Dorfplatz vs. Landihaus – Illnau-Effretikon scheitert abermals
Urteil gegen Dorfplatz Illnau
Trotz Volksentscheid aus dem Jahr 2020: Illnau-Effretikon darf das Landihaus nicht zu Gunsten eines Dorfplatzes abreissen. Die Stadt Illnau-Effretikon behält sich einen Weiterzug ans Bundesgericht vor.
Das Landihaus an der Usterstrasse 23 in Illnau bleibt weiterhin stehen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich urteilt wie die Vorgängerinstanz, dass es unter Schutz zu stellen sei. Damit verliert die Stadt Illnau-Effretikon eine weitere Runde, der Verein Zürcher Heimatschutz gewinnt.
2020 hatten die Stimmberechtigten in Illnau-Effretikon eine Initiative für einen grösseren Dorfplatz in Illnau angenommen, die den Abbruch von zwei Häusern an der Usterstrasse 23 und 25 vorsah. Das ehemalige Landihaus ist aber im kommunalen Inventar der kunst- und kulturhistorischen Objekte erfasst und damit potenziell schutzwürdig. Der Stadtrat beschloss im September 2022 die Entlassung aus dem Inventar und machte das überwiegende öffentliche Interesse an einem möglichst grossen Dorfplatz in Illnau geltend.

