Batzberg, Schönwis, Hombergchropf: Hier will der Kanton Windräder
Regierung informiert
Jetzt herrscht endlich Klarheit: Der Kanton präzisiert seine Windräder-Strategie. Im Oberland sieht er nur noch an drei Standorten Potenzial für Windkraft.
Das Thema Windenergie beschäftigt das Oberland seit Herbst 2022. Damals stellte Regierungsrat und Baudirektor Martin Neukom (Grüne) die sogenannten Windpotenzialgebiete vor. Seither hat sich im Oberland teilweise grosser Widerstand gegen die Pläne formiert.
Der Kanton Zürich will die Stromproduktion aus erneuerbaren Quellen dennoch vorantreiben. Dazu werden die Windpotenzialgebiete reduziert, und es sollen im Richtplan sogenannte Eignungsgebiete für Windenergie eingetragen werden.
Am Dienstagmorgen präsentierte der Kanton nun die Resultate der seit gut anderthalb Jahren laufenden Evaluation. Damit herrscht endlich Klarheit, wo die Baudirektion mögliche Standorte für Windräder in der Region sieht.
Und davon gibt es nicht viele. 16 Potenzialgebiete gab es in der Region. Nun bleiben nur noch drei Eignungsgebiete übrig – und zwar das Gebiet Schönwis in Wetzikon und Hinwil, der Hombergchropf bei Bubikon sowie der Batzberg in Rüti und Wald.
Hier können Sie die ganze Pressekonferenz anschauen.
In den drei Gebieten könnten gemäss aktuellen Berechnungen sechs grosse Windräder mit einer Höhe von 220 Metern zu stehen kommen, drei auf dem Batzberg, zwei im Gebiet Schönwis und eines auf dem Hombergchropf. Diese könnten gut 50 Gigawattstunden Strom pro Jahr produzieren.


Mehr Potenzial für Windkraftanlagen sieht die Baudirektion in anderen Teilen des Kantons, unter anderem im Zürcher Weinland.

Die Gesamtproduktion mit insgesamt 60 bis 70 Windkraftanlagen im Kanton berechnet die Baudirektion mit 530 Gigawattstunden pro Jahr. Laut Regierungsrat Martin Neukom entspricht das dem Strom, den 50’000 bis 100’000 Wärmepumpen in einem Jahr benötigen.
«Der Fokus muss die Versorgung in den Wintermonaten sein», sagte der Baudirektor an der Medienkonferenz am Dienstagmorgen. Denn dann droht eine Versorgungslücke. «Wind produziert im Sommer wenig und im Winter viel Strom», erläuterte er. «Dann, wenn wir am meisten brauchen.»
Konflikt mit dem Flugverkehr
Das Oberland wird also voraussichtlich von grossen Windanlagen verschont. Viele der ursprünglichen Potenzialgebiete in der Region eignen sich nicht als Standorte für Windkraftanlagen, da sie Flugradare stören könnten. Dies ist beispielsweise im Gebiet Bachtel, bei der Luegeten in Wildberg oder im Gebiet Furtbühl in Russikon und Weisslingen der Fall.
> > Lesen Sie hier, wie die Gemeinden auf den Entscheid des Kantons reagieren.
Dort schliesst der Kanton solche Anlagen nach einer Prüfung des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) vollkommen aus.
Auf dem Pfannenstiel oder im Gebiet um Hermatswil wären Windkraftanlagen zwar theoretisch möglich, aber nur mit zusätzlichen Massnahmen für den Flugverkehr. In den Richtplan sollen diese vorderhand nur als Zwischenergebnisse eingetragen werden. Der Bau von Windrädern ist dort nicht möglich.
Bei anderen Gebieten, beispielsweise dem Schauenberg im Tösstal oder dem Baschligipfel bei Bäretswil und Fischenthal, fiel die Schutz-Nutzen-Analyse negativ aus. Das heisst, der mögliche Ertrag rechtfertigt den Eingriff in die Umwelt nicht. Auch dort schliesst der Kanton Windräder deshalb vollkommen aus.
