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Das will der Wetziker Stadtrat im Gebiet Bahnhof West erreichen

Der Stadtrat gibt die Stossrichtung für die künftige Entwicklung des Areals am Bahnhof vor.

Der Stadtrat gibt die Grundsätze vor, wie sich das Gebiet Bahnhof West entwickeln soll. Der Implenia gehört der Parkplatz sowie das Grundstück entlang der Gleise.

Foto: Simon Grässle

Das will der Wetziker Stadtrat im Gebiet Bahnhof West erreichen

Städtebauliches Leitbild steht

Die Implenia will zwei Grundstücke beim Bahnhof Wetzikon überbauen. Doch der Stadtrat gibt dafür einige Spielregeln vor.

Ein attraktives Quartier mit mehr Freiräumen und möglichst ohne Hitzeinseln: Dies sind nur einige Punkte, die der Stadtrat im städtebaulichen Leitbild Bahnhof West festgelegt hat.

Das besagte Gebiet wird von den Bahngleisen, der Scheller-, Zürcher- und Poststrasse umschlossen und ist mit einer Gestaltungsplanpflicht belegt. Das heisst, wer hier baut, der muss einen Gestaltungsplan ausarbeiten.

Strebt eine Gemeinde in einem bestimmten Gebiet eine städtebaulich und architektonisch besonders sorgfältige Gestaltung an, so kann sie dafür das Instrument des Gestaltungsplans einsetzen.

Dieser legt Bedingungen wie Zahl, Lage, äussere Abmessungen sowie Nutzweise und Zweckbestimmung der Bauten bindend fest.

Gestaltungspläne können
von den Gemeinden oder von Privaten aufgestellt werden.

In Wetzikon muss ein öffentlicher Gestaltungsplan vom Parlament genehmigt werden. Bei einem privaten Gestaltungsplan reicht die Zustimmung des Stadtrats, sofern der Plan nicht von der Regelbauweise abweicht. Sonst wird er ebenfalls dem Parlament vorgelegt. Jeder Gestaltungsplan muss am Schluss vom Kanton genehmigt werden. (bes)

Und genau das will das Bauunternehmen Implenia, dem zwei der acht Grundstücke im Gebiet gehören, und zwar der heutige Parkplatz sowie das Areal entlang der Gleise. Doch bevor die Implenia mit der Arbeit beginnen kann, musste der Stadtrat das Leitbild verabschieden.

Dialog beim Wohnungsbau

«Wir geben dabei schon recht konkret vor, was im Gebiet werden soll», sagt Stadtrat Stefan Lenz (FDP). Er ist für das Ressort Hochbau und Planung zuständig. «Es ist ein Leitbild, an das sich alle Grundeigentümer halten müssen, wenn sie ihre Gestaltungspläne ausarbeiten.»

So ist etwa die Gebäudehöhe auf 21,5 Meter beschränkt, nur beim ersten Gebäude gleich am Anfang der Schellerstrasse sind 30 Meter erlaubt. Die überhohen Erdgeschosse sollen für öffentliche Angebote genutzt werden, beispielsweise Ladenflächen. «Damit können wir das Gebiet beleben», ist der Stadtrat überzeugt.

Doch das Areal ist nicht nur fürs Gewerbe vorgesehen, sondern auch für Wohnraum. Dabei ist festgeschrieben, dass eine soziale Durchmischung angestrebt wird.

«Das heisst, es soll Wohnraum in unterschiedlichen Preissegmenten geben.» Mehr Vorgaben zum Wohnungsbau kann die Stadt nicht machen. «Es gibt dazu keine gesetzlichen Grundlagen», sagt Lenz. «Diese brauchen wir auch nicht zwingend. Wir setzen auf Dialog mit den Bauherren.»

Auch die Aufenthaltsqualität will die Stadt erhöhen. «Die geplanten Freiräume sind vor allem im Innern des Areals vorgesehen», sagt Lenz. «So verbessern wir den Lärmschutz.» Und damit grosse Bäume wachsen können, soll deshalb so wenig wie möglich unterirdisch gebaut werden.

Gemeinsam erarbeitet

Das städtebauliche Leitbild ist für die sechs verschiedenen Eigentümer bindend. Wenn sie Gestaltungspläne vorlegen, müssen sie darlegen, wie sie die Vorgaben umsetzen.

Das Leitbild wurde aber nicht einfach vom Stadtrat verordnet. «Wir haben dies in einem partizipativen Prozess ausgearbeitet», betont Stefan Lenz. «Die Eigentümer und die Stadt konnten ihre Interessen einbringen. Dann wurde nach Lösungen gesucht.»

Während die Implenia nun für ihre zwei Grundstücke einen Gestaltungsplan ausarbeiten kann, sind die anderen Eigentümer noch nicht am selben Punkt.

«Wir können mit diesem Leitbild auch niemanden zum Bauen zwingen», ergänzt der Stadtrat. «Aber es geht darum, dass die Entwicklung aufeinander abgestimmt wird, damit sich das Gebiet im definierten Rahmen entwickeln kann.»

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