Das will der Wetziker Stadtrat im Gebiet Bahnhof West erreichen
Städtebauliches Leitbild steht
Die Implenia will zwei Grundstücke beim Bahnhof Wetzikon überbauen. Doch der Stadtrat gibt dafür einige Spielregeln vor.
Ein attraktives Quartier mit mehr Freiräumen und möglichst ohne Hitzeinseln: Dies sind nur einige Punkte, die der Stadtrat im städtebaulichen Leitbild Bahnhof West festgelegt hat.
Das besagte Gebiet wird von den Bahngleisen, der Scheller-, Zürcher- und Poststrasse umschlossen und ist mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Das heisst, wer hier baut, der muss einen Gestaltungsplan ausarbeiten.
Strebt eine Gemeinde in einem bestimmten Gebiet eine städtebaulich und architektonisch besonders sorgfältige Gestaltung an, so kann sie dafür das Instrument des Gestaltungsplans einsetzen.
Dieser legt Bedingungen wie Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest.
Gestaltungspläne können
von den Gemeinden oder von Privaten aufgestellt werden.
In Wetzikon muss ein öffentlicher Gestaltungsplan vom Parlament genehmigt werden. Bei einem privaten Gestaltungsplan reicht die Zustimmung des Stadtrats, sofern der Plan nicht von der Regelbauweise abweicht. Sonst wird er ebenfalls dem Parlament vorgelegt. Jeder Gestaltungsplan muss am Schluss vom Kanton genehmigt werden. (bes)
