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Politik

Darum nutzt die Stadt ihre Villa nicht für Wohnungen

Viel Aufwand, wenig Nutzen: Die Villa am Aabach ist eine Perle im Grünen. Mehr aber auch nicht. Warum also nicht darin Wohnraum schaffen?

Die Villa am Aabach wurde im Jahr 1932 erbaut.

Foto: Nicolas Zonvi

Darum nutzt die Stadt ihre Villa nicht für Wohnungen

Brach liegende Perle in Uster

Trotz Wohnungsnot liegt die Villa am Aabach, die im Besitz der Stadt Uster ist, ziemlich brach. Ein Gemeinderat ärgert sich, dass die Stadt nicht mehr daraus macht. Der Stadtrat nimmt Stellung.

Die Villa am Aabach ist eine Perle im Grünen. Das stattliche Anwesen hat die damalige Besitzerfamilie der Brauerei Uster der Stadt vermacht. Doch diese hat seit Jahren Mühe, das Anwesen, welches einst eines der Zentren des Ustermer Kulturlebens war, wiederzubeleben.

Zweimal konnte das Ustermer Stimmvolk zur Villa am Aabach abstimmen: Einmal wollte man das Anwesen in eine Stiftung überführen, das andere Mal sollte das Gebäude eine städtische Kunstgalerie beherbergen. Beide Male wollte der Souverän nichts von den Plänen der Stadt wissen.

Dies führte dazu, dass die Stadt die Villa zwar stetig in Schuss halten muss, schliesslich aber wenig Nutzen daraus zieht. Das ruft wiederum Politiker auf den Plan, welche die aktuelle Praxis der Stadt hinterfragen.

Umnutzung der Villa

Jüngst versuchte Gemeinderat Paul Stopper (BPU) Bewegung rund um die Nutzung der Liegenschaft an der Brauereistrasse 13 zu bringen. Das Gemeinderat-Urgestein ist bekannt dafür, nicht locker zu lassen. Mit zahlreichen Vorstössen hält er den Stadtrat seit Jahren auf Trab. Stopper wollte nun vom Stadtrat wissen, warum man das herrschaftliche Haus nicht für Wohnungen nutzt. Schliesslich gäbe es davon zu wenig in Uster.

Ein Haus steht im Grünen.
Die Villa am Aabach steht in der Zone für öffentliche Bauten.

Die Antwort des Stadtrats ist im Kern sehr kurz, diese Art der Nutzung sei aufgrund der Zone unmöglich. Die Villa am Aabach steht in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OE). «In dieser Zone ist eine reine Wohnnutzung nicht möglich», so der Stadtrat.

Argumente des Stadtrats bringen Stopper in Fahrt

Was nicht ist, könnte man versuchen zu ändern, doch die Stadt nimmt diesem Vorhaben schon im Vorfeld den Wind aus den Segeln. «Im Gestaltungsplan ‹Park am Aabach› ist die Villa als ‹Inventar-/Schutzobjekt› geführt.» Auch in diesem Gestaltungsplan gälte die gleiche Zone (OE). «In diesem Sinne wird auch in Zukunft eine reine Wohnnutzung nicht möglich sein.»

Mit dieser Begründung erledigte der Stadtrat diverse weitere Fragen von Stopper bezüglich einer Umnutzung der Villa.

Man sieht einen älteren Herrn, der ein hellblaues Hemd und eine schwarze Jacke trägt, wie er auf einer Terrasse steht.
Paul Stopper (BPU) politisiert im Ustermer Gemeinderat.

Dieser wiederum ist mit den Antworten des Stadtrats überhaupt nicht zufrieden. «Der Stadtrat will die Liegenschaft einfach nicht für Wohnungen nutzen – er will die Villa für undefinierbare persönliche Festlichkeiten behalten», meint Stopper.

Hohe Ausgaben, um Villa in Schuss zu halten

Den Antworten des Stadtrats sind aber interessante Details zu entnehmen, die den Gemeinderat nun weiter beschäftigen. So ist beispielsweise festgehalten, dass der Stadtrat in der Investitionsplanung 1,1 Millionen Franken für die Aussensanierung der Villa am Aabach vorgesehen hat. «Das ist eine unglaublich hohe Summe – es macht keinen Sinn, die Villa zu vergolden», meint Stopper.

In der Vergangenheit hat die Stadt deutlich weniger in den Unterhalt investiert. In den letzten 15 Jahren hat die Stadt für den baulichen Unterhalt der Liegenschaft 170’000 Franken ausgegeben.

In der gleichen Zeitspanne hat die Stadt 490’000 Franken eingenommen, heisst es weiter. «Das ist ein Mikrobetrag für die letzten 15 Jahre – wenn man das Haus richtig vermieten würde, könnte man viel mehr herausholen», wettert Stopper weiter.

Die Erträge würden von Einnahmen aus Veranstaltungen stammen, erklärt die Stadt. Dazu kämen Mieteinnahmen. Die Stadt listet die Vermietung einer Dachwohnung als Einnahmequelle auf.

Dachwohnung für Hauswartung vermietet

Sie haben richtig gelesen – es gab Mieteinnahmen. Dieser Umstand war Grund genug für die Redaktion, nochmals nachzuhaken, wie viel Spielraum die Zone für öffentliche Bauten für das Vermieten einer Wohnung nun doch offenlässt.

Die Stadt schreibt dazu: «Grundstücke, welche in der Zone für öffentliche Bauten liegen, werden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben benötigt.» Die Villa als Ganzes dürfe darum nicht privat vermietet und ausschliesslich als Wohnnutzung gebraucht werden. «Die Nutzung muss öffentlichen Charakter haben», betont Stadtrat Cla Famos (FDP).

Die Villa mit Baujahr 1932 sei 1978 von den Erben Bartenstein an die Stadt Uster verkauft worden. «In den ersten vier Jahren wurde der damaligen Bewohnerin ein Wohnrecht eingeräumt. Zu jenem Zeitpunkt lag die Liegenschaft in der Zone für Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebauten (WG).»

Zone wurde geändert

Gemäss dem Eintrag im ÖREB-Kataster ist das Areal der Villa am Aabach 1998 im Rahmen der letzten Revision der Bau- und Zonenordnung in die Zone für öffentliche Bauten überführt worden.

Die Dachwohnung hat die Stadt aber weiterhin vermietet. «1981 wurde die Villa verfügbar und die separate Dachwohnung einem Hauswart vermietet, damit die Liegenschaft und die Umgebung nicht unbeaufsichtigt war.» Die Dachwohnung werde auch heute noch zu diesem Zweck vermietet, stellt der Stadtrat klar.

«Die beiden unteren Geschosse sind für die Bevölkerung zugänglich und können beispielsweise für Anlässe gemietet werden, führt der Stadtrat aus.» Somit erfülle die Nutzung der Villa den öffentlichen Charakter.

Und was sagt Stopper? «Ich werde dem Stadtrat bei der Budgetdiskussion im Dezember genau auf die Finger schauen und die hohe Summe für die Sanierung hinterfragen.»

Wenn der Stopper erst mal in Fahrt ist, ist er kaum zu stoppen. Es bleibt spannend.

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