Wetziker Stadtrat will Vereinbarung mit Spitex Bachtel überprüfen
Postulat zu Kosten
Muss die Stadt zu viel an die grösste Spitex-Organisation in Wetzikon bezahlen? Diese Frage will der Stadtrat nun untersuchen.
Die aktuelle Vereinbarung der Stadt Wetzikon mit der Spitex Bachtel AG gilt seit dem Jahr 2017. Seither wurde diese nicht mehr überprüft. Ein Umstand, den die Fachkommission II an einer Parlamentssitzung Mitte März hinterfragte.
Sie beanstandete die vergleichsweise hohen Restkosten, die durch die Leistungsvereinbarung für die Stadt – und damit für die Steuerzahler – anfallen. Es geht dabei um Kosten, die nicht von der Krankenkasse oder den Klienten übernommen werden müssen. Gemäss dem geltenden Pflegegesetz werden diese bei Spitex-Organisationen mit Leistungsauftrag durch die Gemeinden getragen.
Wie diese Kosten zustande kommen, ist für die Kommission jedoch nicht nachvollziehbar. «Die Spitex Bachtel verrechnet aufgrund ihres Leistungsauftrags höhere Restkosten als die übrigen Leistungserbringer ohne Leistungsauftrag», monierte Kommissionspräsident Christoph Wachter (SP) vor Monatsfrist. Der Unterschied betrage zirka 50 Franken pro Arbeitsstunde.
Forderung nach kostengünstigem Angebot
Ausserdem hätten sich die Ansprüche an die Pflegelandschaft geändert – weg von Alters- und Pflegeheimen, hin zu altersgerechtem Wohnen. Stossend empfand die Kommission zudem, dass rund zwei Drittel des städtischen Spitex-Budgets an die Spitex Bachtel, die am häufigsten in Wetzikon vertretene Organisation, gehen.
Die Stadt müsse die Vereinbarung überprüfen, um sämtliche Spitex-Leistungen möglichst kostengünstig anbieten zu können, forderte Wachter im Namen der Fachkommission.
Dieser Forderung will die Stadt jetzt nachkommen. Der Stadtrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen. «Die Anforderungen an die ambulante Pflege haben sich seit dem Abschluss der Vereinbarung massiv verändert, insbesondere hinsichtlich Transparenz, Controlling, Wirtschaftlichkeit und Qualität», begründet er den Entscheid.
Ob das Postulat überwiesen wird, entscheidet das Parlament. Dann hätte der Stadtrat neun Monate Zeit, um Bericht zu erstatten.