es von der SVP und GLP – ohne Erfolg.
Die Angelegenheit zieht sich hin. Es könnte noch eine Weile dauern, bis die Richter in Hinwil ins neue Bezirksgerichtsgebäude einziehen. Es soll dereinst dort entstehen, wo bis 2001 das Bezirksgefängnis stand.
Noch vor drei Jahren wurde damit gerechnet, dass Anfang 2024 die Bauarbeiten für den Ersatzneubau des Bezirksgerichts Hinwil an der Gerichtshausstrasse 12 starten. Inzwischen ist viel Zeit verstrichen.
Was seit September hingegen klar war: Sechs von neun Mitgliedern der Kommission für Planung und Bau (KPB) im Kantonsrat wollen den Neubau für das Bezirksgericht Hinwil. Kostenpunkt: 43,8 Millionen Franken. So viel wird der Ersatzneubau kosten, in dem rund 50 Mitarbeitende pro Jahr auch in der Zukunft die zirka 2800 Verfahren abwickeln sollen. Bisher verrichten sie ihre Arbeit in einem 74 Jahre alten Bau, der 2003 saniert wurde.
Kritik an Bürofläche
Eine Kommissionsminderheit aus SVP- und GLP-Mitgliedern sträubte sich im Kantonsrat allerdings gegen das Vorhaben. Dies deshalb, da sie den durchschnittlichen Flächenverbrauch pro Mitarbeiter für zu hoch einstufte.
Darum wollte die Minderheit eine Überarbeitung des Projekts unter der Berücksichtigung des Büroflächenstandards der Zentralverwaltung bewirken. Es sollte also redimensioniert werden. «Die Zeiten von Luxusbauten ist vorbei», hiess es in ihrem Rückweisungsantrag.
Die Minderheit stützte sich auf den im Mai 2023 vom Regierungsrat um 20 Prozent gesenkten bisherigen Büroflächenstandard aus dem Jahr 2005. Neu gilt in der kantonalen Verwaltung statt eines Anspruchs von 14,5 Quadratmetern pro Arbeitsplatz der Wert von 11,6 Quadratmetern.
Die Kritiker des Projekts liessen jedoch ausser Acht, dass die Planungen für den Neubau bereits 2006 begonnen hatten und der Projektierungswettbewerb für den Neubau bereits 2021 abgeschlossen wurde. Also zwei Jahre bevor der Regierungsrat den Büroflächenstandard senkte. Der generelle Tenor der Befürworter im Kantonsrat: Weshalb durch einen Rückweisungsantrag nochmals Kosten verursachen für ein Projekt, das den neuen Standards noch nicht unterlag?

Aber auch diese Frage der Projektgegner kam auf: Weshalb braucht ein Gerichtsschreiber doppelt so viel Arbeitsplatz wie ein Verwaltungsmitarbeiter? Vor allem hinsichtlich der fortschreitenden Digitalisierung sei eine grosse Bürofläche konträr zur künftigen Entwicklung. Gerichte bräuchten keine Statusbauten, hiess es seitens der SVP.
Was heute gilt, galt damals nicht
Barbara Franzen (FDP, Niederwenigen) erläuterte als KPB-Kommissionspräsidentin die Gründe für den Neubau mit dem Bevölkerungswachstum und nicht mehr zeitgemässen Verhältnissen des Gebäudes. Vor allem in puncto Sicherheit.
Theres Agosti Monn (SP, Turbenthal) sprach von bedarfsgerechten Arbeitsplätzen und Anforderungen, die ein Gerichtsgebäude zu erfüllen hätte.
Stephan Weber (FDP, Wetzikon) äusserte sich ebenfalls pragmatisch: «Es lohnt sich nicht, bei einem laufenden Projekt nachträglich die Spielregeln zu wechseln.» Allerdings fordere auch die FDP künftig einen geringeren Büroflächenstandard, wie er nun in allen Verwaltungsgebäuden üblich ist.
Die Kommissionsminderheit aus SVP und GLP blieb letztlich erfolglos. Der Projektkredit wurde mit 105 zu 65 Stimmen angenommen. Wann die Bagger in Hinwil auffahren, bleibt aber nach wie vor ungewiss.
An der gestrigen Kantonsratssitzung stimmte der Kantonsrat auch dem Neubau für das Sozialversicherungsgericht in Winterthur über 35 Millionen Franken mit 106 zu 68 Stimmen zu.