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Für die Auslagerung der Zusatzleistungen braucht Rüti ein Ja

Die Thematik schlug in der Gemeinde Rüti schon mehrmals hohe Wellen. Nun steht am 19. November eine entscheidende Abstimmung bevor.

Am 19. November wird sich zeigen, ob die Bevölkerung in Rüti der Auslagerung der Zusatzleistungen an die SVA Zürich endgültig zustimmt.

Foto: Pixabay

Für die Auslagerung der Zusatzleistungen braucht Rüti ein Ja

Wegweisende Urnenabstimmung

In Rüti will ein Komitee die Auslagerung der Zusatzleistungen an die SVA verhindern. Bereits an der letzten Gemeindeversammlung zeigte sich deutlicher Widerstand. Demnächst kommt es zur Urnenabstimmung.

Die Angelegenheit zieht sich hin. Schon vor über zwei Jahren lehnte die Bevölkerung das Vorhaben des Rütner Gemeinderats ab, die Abteilung AHV/IV-Zusatzleistungen an die Sozialversicherungsanstalt Zürich (SVA) auszulagern.

An der letzten Gemeindeversammlung im vergangenen Sommer scheiterte die Annahme der zweiten Vorlage knapp. Dies jedoch nur, weil ein Stimmbürger meinte, es bedürfe einer Urnenabstimmung. Am 19. November ist es so weit.

Worum es geht

Zusatzleistungen zur AHV/IV helfen dort, wo die Renten und das übrige Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. In Rüti sind rund 600 Personen, also 5 Prozent der Bevölkerung, auf Zusatzleistungen angewiesen. Die Kosten dafür belaufen sich jährlich auf zirka 9 Millionen Franken. Per April 2024 möchte die Gemeinde die gemeindeinterne Abteilung auflösen und die buchhalterischen Aufgaben an die SVA in Zürich übergeben.

Mitunter ein Grund dafür sei, dass die Gemeinde trotz mehrmaligen Versuchen kein genügend kompetentes Personal mehr habe finden können. Dazu habe sich die Arbeitslast stetig erhöht. So musste die Gemeinde im Jahr 2021 360 Stellenprozente für die Abteilung aufwenden. 2022 musste sie den Stellenplan gar um 70 weitere Prozent auf 430 Stellenprozente erhöhen. Und würde die Gemeinde Mitarbeitende ohne die nötigen Fachkenntnisse ausbilden wollen, könnte dies bis zu zwei Jahre dauern.

Dennoch soll eine Beratungsanlaufstelle für die Betroffenen bestehen bleiben. Insgesamt müsste die Gemeinde noch 290'000 Franken an jährlich wiederkehrenden Kosten aufbringen. Zum Vergleich: Allein ein 100-Prozent-Pensum für Springerpersonal würde die Gemeinde 300'000 Franken im Jahr kosten.

Der Gemeinderat betonte in der Vergangenheit jedoch vehement, dass es sich um kein Sparprogramm, sondern um eine unausweichliche Variante handle. Zumal die Ansprüche an die Gemeinde stetig gestiegen seien und die Pünktlichkeit der Leistungsauszahlungen bald nicht mehr gewährleistet werden könne.

Allerdings würde eine gemeindeinterne Beratungsstelle mit einem 70-Prozent-Pensum weitergeführt, sodass die Leistungsbezüger bei direkten Fragen nicht extra nach Zürich zur SVA reisen müssten.

Nur noch eine «Nummer»

Die Gegner der Auslagerung, darunter viele direkt Betroffene, monieren, dass eine direkte, kompetente und persönliche Beratung vollständig geopfert würde. Jede auf Leistungen angewiesene Person würde ihrer Ansicht nach zu einer anonymen Nummer in einer grossen Maschinerie verkommen und müsste Qualitätseinbussen hinnehmen.

Die Bezüger könnten ihre Anliegen nur noch telefonisch oder direkt am Sitz der SVA vorbringen. Für nicht mehr «mobile» Menschen also eine schiere Unmöglichkeit, sofern sie auf lange Warteschlaufen bei Telefonanrufen verzichten möchten. Die persönliche Ansprechperson der Bezüger würde geopfert, da die Fälle nicht mehr fix einzelnen Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeitern zugeteilt wären.

Die noch bestehen bleibende Beratungsstelle, welche die Gemeinde trotz der wohl folgenden Auslagerung plant, hätte nach ihrer Ansicht keine Wirkung, da die Gemeinde nach der Auslagerung keinen Zugriff auf die entsprechenden Dossiers mehr hätte.

Formaljuristisch ist es tatsächlich so, dass der SVA die Handhabung der Dossiers ab der Auslagerung obliegen würde. Die Beratungsstelle müsste Informationen zu einzelnen Fällen in langwierigen Prozessen erst selbst in Erfahrung bringen.

Ausgelagert gleich abgeschoben?

