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Politik

Dürfen die Bezirksräte den Volksentscheid von Wila kippen?

Die Primarschule Wila wollte die Schulgrenzen mit Turbenthal nicht anpassen – der Bezirksrat schritt ein. Ein Rechtsstreit ist absehbar.

Tablat gehört politisch zu Turbenthal – aber zur Primarschulgemeinde Wila. Das Volk wollte diesen Status beibehalten.

Foto: Bettina Schnider/Rolf Hug

Dürfen die Bezirksräte den Volksentscheid von Wila kippen?

Streit um Schulgrenzen

Betroffene Eltern aus dem Steinenbachtal wollen den Entscheid des Bezirksrats zur Grenzbereinigung mit Turbenthal nicht akzeptieren. Ein Rechtsprofessor findet ihr Anliegen nicht unberechtigt.

Die Bezirksräte von Pfäffikon und Winterthur haben ein Machtwort gesprochen: Die Schulgrenzen der Primarschulen von Wila und Turbenthal werden denjenigen der Politischen Gemeinden angepasst – so, wie es das Gemeindegesetz seit Anfang 2022 vorschreibt.


> > Lesen Sie hier mehr über den Entscheid des Bezirksrats und das weitere Vorgehen.


Doch die Angelegenheit ist damit noch nicht erledigt: Ein Rechtsstreit ist absehbar. Betroffene Eltern wollen den Entscheid nicht hinnehmen.

Einer von ihnen ist Jakob Hirzel. Der vierfache Vater wohnt in Gosswil. Der Weiler gehört zur Politischen Gemeinde Turbenthal – und zumindest noch zur Primarschulgemeinde Wila. Dort besucht seine älteste Tochter auch den Kindergarten. Und geht es nach Hirzel, soll das so bleiben.

Man sieht eine Karte von Turbenthal und Wila mit eingezeichneten Weilern auf Turbenthaler Gemeindegebiet.
Neben Gosswil gehören diese Weiler ebenfalls zur Primarschulgemeinde Wila – noch. Die Kinder besuchen dort die Schule und den Kindergarten.

Er ist davon überzeugt, dass der Bezirksrat gar nicht ermächtigt ist, die Schulgrenzen anzupassen. «Über Gebietsänderungen entscheiden die Bürger an der Urne», argumentiert Hirzel. Und dort sei das Vorhaben abgelehnt worden.

2021 scheiterte die Grenzbereinigung nämlich zweimal vor dem Volk. Denn auch andere Eltern aus den Turbenthaler Weilern auf der rechten Seite des Steinenbachtals und aus Tablat machten sich Sorgen, dass ihre Kinder nach der Grenzbereinigung künftig in Schmidrüti und nicht mehr in Wila die Schule besuchen müssen.

Zwischen den beiden Schulhäusern liegt zwar nur eine Distanz von sieben Kilometern oder zehn Autominuten. Doch die Eltern wollen nicht, dass die Kinder aus ihrem gewohnten Umfeld gerissen werden und womöglich mehr Zeit im Schulbus verbringen müssen. Sie konnten eine Mehrheit in Wila von einem Nein überzeugen.

Bezirksrat oder Bürger?

Für Hirzel ist es deshalb schleierhaft, wieso die Bezirksräte befugt sind, die Grenzen gegen den Willen der Bürger anzupassen.

Die Behörden stützten ihren Entscheid auf das Gemeindegesetz. Dort steht, dass der Bezirksrat eingreift, wenn das zuständige Organ die Behebung einer Ordnungswidrigkeit unterlässt.

Ihr Einschreiten begründen die Bezirksräte folglich damit, dass die jetzige Situation geltendes Recht verletzt. Weil sich die Stimmbürger ausserdem mehrmals gegen eine Grenzbereinigung ausgesprochen hätten, sei klar, dass die Schulgemeinden diesen Missstand nicht beheben würden.

Für Hirzel ergibt diese Argumentation keinen Sinn. Und auch er nimmt dafür das Gemeindegesetz zur Hand. Und dort ist ebenfalls festgehalten, dass die Stimmberechtigten an der Urne entscheiden, wenn Gebietsänderungen von erheblicher Bedeutung sind.

Für den betroffenen Vater ist der Fall damit klar: «Bezirksräte sind vom Gesetz und von der Kantonsverfassung nicht ermächtigt, anstelle der Bürger zu entscheiden.»

Keine klare Sache

Sowohl der Bezirksrat als auch die Eltern argumentieren also mit dem Gemeindegesetz. Wer recht hat, wird wohl in der nächsten Instanz der Regierungsrat entscheiden müssen. Es könnte ein langer Rechtsstreit bis vors Bundesgericht folgen.

Für Andreas Glaser – er ist Professor für Staats-, Verwaltungs- und Europarecht an der Universität Zürich und Experte für Demokratiefragen – steht fest: «Es ist kein völlig eindeutiger Fall.» Es sei das gute Recht der betroffenen Eltern, diese Frage rechtlich klären zu lassen.

Man sieht einen Mann im Anzug.
Andreas Glaser ist Rechtsprofessor an der Universität Zürich.

Auch Glaser sieht in den Regelungen im Gemeindegesetz einen Widerspruch. Müssen die Grenzen bereinigt werden, auch wenn das Volk das nicht will? «Die Frage ist, wie hoch das öffentliche Interesse an diesen Grenzbereinigungen ist», erläutert er.

Abschliessend beantworten kann und will der Rechtsprofessor diese Frage nicht. Das müssten die Gerichtsinstanzen tun.

Wie wichtig ist die Mitbestimmung?

Glaser verweist dazu aber auch auf einen älteren Bundesgerichtsentscheid. Im Jahr 2017 urteilten die höchsten Richter, dass Parlamentsgemeinden über eigene Sekundarschulgemeinden verfügen dürfen – andernfalls hätte eine Zwangsfusion mit der Politischen Gemeinde gedroht, beispielsweise in Dübendorf.

Für das Bundesgericht war das aber nicht mit der Kantonsverfassung und den darin vorgesehenen Mitwirkungsrechten der Stimmberechtigten zu vereinbaren. Der einschlägige Paragraf im Gemeindegesetz wurde deshalb für unzulässig befunden.

Fusionen und Grenzbereinigungen sind nicht dasselbe. Trotzdem geht es in beiden Fällen um die demokratische Mitbestimmung. Ob das damalige Urteil also auch Auswirkungen auf den Entscheid in Wila und Turbenthal hat, ist noch offen.

Andreas Glaser wagt dazu keine Prognose. Er erklärt aber: «In der Regel gewichtet das Bundesgericht die Gemeindeautonomie und die politischen Rechte hoch.»

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