Grosser Widerstand
Neukom betonte, dass die Festlegung der Eignungsgebiete auf fachlichen Kriterien beruht. Sie liegen dort, wo viel Ertrag bei einer guten Natur- und Siedlungsverträglichkeit zu erwarten ist. «Die Standortauswahl ist nicht politisch.»
Widerstand aus einzelnen Regionen spielte damit keine Rolle. Dieser war im Oberland gross – und zwar schon lange vor der Bekanntgabe der Eignungsgebiete.
In zahlreichen Gemeinden gingen seit Herbst 2022 Initiativen ein, die einen Mindestabstand von bewohnten Häusern zu Windrädern in der Bau- und Zonenordnung festschreiben wollen. In Hinwil wurde das Anliegen sogar vom Gemeinderat selbst eingebracht.
Fast überall wurde das Vorhaben auch ohne Gegenwind angenommen – mit einer Ausnahme: Die Walderinnen und Walder sagten vergangene Woche Nein zu Abstandsregeln.
Ob solche Regelungen überhaupt gültig sind, ist aber weiterhin offen. Neukom hat hier eine klare Haltung. Für ihn sind solche Initiativen zwar «politisch legitim», wie er im vergangenen Sommer sagte. Aber seine Direktion werde jede BZO-Änderung mit solchen Abstandsregeln ablehnen, weil sie im Kanton Zürich nicht rechtskonform seien. Ein konkreter Entscheid liegt jedoch noch nicht vor.
Schnellere Verfahren
Die Vorschläge für die Eignungsgebiete gehen nun in die Vernehmlassung. Diese dauert bis Ende Oktober. In dieser Zeit dürfen sich Gemeinden, Organisationen, aber auch Privatpersonen zu den Plänen des Kantons äussern.
Dem Regierungsrat scheint aber weiterhin bewusst zu sein, dass Windräder ein heikles Thema sind – er plant eine Informationsoffensive. Nächste Woche findet eine öffentliche Online-Info-Veranstaltung statt. Zudem gibt es im Spätsommer mehrere Feedback-Veranstaltungen in diversen Regionen. Diese sind Teil der öffentlichen Anhörung für die Revision des Richtplans.
Die Online-Informationsveranstaltung für die Bevölkerung findet am Mittwoch, 10. Juli, von 19.30 bis 21 Uhr statt. Den Link findet man auf der Website der Baudirektion.
Die Feedback-Veranstaltung zur Windenergie in der Region Oberland/Pfannenstiel findet am Samstag, 7. September, von 9 bis 12.15 Uhr statt. Der Ort ist noch offen. Eine Anmeldung über die Website des Kantons ist jedoch obligatorisch.
Im nächsten Jahr will der Regierungsrat das Geschäft dann in den Kantonsrat schicken, der dann voraussichtlich 2026 über die Eignungsgebiete entscheidet.
Das Bewilligungsverfahren für neue Windkraftanlagen könnte dann im Jahr 2027 starten. Geht es nach Martin Neukom, soll es dann zügig vorangehen. «Das Bewilligungsverfahren dauert heute zu lange», erklärte er.
Auch für Windkraftanlagen will er deshalb ein kantonales Plangenehmigungsverfahren. Ein ähnliches Verfahren gibt es beispielsweise bereits für Hochwasserschutzprojekte oder Kantonsstrassen.
So sind gegen konkrete Bauprojekte nur noch ein Rekurs ans Verwaltungsgericht und im Anschluss ein Weiterzug ans Bundesgericht möglich. Neukom betonte jedoch: «Wir haben damit immer noch die vollen Rechtsmittelmöglichkeiten.»
Die Gemeinden können mit diesem Verfahren jedoch übersteuert werden. «Es ist ein kantonales Verfahren, weil es kantonale Interessen gibt», erläuterte der Baudirektor. Die Gemeinden sollen aber weiterhin in den Prozess einbezogen werden – in welchem Umfang, ist aber noch offen.