Christian Müller aus Rüti ist 59 Jahre alt und seit rund 10 Jahren auf Zusatzleistungen der Invalidenversicherung (IV) angewiesen. Für ihn persönlich wäre die Auslagerung an die SVA ein herber Schlag. «Meine persönliche Beraterin, die sich in meinem Dossier auskennt und mir jederzeit fachkompetente Auskünfte erteilen kann, wäre plötzlich nicht mehr da.»

Er befürchtet zudem, dass es bei den Auszahlungen aufgrund von bürokratischen Kleinigkeiten zu Verzögerungen kommen könnte. «Das wäre für viele Betroffene ein Problem, da die meisten über keinerlei Rücklagen verfügen und das Geld in der Regel sofort brauchen», ist sich Müller sicher.

Wenn er bis anhin beispielsweise zum Zahnarzt musste, hat er dies auf der Gemeinde direkt anmelden können. Nun befürchtet er, dass ihm dies künftig nicht mehr möglich wäre und er die Rechnung erst selbst bezahlen und dann länger auf die Rückvergütung warten müsste.

«Obwohl ich IV beziehe, bin ich noch relativ selbständig unterwegs. Aber wie sieht es mit Leuten aus, die körperlich oder geistig beeinträchtigt sind?» Seiner Meinung nach lagert die Gemeinde die Angelegenheit aus und schiebt die Schwächsten ins entfernte Zürich an eine anonyme Stelle ab.

«Die Bevölkerung sagte vor über zwei Jahren schon einmal deutlich Nein, und doch hat die Gemeinde den Entscheid damals anscheinend nicht akzeptiert, da sie es nun schon wieder versucht», sagt Müller.  

Sind die Probleme hausgemacht?

Noch stärker argumentiert Erika Hotz gegen das Vorhaben des Gemeinderats. Sie arbeitet selbst seit rund 20 Jahren im Bereich Soziales und war auf verschiedensten Gemeindeverwaltungen, auch im Bereich der Zusatzleistungen, tätig. Seit 2013 ist sie mit ihrem Personalverleihbetrieb selbständig und leistet auf diversen Gemeinden Springereinsätze oder bearbeitet komplexe Fälle. Sie meint: «Für Betroffene ist der Umgang mit der SVA Zürich mit zusätzlichem Aufwand und längeren Wartezeiten verbunden.»

Dabei veranschaulicht sie ihre Sicht auf die Dinge mit einem simplen Beispiel: «Gesetzt den Fall, ihre Mutter muss in ein Altersheim, doch die SVA bearbeitet das Gesuch erst in sechs Monaten, und es werden aber bereits Heimrechnungen fällig, müssen sie unter Umständen Sozialhilfe beanspruchen, was wiederum für die Gemeinde einen Mehraufwand und damit Mehrkosten bedeutet.»

Hinsichtlich der bevorstehenden Abstimmung sei für sie die künftig geführte Beratungsstelle auf der Gemeinde der ausschlaggebende Punkt gewesen, sich mit dem Komitee ZLRüti-Nein gegen die Auslagerung der Zusatzleistungen an die SVA zu engagieren. «Die Gemeinde preist die Stelle an und verschweigt, dass sie ihren Zweck nicht erfüllen kann», sagt Hotz.

Eine grosse Gemeindeverwaltung bei strahlend schönem Wetter.
Die Beratungsstelle, die auf der Gemeindeverwaltung weitergeführt werden soll, wäre laut einer Gegnerin der Auslagerung zwecklos.

Die zuständige Person bei der SVA wäre laut Hotz gerade noch in der Lage zu helfen, ein Formular auszufüllen oder allgemeine Auskünfte zu erteilen. Von einer umfassenden Beratung könne keine Rede sein, da die Gemeinde keinen Zugriff auf die Dossiers mehr habe und somit auch keine gewinnbringenden Auskünfte mehr an die ZL-Bezüger erteilen könne.

«Wenn bei einer Leistungsbezügerin oder einem Leistungsbezüger unverhofft ein Mietzinsänderungsschreiben in den Briefkasten flattert, könnte das wieder Monate dauern, bis seitens der SVA eine Ausgleichszahlung erfolgt.»

Und Hotz betont: «Die Tatsache, dass die Gemeinde nicht mehr über genügend qualifiziertes Personal verfügt, ist ein hausgemachtes Problem.» Den Mitarbeitenden sei ihr Stellenverlust im Sommer 2020, also schon vor dem ablehnenden Volksentscheid im Dezember 2020, angekündigt worden. Dies habe zu Abgängen geführt.

Die Gemeindeverwaltung habe es in den letzten zwei Jahren versäumt, sich um eine Nachfolgeregelung der absehbaren Altersrücktritte zu kümmern. «Es ist offensichtlich, dass der Fachpersonalmangel nicht die Ursache für die aktuell schwierige Situation ist», sagt Hotz.

Insbesondere deshalb, da es anderen Gemeinden wie Hinwil, Wald oder Dübendorf gelungen sei, im gleichen Zeitraum entsprechendes Personal anzustellen. «Nun ist der Gemeinderat darauf angewiesen, dass die Bevölkerung die Vorlage durchwinkt.»

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