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Zulässig oder nicht zulässig, das ist hier die Frage

Die Windräder im Oberland sind noch gar nicht gebaut und stehen trotzdem bereits voll im Gegenwind – und das gleich doppelt.

Dürfen Gemeinden Abstandsregeln bei Windrädern erlassen? Der Bezirksrat Hinwil muss bald einen ersten Entscheid fällen. (Symbolbild)

Foto: DPA

Zulässig oder nicht zulässig, das ist hier die Frage

Reizthema Windrad-Initiativen

Entsprechen die Regeln des Abstands zu Windrädern in Gemeinden dem übergeordneten Recht? Der Bezirksrat Hinwil muss sich dieser Frage stellen.

Initiativen, die Mindestabstände zwischen bewohnten Liegenschaften und Windrädern in der Bau- und Zonenordnung (BZO) festschreiben wollen, sind in zahlreichen Oberländer Gemeinden hängig – so auch in Wald.

Dort hat der Gemeinderat eine Initiative für gültig erklärt. Er will sie den Stimmberechtigten zur Abstimmung vorlegen.

Doch dagegen wehrt sich eine Person aus Wald, wie der Gemeinderat mitteilt. In der Zwischenzeit ist gegen die Gültigerklärung der Initiative nämlich ein Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Hinwil eingegangen.

Darin wird die Haltung vertreten, dass die Initiative übergeordnetem Recht widerspreche und für ungültig hätte erklärt werden müssen.

Eine Meinung, die vermutlich auch der Zürcher Baudirektor Martin Neukom (Grüne) teilt. «Wir werden jede BZO-Änderung mit solchen Abstandsregeln ablehnen, weil sie im Kanton Zürich nicht rechtskonform sind», sagte er im Sommer dem «Tages-Anzeiger». Denn Abstandsregeln in Bezug auf Bauten ausserhalb der Bauzone seien im Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG) nicht vorgesehen.

Einmal gültig, einmal ungültig

Der Rekurs aus Wald führt dort nun zu einem Stopp des Verfahrens. Denn bevor der Gemeinderat das Geschäft den Stimmbürgern vorlegen kann, will er die Ergänzung der Bau- und Zonenordnung (BZO) ausarbeiten und öffentlich auflegen.

Nun braucht es zuerst einen Entscheid des in Stimmrechtssachen zuständigen Bezirksrats. Die Initiative aus Wald ist dabei nicht die einzige, die bei der Aufsichtsbehörde liegt.

Der Bezirksrat muss ebenfalls über die Gültigkeit einer Windrad-Initiative in Bäretswil entscheiden – wenn auch aus anderen Gründen.

Dort hatte der Gemeinderat eine Initiative für nicht gültig erklärt – aus formellen Gründen. In Bäretswil war die Exekutive der Ansicht, die Initiative sprenge den Rahmen von dem, was die Gemeinde in der BZO regeln könne. Die Initianten haben den Entscheid auch an den Bezirksrat weitergezogen.

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