Migros erhält mehr Zeit für Provisorium des Oberland Märt in Wetzikon
Parlament verlängert Baurechtsvertrag
Der Neubau des Oberland Märt verzögert sich – und damit auch das Provisorium auf dem Areal Färberwisen. Das Parlament kommt dem orangen Riesen nun entgegen, auch finanziell.
Die Migros will den Oberland Märt abreissen und an seiner Stelle einen Neubau mit Platz für Gewerbe und rund 100 Wohnungen errichten. Doch das Projekt ist durch eine Verbandsbeschwerde blockiert – aktuell ist das Verfahren beim Verwaltungsgericht hängig. Noch ist offen, wann und ob die Migros mit dem Bau beginnen kann.
«Das Projekt ist wichtig für die Aufwertung von Oberwetzikon», betonte Stadtrat Stefan Lenz (FDP) in der Parlamentssitzung am Montagabend.
Bereits 2017 hat das Parlament den Baurechtsvertrag mit der Migros Ostschweiz für das Areal Färberwisen genehmigt. Doch bis heute steht das Provisorium nicht. Denn die Bewilligung für den Neubau des Oberland Märt ist weiterhin hängig.
Die Migros hatte Ende 2020 das Baugesuch dafür eingereicht. Im Januar 2022 bewilligte die Stadt das Vorhaben. Doch der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) legte Rekurs gegen die Baupläne ein. Die Begründung: Die Anzahl geplanter Parkplätze stimme nicht mit den rechtlichen Vorgaben überein.
Der VCS erhielt im Herbst 2022 recht, das Baurekursgericht hob die Baubewilligung wieder auf. Die Migros und die Stadt mussten nochmals über die Bücher. In der Zwischenzeit wurde gemäss Stadtrat Stefan Lenz die Baubewilligung für das überarbeitete Projekt erteilt. Doch wieder wurde ein Rechtsmittel ergriffen. Ob erneut der VCS hinter dem Rekurs steht, wollte niemand offiziell bestätigen.
Gemäss Lenz stützte das Baurekursgericht in erster Instanz die neue Baubewilligung der Stadt, doch das Urteil wurde weitergezogen und ist aktuell beim Verwaltungsgericht hängig. Wann ein Entscheid vorliegt, ist offen. «Wir wissen, Gerichte kennen dafür keine Fristen», sagte Lenz in der Parlamentssitzung.
(bes)
Doch der einst anvisierte Zeitraum für die Realisierung bis 2027 ist nicht mehr realistisch. «Ausserdem ist die Migros mit Mehrkosten konfrontiert», betonte er. Damit das Projekt dereinst doch umgesetzt werden könne, sei deshalb eine Verlängerung des Baurechtsvertrags für das Areal Färberwisen nötig.
Denn dort soll während der Bauzeit des Oberland Märt ein Migros-Provisorium stehen. Im Juni will der Grossverteiler mit dem Bau beginnen. Die Verlängerung des Baurechtsvertrags um drei Jahre bis im September 2032 war im Parlament unumstritten.
140’000 oder 210’000 Franken?
Für Diskussion sorgte hingen die Reduktion des Baurechtszinses. Der Stadtrat wollte neu bis zur Eröffnung des Provisoriums, und nicht bis zum Baustart, nur die Hälfte verlangen, konkret 140'000 statt 280'000 Franken pro Jahr.
Dieser Deal war für eine Minderheit der Rechnungsprüfungskommission (RPK) zu grosszügig. Sie forderten 75 Prozent des Baurechtszinses bis zur Eröffnung, 210’000 Franken pro Jahr. «Wir können das gegenüber den Steuerzahlenden nicht verantworten», argumentierte Saamel Lohrer (SP). Es gehe schliesslich um insgesamt 245'000 Franken Mehreinnahmen. «Geld für die breite Bevölkerung.»
> > Lesen Sie hier mehr über ein Postulat der Fachkommission II zur Spitex Bachtel.
Unterstützung gab es dafür ausschliesslich von linker Seite. «Die Migros profitiert ebenfalls von Wetzikon», betonte Raphael Zarth von den Grünen. Es sei falsch, auf diese Einnahmen zu verzichten.
Stadtrat Lenz warnte hingegen eindringlich davor, die Konditionen anzupassen. «Die Migros kann dazu hier nicht Stellung nehmen.» Schlimmstenfalls würde sie auf das Projekt sogar verzichten und den Oberland Märt lediglich sanieren.
Urs Bürgin (FDP) warf der Ratslinken gleichzeitig ein falsches Spiel vor. «Zuerst blockiert man den Bau mit Rekursen, und dann will man selbst Profit machen.» 210'000 Franken pro Jahr für eine leere Wiese seien nicht vertretbar.
Verzicht auf Fahrwegrecht
Dieser Ansicht schloss sich die Mehrheit des Parlaments an. Die Migros muss nur die Hälfte des Baufruchtzinses bis zur Eröffnung des Provisoriums bezahlen.
Das Parlament kommt dem orangen Riesen damit entgegen. Im Gegenzug ist die Migros aber bereit, auf ein Fahrwegrecht auf zwei städtischen Parzellen zu verzichten. Es betrifft die Wegfahrt von Anlieferverkehr zwischen dem Gebäude an der Bahnhofstrasse 159 und dem Restaurant Krone daneben.
Die Löschung des Fahrwegrechts erlaubt es der Stadt, die heute leer stehenden Liegenschaften an der Bahnhofstrasse 157 und 159 zu entwickeln. Auf Antrag der RPK muss der Stadtrat die Vereinbarung mit der Migros beurkunden lassen und im Baurechtsvertrag festhalten.
Die weiteren Beschlüsse
Das Parlament hat die Teilrevision der Gebührenverordnung sowie den Erlass der Gasversorgungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung genehmigt.
Es bewilligte zudem den Kredit von gut 1,2 Millionen Franken für die Umrüstung auf smarte LED-Strassenbeleuchtung. Das Projekt soll noch dieses Jahr umgesetzt werden, betrifft aber nur die Beleuchtung auf Gemeindestrassen.
Nichts wissen will das Parlament von einer Begegnungszone in Robenhausen. Es hat das Postulat von Raphael Zarth (Grüne) mit 14 zu 20 Stimmen nicht überwiesen.
Mit klarer Mehrheit hat es hingegen zwei Postulate von Joel Hoff (FDP) zur «Leistungsüberprüfung Stadt Wetzikon» sowie zur «Sicherung kritischer Infrastruktur durch Cyber Security Audits» überwiesen.
Das Postulat «Für eine bessere Sichtbarkeit und mehr visuelle Präsenz des Wetziker Kultur-, Vereins- und Sportlebens im städtischen Raum Wetzikons» von Marco Müller (AW) sowie das Postulat von Christoph Wachter (SP) für einen jährlichen Erlebnistag mit einer motorfreien Bahnhofstrasse fanden ebenfalls eine Mehrheit und wurden überwiesen.
Der Stadtrat hat nun neun Monate Zeit, zu den überwiesenen Postulaten Bericht zu erstatten und Antrag zu stellen. (bes)
