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Rüti muss Abstimmung über Gemeindewerke verschieben

Wegen ungenauen und teils falschen Angaben in der Vorlage muss die Abstimmung über die Gemeindewerke Rüti verschoben werden. Unklar ist, wie es so weit kommen konnte.

Gemeinderat Roger Hess (Die Mitte) wollte die Umwandlung zur AG unbedingt. Nun machen ihm formale Mängel einen Strich durch die Rechnung.

Foto: Seraina Boner

Rüti muss Abstimmung über Gemeindewerke verschieben

Wegen formaler Mängel

Es ist ein herber Schlag für den Rütner Gemeinderat: Wegen zweier formaler Mängel gibt es am 9. Juni vorerst keine Abstimmung zur Umwandlung der Gemeindewerke in eine Aktiengesellschaft.

Die Urnenabstimmung vom 9. Juni über die Umwandlung der Rechtsform der Gemeindewerke Rüti (GWR) wird nicht durchgeführt. Der Gemeinderat hat die Abstimmung abgesagt, weil die Vorlage zwei wesentliche formale Mängel aufweist. Dies machte er am 29. April publik.

«Wir legen Wert darauf, den Stimmberechtigten eine einwandfreie Vorlage vorlegen zu können», sagt Gemeindepräsidentin Yvonne Bürgin (Die Mitte) auf Anfrage. Der Gemeinderat will nun genau analysieren, wie es so weit kommen konnte, dass dies nicht der Fall war.

Wie die Mängel aufgefallen sind, nachdem der Gemeinderat die Abstimmung angesetzt hatte, ist unklar. Ein beleuchtender Bericht soll Aufklärung bieten. Ausserdem muss die Vorlage jetzt überarbeitet werden.

Die zwei wesentlichen Punkte

Im Grundsatz geht es um ungenaue und teils auch falsche Angaben in der Abstimmungsvorlage. So sei die Liquidität der zu gründenden Aktiengesellschaft in den Abstimmungsunterlagen zu unpräzise festgehalten. Und die Rechtsgrundlagen würden die Übertragung der Liegenschaft der Gemeindewerke nicht in der Weise regeln, wie sie im erläuternden Bericht dargelegt worden seien.

Vorgesehen ist nämlich, dass die Gemeinde die GWR-Gebäude an die neue Aktiengesellschaft übergibt, die Gemeinde aber Grundstückseigentümerin bei den Kernliegenschaften bleibt und diese im Baurecht an die GWR abgibt.

Für die Nutzung der Grundstücke sollen die GWR entsprechende Baurechtszinsen zahlen. Dies müsse noch in präzisen rechtlichen Bestimmungen festgehalten werden.

Noch kein Folgetermin

Bis der nächste Abstimmungstermin bekannt wird, könnte noch ein Jahr verstreichen. Inhaltlicher Kernpunkt der Vorlage sei und bleibe aber die Anpassung der Rechtsform für die Gemeindewerke.

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