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Deshalb kommt es nicht zur Abstimmung über die Gemeindewerke

Die Gründe liegen vor allem in Fragen der Umsetzung: Diese Faktoren verhindern die Abstimmung vom 9. Juni in Rüti.

Am 9. Juni hätte über die Zukunft der Gemeindewerke abgestimmt werden sollen. Nun ist alles anders gekommen.

Foto: Seraina Boner

Deshalb kommt es nicht zur Abstimmung über die Gemeindewerke

Mangelhafte Planung

Die Abstimmung über die Gemeindewerke Rüti am 9. Juni fällt ins Wasser, da der Gemeinderat die Vorlage weder ausreichend durchdacht noch formuliert hat. Ein nächster Abstimmungstermin kommt wohl frühestens in einem Jahr infrage.

Der Rütner Gemeinderat muss sich einen massiven Fehler eingestehen. Rund um die Vorlage zur Abstimmung der Umwandlung der Gemeindewerke Rüti (GWR) zu einer Aktiengesellschaft wurden trotz langer Planungsphase und Beizug externer Berater kurz vor der Urnenabstimmung formale Fehler im Erlass entdeckt.

Deshalb kommt es am 9. Juni nicht zur Abstimmung. «Die Absage einer bereits angeordneten Urnenabstimmung ist ein massiver Eingriff in den politischen Prozess», betont die Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte).

Die Gründe dafür liegen sowohl im Bereich der finanziellen Liquidität der geplanten Aktiengesellschaft als auch bei der konkreten Übertragung der Liegenschaftsrechte. Der gesamte Gemeinderat bedaure, dass die Abstimmung abgesagt werden musste. «Jetzt geht es darum, die Mängel auszuräumen und eine einwandfreie Vorlage auszuarbeiten.»

Noch im Februar hat der Rütner Gemeinderat den Beschluss der Rechtsgrundlagen zur Ausgliederung der GWR in eine Aktiengesellschaft genehmigt und zuhanden der Urnenabstimmung vom 9. Juni verabschiedet.

Nun wurde bei der vorbereiteten Klärung von Fragen der Umsetzung klar: Es gibt wesentliche Mängel in der Vorlage, über welche die Stimmberechtigten in Bälde hätten befinden dürfen. «Es hat sich gezeigt, dass mit den vorliegenden Rechtsgrundlagen die finanzielle Liquidität, der per 1. Januar 2025 zur gründenden AG für die Betriebsaufnahme nicht im notwendigen Umfang gesichert ist», resümiert die Gemeindepräsidentin.

Ebenso sei mit dem Ausgliederungserlass zur Übertragung der Liegenschaften und Grundstücke, die sich im Besitz der Gemeinde befinden, nicht korrekt geregelt.

Finanzielle Probleme

Der ursprüngliche Ausgliederungserlass hätte geregelt, dass die Gemeinde Rüti den gesamten Betrieb der Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Wasserversorgung mit sämtlichen Aktiven und Passiven sowie Rechten und Pflichten auf die Gemeindewerke Rüti AG überträgt.

Im Mai 2022 genehmigten die Stimmberechtigten der Gemeinde einen Verpflichtungskredit über 14,9 Millionen Franken für den Aufbau eines Wärmeverbunds. «Mit der Ausgliederung würde die Gemeindewerke AG dazu verpflichtet, diesen Aufbau zu bewerkstelligen», sagt Bürgin.

Eine Gruppe von Leuten mit Leuchtwesten und Schaufeln. Dahinter ein Bagger.
Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte, Bildmitte) und Gemeinderat Roger Hess (Die Mitte, Zweiter von links) müssen umplanen.

Da bei einer Umwandlung der GWR zu einer AG die nötigen flüssigen Mittel zur Finanzierung der Investition nicht automatisch an die AG übertragen worden wären, hätte dies im Erlass explizit geregelt werden müssen. «Der Erlass erwähnt zwar ein Aktionärsdarlehen. Doch dieses bezieht sich auf die Gegenleistung der übertragenen Werte von Aktiven und Passiven», sagt Bürgin.

