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In Hinwil will der Gemeinderat Windräder verbieten

Auch Hinwil sagt den Windrädern den Kampf an. Deshalb übernimmt der Gemeinderat das Zepter.

Drehen Windräder bald auf dem Bachtel? Die Gemeinde Hinwil will das mit einer BZO-Revision verhindern. (Symbolbild)

Foto: Jan Woitas/dpa

In Hinwil will der Gemeinderat Windräder verbieten

BZO-Revision statt Initiative

Im Oberland gibt es eine regelrechte Flut an Windradinitiativen. Die Gemeinde Hinwil geht einen anderen Weg. Doch die Aussichten auf Erfolg sind ungewiss.

Wildberg hat schon Ja gesagt, andernorts stehen die Abstimmungen noch an: Initiativen, die Mindestabstände zwischen bewohnten Liegenschaften und Windrädern fordern, sind in zahlreichen Oberländer Gemeinden hängig.

Auch Hinwil nimmt sich nun der Thematik an. Dort wurde aber keine Initiative von Stimmbürgern eingereicht, sondern der Gemeinderat wird selber aktiv. Er hat kürzlich die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) in die Wege geleitet.

Die Teilrevision der Nutzungsplanung liegt derzeit öffentlich auf. Sie verlangt, dass die Windkraftanlagen einen Mindestabstand von einem Kilometer zu bewohnten oder teilweise bewohnten Liegenschaften haben. Zudem dürfen Windkraftanlagen eine maximale Höhe von 120 Metern haben, und es gibt Regeln für den Rückbau.

Nicht vor vollendete Tatsachen

«Als die Bachtel-Gemeinde sieht sich Hinwil in der Pflicht, eine äusserst sorgfältige Abwägung von Nutzen und Schutz einzufordern und für die geschützte Bachtel-Region einzustehen», schreibt der Gemeinderat Hinwil in seinem Beschluss.

Die Gemeinde habe ihre kritische Haltung zu Windkraftanlagen im Schutzgebiet Bachtel-Allmen mehrfach beim Kanton zum Ausdruck gebracht. «Die Bewohnerinnen und Bewohner Hinwils zeigen sich zunehmend besorgt, die Gemeinden könnten überstimmt und vor vollendete Tatsachen gestellt werden.»

Denn in Hinwil befinden sich zwei sogenannte Potenzialgebiete für Windenergie, und zwar im Gebiet Bachtel sowie Schönwis. Aktuell prüft der Kanton, ob sie sich als Standorte für Windräder eignen. Dann könnten sie dereinst im Richtplan eingetragen werden. Doch entschieden ist noch nichts.

Faktisch verboten

Trotzdem will die Gemeinde vorpreschen: Mit der vorgelegten Änderung der Bau- und Zonenordnung gäbe es in Hinwil keine Fläche mehr, die theoretisch für den Bau von Windenergieanlagen genutzt werden kann.

«Die Teilrevision führt faktisch zu einem generellen Erstellungsverbot innerhalb des Gemeindegebiets von Hinwil», schreibt das Planungsbüro Suter von Känel Wild in seinem erläuternden Bericht.

Grafik zu den Windpotenzialgebieten in der Gemeinde Hinwil.
Die BZO regelt normalerweise, wie im Siedlungsgebiet gebaut werden kann. Die möglichen Windpotenzialgebiete in Hinwil befinden sich weit weg davon.

Anders als in zahlreichen Oberländer Gemeinden wurden in Hinwil zu diesem Zweck keine Initiativen eingereicht. Gemäss Gemeindeschreiber Roger Winter seien lediglich Anträge eingegangen.

Auf den Umstand, dass diese sich vom Wortlaut von Einzelinitiativen in anderen Gemeinden teils kaum unterscheiden, ging Winter auf erneute Nachfrage nicht weiter ein. Er bleibt dabei: «Bei der Gemeinde gingen zur gleichen Thematik Anträge, keine Initiativen, ein.»

So lautete der erste Antrag beispielsweise: «Der Mindestabstand zwischen einer industriellen Windenergieanlage (Nabenhöhe ab 30 Meter) und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft muss 700 Meter betragen.» Dies entspricht exakt dem Text der ursprünglichen Initiative in der Gemeinde Wildberg.

Auch der zweite Antrag benutzt ähnliches Vokabular, beinhaltet aber zusätzliche Bestimmungen zum Rückbau und zur Maximalhöhe. «Der Gemeinderat hat entschieden, aus dem Inhalt von zwei Anträgen eine Vorlage als Teilrevision der Nutzungsplanung auszuarbeiten», sagt der Gemeindeschreiber.

Genehmigung, ja oder nein?

Nach der öffentlichen Auflage, die noch bis im Dezember dauert, soll die BZO-Revision dann schnellstmöglich der Gemeindeversammlung vorgelegt werden.

Doch ob das faktische Verbot von Windkraftanlagen rechtlich durchsetzbar ist, ist offen. Das weiss man auch in Hinwil: «Das Amt für Raumentwicklung (ARE) erachtet kommunale Abstandsvorschriften von Windkraftanlagen zum Siedlungsgebiet als nicht genehmigungsfähig», schreibt der Gemeinderat in seinem Beschluss. Die Gemeinde verzichtet deshalb auf eine Vorprüfung durch das Amt.

Trotzdem ist der Gemeinderat zuversichtlich, dass seine Bestimmungen rechtens sind. Und er zitiert einen Bundesgerichtsentscheid mit einem Fall aus dem Berner Jura: «Das Bundesgericht bestätigt im Fall ‹Tramelan›, dass eine Gemeinde das Recht hat, in ihrem Baureglement einen Mindestabstand zwischen Windturbinen und Wohnhäusern festzulegen.» Für den Hinwiler Gemeinderat ist der Fall scheinbar klar.

So eindeutig scheint die Sache aber nicht zu sein. Denn Baudirektor Martin Neukom (Grüne) glaubt nicht, dass dieses Urteil Auswirkungen auf den Kanton Zürich hat.

«Das Baugesetz im Kanton Bern erlaubt den Gemeinden anders als in Zürich, solche Abstände festzulegen», argumentierte er diesen Sommer in einem Interview im «Tages-Anzeiger».

Die Baudirektion werde somit jede BZO-Änderung mit Abstandsregeln ablehnen. Denn laut Neukom seien Abstandsregeln zu Bauten ausserhalb der Bauzone nicht im Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG) vorgesehen.

«Zu verfrüht»

Es droht also auch in Hinwil, wie in anderen Oberländer Gemeinden, ein Rechtsstreit. Denn die vorgeschlagenen Abstandregeln betreffen stets auch Bauten ausserhalb der Bauzonen.

Auf erneute Anfrage gibt sich die Gemeine Hinwil weniger siegessicher, ob die rechtlichen Grundlagen im Kanton Zürich tatsächlich gegeben sind. «Aus Sicht der Gemeinde ist es verfrüht, zu dieser Frage zum jetzigen Zeitpunkt Stellung zu nehmen», schreibt Roger Winter. Er macht auch noch keine Angabe dazu, ob die Gemeinde allenfalls den Rechtsweg beschreiten will.

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