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Politik

Gemeinde Wald hält an Gültigkeit der Windrad-Initiative fest

Der Bezirksrat stellt sich hinter die Gemeinde. Dennoch wird noch zeigen müssen, ob eine revidierte Bau- und Zonenordnung wirksam ist.

Gemeinde Wald hält an Gültigkeit der Windrad-Initiative fest

Entwurf ist rechtskräftig

Kaum erklärte die Gemeinde Wald im letzten Jahr die Initiative zu Mindestabständen von Windrädern für gültig, musste sich wegen eines Rekurses der Bezirksrat einschalten. Mit einem Vorbehalt gab dieser der Gemeinde recht.

Seit Baudirektor Martin Neukom (Grüne) seine Pläne für Windräder im Zürcher Oberland auf den Tisch legte oder zumindest von deren Standortmöglichkeiten im Gebiet sprach, hat sich viel getan. In so mancher Gemeinde wurde gefühlt von nichts anderem mehr gesprochen. Vielerorts kristallisierte sich etwa heraus: Windräder? Gerne! Aber bitte nicht bei uns …

Erste Schritte waren zahlreich eingereichte Initiativen, die alle das Gleiche forderten: einen Mindestabstand zwischen Windrädern und bewohnten Häusern von 1000 Metern. Damit soll unter anderem verhindert werden, dass die Gemeinden vom Kanton vor vollendete Tatsachen gestellt werden.

In der Gemeinde Wald ist dies nicht anders. Im vergangenen September erklärte der Gemeinderat die Initiative «Mindestabstand von industriellen Windkraftanlagen zu bewohnten Gebäuden» in der Form des ausgearbeiteten Entwurfs für gültig. Amtlich publiziert wurde sie am 3. Oktober 2023.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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