Uster hat den Juso keine Daten von Neuwählern herausgegeben
Wahlwerbung per Post
Im Wahlkampf hat Uster keine Adressen von Bürgern an Parteien preisgegeben. Bei Vereinen ist sie weniger restriktiv. Trotzdem gibt es Vorgaben.
Im Sommer haben die Juso 100’000 Neuwählerinnen und Neuwähler aus der ganzen Schweiz per Brief persönlich angeschrieben – verbunden mit der Aufforderung, die Jungpartei zu wählen. Die Adressen haben der Juso Gemeinden aus der ganzen Schweiz herausgegeben.
Die grünliberalen Gemeinderäte Claudia Frei und Marco Kranner wollten nun mit einer Anfrage vom Ustermer Stadtrat wissen, ob auch Uster Daten preisgegeben hat.
In der Antwort stellte sich heraus, dass die Juso in Uster gar nicht angeklopft haben. «Im Vorfeld der National- und Ständeratswahlen gingen bei der Stadt Uster die Anfragen von zwei Parteien über die Herausgabe von Listen mit den Neuwählenden ein», schreibt der Stadtrat. Die Jungsozialisten Schweiz (Juso) waren aber nicht darunter.
Entscheid liegt bei den Gemeinden
Adressen haben die zwei Parteien aber nicht erhalten. Die Stadt stützt ihren Entscheid auf den Leitfaden der Datenschutzbeauftragten (DSB) des Kantons Zürich. Darin sei festgehalten, dass die Herausgabe des Stimmregisters oder eines Auszugs daraus nicht zulässig sei.
«Dies ist insbesondere zu beachten, wenn kurz vor Abstimmungen oder Wahlen politische Parteien oder Interessengruppen Listenauskünfte verlangen», steht weiter im Leitfaden.
Gegenüber dem «Tages-Anzeiger» hielt die Datenschutzbeauftragte Dominika Blonski vergangenen Sommer jedoch fest, dass der Entscheid den Gemeinden überlassen sei. «Sie müssen sich überlegen, ob sie riskieren können, künftig vor den Wahlen jeder Partei bestimmte Adressen herauszugeben.» Alle Parteien müssen gleichbehandelt werden.
Nur mit ideellem Zweck
Doch nicht nur die Parteien haben ein Interesse an den Datensätzen. «Die Einwohnerdienste erhalten immer wieder Anfragen für die Herausgabe von Listen aus dem Register der Einwohnerkontrolle», schreibt der Stadtrat weiter. In den meisten Fällen handle es sich um Gesuche von Vereinen mit ideellem Zweck.
Bei diesen Anfragen halten sich die Einwohnerdienste laut der Antwort an die gesetzlichen Vorgaben sowie an den Leitfaden der DSB. So dürfen diese Listen unter anderem nur für ideelle Zwecke verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. Eine Bestätigung holen die Einwohnerdienste jeweils bei der ersten Anfrage ein.
Ebenso werden keine Angaben über den ganzen Einwohnerstamm oder einen grossen Teil davon herausgegeben. «Unzulässig wäre zum Beispiel die Bekanntgabe aller 16- bis 65-Jährigen ohne zusätzlich einschränkende Kriterien», hält der Stadtrat fest.
Bei den Auskünften muss die Stadt das Rechtsgleichheitsgebot einhalten, das heisst, es gibt eine einheitliche Praxis. Jedoch beantwortet sie nur Anfragen von Ustermer Vereinen und Organisationen.