Diese Gegenleistung bestehe einerseits aus einer Beteiligung in Höhe von einer Million Franken sowie einer Darlehensforderung von 8,5 Millionen Franken. Gemäss Formulierung des Ausgliederungserlasses stellt dieses Darlehen allerdings keine flüssigen Mittel dar. «Das für die flüssigen Mittel notwendige, zusätzliche Darlehen von 8 bis 10 Millionen Franken müsste ebenfalls im Erlass oder an einer zusätzlichen Urnenabstimmung vom Volk genehmigt werden.» Wobei zwei Urnenabstimmungen zum gleichen Vorhaben nicht dem angestrebten Vorgehen entsprechen, wie die Gemeindepräsidentin unterstreicht.

Mit der bestehenden Abstimmungsvorlage wären lediglich jene flüssigen Mittel an die AG übertragen worden, welche die Bilanz der GWR per Ende 2024 aufweisen wird. «Das sind nur etwa 2 Millionen Franken, die zur Sicherstellung des Betriebs der zu gründenden AG nicht ausreichen.»

Unklare Liegenschaftsübertragung

Im beleuchtenden Bericht zur Abstimmung ist des Weiteren dargelegt, dass die Gemeinde grundsätzlich die Eignerin der von der Gemeindewerke Rüti AG genutzten Grundstücke (Betriebsgebäude Werkstrasse 27 und Werkhof an der Werkstrasse 26) bleibt.

Die Grundstücke hätten der zu gründenden AG im Baurecht und gegen Zahlung eines Baurechtzinses zur Verfügung gestellt werden sollen. Die Absicht des Gemeinderats war es, an die Gemeindewerke AG nur Grundstücke zu überführen, die betrieblich umfassend beansprucht und nicht anderweitig genutzt werden. Beispielsweise Reservoirs, Pumpwerke oder Transformatorenstationen. Dies wird im beleuchtenden Bericht auch so erläutert.

«Gemäss unserem Ausgliederungserlass, der zusammen mit den Änderungen der Gemeindeordnung die rechtliche Grundlage der Ausgliederung bildet, wären jedoch sämtliche Grundstücke an die AG übertragen worden», erklärt Bürgin. Die Einräumung eines Baurechts müssten im Erlass explizit geregelt sein, was aber noch nicht der Fall sei.

Besser spät als nie

Dass die Abstimmung ausgesetzt ist und ein nächster Termin noch nicht feststeht, ist für die Gemeindepräsidentin nicht gerade angenehm: «Die Fehler wurden zum Glück noch rechtzeitig entdeckt: Das ermöglicht die Überarbeitung der Vorlage.»

Ihr und dem gesamten Gemeinderat sei es ein zentrales Anliegen, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage zur Abstimmung zu unterbreiten. Wann dies so weit ist, kann derzeit noch nicht genau bestimmt werden. «Es könnte durchaus ein Jahr dauern, bis es zur nächsten Abstimmung kommt.»

RGPK sieht keine Vorteile

Ein weiteres, nicht unbedeutendes Detail: Die Rechnungs- und Geschäftsprüfungskommission (RGPK) steht der Vorlage, selbst wenn sie korrekt formuliert wird, negativ gegenüber. Die RGPK habe die Unterlagen analysiert und komme zum Schluss, dass die geplante Umwandlung zur AG keine wesentlichen Vorteile gegenüber den heutigen Werken bringe, noch zielführend sei. Der Aufwand, der die Ausgliederung verursacht, stuft sie als unverhältnismässig hoch ein.

Die Lösung der künftigen Herausforderungen (Aufbau Wärmeverbund, Gasausstieg, Digitalisierung, Versorgungssicherheit), vor denen die Gemeindewerke stehen, sei nicht abhängig von der Rechtsform, sondern von der generellen Schlagkraft der Organisation.

Ohnehin sei nicht zu erwarten, dass die AG den Strom günstiger anbieten könnte als die heutigen Gemeindewerke.

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