Abo

Politik

Migros erhält mehr Zeit für Provisorium des Oberland Märt in Wetzikon

Der Baurechtsvertrag für das Areal Färberwisen wird bis 2032 verlängert. Denn das Bauprojekt der Migros ist weiterhin blockiert.

Migros erhält mehr Zeit für Provisorium des Oberland Märt in Wetzikon

Parlament verlängert Baurechtsvertrag

Der Neubau des Oberland Märt verzögert sich – und damit auch das Provisorium auf dem Areal Färberwisen. Das Parlament kommt dem orangen Riesen nun entgegen, auch finanziell.

Die Migros will den Oberland Märt abreissen und an seiner Stelle einen Neubau mit Platz für Gewerbe und rund 100 Wohnungen errichten. Doch das Projekt ist durch eine Verbandsbeschwerde blockiert – aktuell ist das Verfahren beim Verwaltungsgericht hängig. Noch ist offen, wann und ob die Migros mit dem Bau beginnen kann.

«Das Projekt ist wichtig für die Aufwertung von Oberwetzikon», betonte Stadtrat Stefan Lenz (FDP) in der Parlamentssitzung am Montagabend.

Bereits 2017 hat das Parlament den Baurechtsvertrag mit der Migros Ostschweiz für das Areal Färberwisen genehmigt. Doch bis heute steht das Provisorium nicht. Denn die Bewilligung für den Neubau des Oberland Märt ist weiterhin hängig.

Die Migros hatte Ende 2020 das Baugesuch dafür eingereicht. Im Januar 2022 bewilligte die Stadt das Vorhaben. Doch der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) legte Rekurs gegen die Baupläne ein. Die Begründung: Die Anzahl geplanter Parkplätze stimme nicht mit den rechtlichen Vorgaben überein.

Der VCS erhielt im Herbst 2022 recht, das Baurekursgericht hob die Baubewilligung wieder auf. Die Migros und die Stadt mussten nochmals über die Bücher. In der Zwischenzeit wurde gemäss Stadtrat Stefan Lenz die Baubewilligung für das überarbeitete Projekt erteilt. Doch wieder wurde ein Rechtsmittel ergriffen. Ob erneut der VCS hinter dem Rekurs steht, wollte niemand offiziell bestätigen.

Gemäss Lenz stützte das Baurekursgericht in erster Instanz die neue Baubewilligung der Stadt, doch das Urteil wurde weitergezogen und ist aktuell beim Verwaltungsgericht hängig. Wann ein Entscheid vorliegt, ist offen. «Wir wissen, Gerichte kennen dafür keine Fristen», sagte Lenz in der Parlamentssitzung.
(bes)

Abo

Möchten Sie weiterlesen?

Liebe Leserin, lieber Leser

Nichts ist gratis im Leben, auch nicht Qualitätsjournalismus aus der Region. Wir liefern Ihnen Tag für Tag relevante Informationen aus Ihrer Region, wir wollen Ihnen die vielen Facetten des Alltagslebens zeigen und wir versuchen, Zusammenhänge und gesellschaftliche Probleme zu beleuchten. Sie können unsere Arbeit unterstützen mit einem Kauf unserer Abos. Vielen Dank!

Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

Sie sind bereits Abonnent? Dann melden Sie sich hier an

Digital-Abo

Mit dem Digital-Abo profitieren Sie von vielen Vorteilen und können die Inhalte auf zueriost.ch uneingeschränkt nutzen.

Sind Sie bereits angemeldet und sehen trotzdem nicht den gesamten Artikel?

Dann lösen Sie hier ein aktuelles Abo.

Fehler gefunden?