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Bäretswil erklärt Windrad-Initiative für ungültig – und steht allein da

Dürfen Gemeinden Abstandsregeln bei Windrädern festschreiben? Die Frage ist rechtlich heikel. So gehen Gemeinden aus der Region damit um.

Die Windräder bewegen das Oberland – und sie werden vermutlich auch bald die Gerichte beschäftigen.

Foto: Unsplash

Bäretswil erklärt Windrad-Initiative für ungültig – und steht allein da

Langwieriger Rechtsstreit droht

Eine Initiative, die einen Mindestabstand bei Windrädern fordert, ist in Bäretswil nicht gültig. Das sehen aber nicht alle Gemeinden so. Ein Umstand, der Zündstoff für rechtliche Auseinandersetzungen bietet.

Im Oberland regt sich schon länger Widerstand gegen die Windenergiepläne des Kantons – so auch in Bäretswil.

In der Gemeinde liegen drei sogenannte Potenzialgebiete. Aktuell prüft der Kanton, ob sie sich als Standorte für Windräder eignen. Dann könnten sie dereinst im Richtplan eingetragen werden.

Mitte Juni haben fünf Stimmberechtigte eine Initiative eingereicht. Diese fordert, dass zwischen dem Standort einer industriellen Windanlage mit einer Mindesthöhe von 30 Metern und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft mindestens 850 Meter liegen.

Sie verlangen, dass die Bau- und Zonenordnung (BZO) um diesen Passus ergänzt wird. Der Bäretswiler Gemeinderat hat der Initiative nun aber eine Abfuhr erteilt – aus formellen Gründen.

Sprengt den Rahmen

«Die Initiative sprengt den Rahmen von dem, was wir in der BZO regeln können», erklärt Gemeindeschreiber Andreas Sprenger.

Vorschriften über die Bau- und Nutzungsweise könne die Gemeinde nämlich nur in Bauzonen erlassen. Diese befinden sich im sogenannten Siedlungsgebiet.

Die Grafik zeigt die Windpotenzialgebiete und das Siedlungsgebiet in Bäretswil.
Die BZO regelt, wie im Siedlungsgebiet gebaut werden kann. Dieses liegt weit weg von den Potenzialgebieten.

«Windkraftanlagen werden aber in der Regel ausserhalb der Bauzone gebaut», sagt Sprenger. «Deshalb ist die Initiative nicht gültig.»

Es geht nicht um den Inhalt

Ihm sei bewusst, dass ähnlich formulierte Initiativen in anderen Gemeinden für gültig erklärt worden seien. Bäretswil habe unabhängig davon entschieden. «Wir sind zum Schluss gekommen, dass diese Initiative gegen kantonales Recht verstösst.»

Es geht nicht um für oder gegen Windkraft, sondern um rechtliche Überlegungen.

Andreas Sprenger

Gemeindeschreiber von Bäretswil

Deshalb würde die Baudirektion die Anpassung der BZO auch nicht genehmigen. «Und es ist nicht korrekt, über eine Initiative abstimmen zu lassen, die gar nicht bewilligungsfähig ist.»

Gleichzeitig betont Sprenger, dass der Gemeinderat inhaltlich zur Initiative keine Stellung genommen hat. «Es geht nicht um für oder gegen Windkraft, sondern um rechtliche Überlegungen.»

Demokratie vor Recht

Wenig Verständnis für die Ausführungen von Sprenger hat Initiant Jürg Nägeli. Er ist Präsident des Vereins Gegenwind Bäretswil, der sich gegen die Windkraftanlagen in der Gemeinde einsetzt.

«Das lassen wir nicht auf uns sitzen», betont er und kündigt einen Rekurs beim Bezirksrat an.

Er und seine Mitinitianten hoffen, dass dieser die Initiative zulässt, damit auch die Bäretswiler über einen Mindestabstand zu Windrädern abstimmen dürfen.

So wie beispielsweise im Dezember die Stimmbürger in Russikon. Dort hat der Gemeinderat Ende August eine Initiative der FDP mit ähnlichem Wortlaut für gültig erklärt. «Wir haben die Demokratie höher gewichtet als die BZO», sagt Gemeinderat Raphael Alder (FDP), der Ressortvorsteher Finanzen und Liegenschaften.

Die Rechtsgrundlage scheint nicht so eindeutig zu sein.

Raphael Alder (FDP)

Gemeinderat von Russikon

«Eine Initiative ist ein demokratisches Mitwirkungsrecht», meint er. «Das soll im Interesse eines möglichst freien politischen Meinungsbildungsprozesses nur eingeschränkt werden, wenn dies unabdingbar ist.» Im Zweifelsfall sei deshalb grundsätzlich für die Gültigkeit zu entscheiden.

In seinen Augen gebe es rechtlich keine Grundlage, die Initiative für ungültig zu erklären. «Der Baudirektor sagt zwar, dass wir das nicht in der BZO regeln dürfen, aber die Rechtsgrundlage scheint nicht so eindeutig zu sein.» Deshalb legten auch andere Gemeinden ähnliche Initiativen an Gemeindeversammlungen der Bevölkerung vor.

Er sei aber kein Jurist, fügt Alder an. «Aber im Recht gibt es vielfach Konflikte.» Am Schluss wird es auf einen Gerichtsentscheid hinauslaufen. «Bis dies nicht rechtlich klar ist, können wir als Gemeinderat nicht sagen, ob die Initiative umgesetzt werden kann.»

Zuwarten in Egg

In Russikon will man es also darauf ankommen lassen. Und nicht nur dort. Auch Hittnau hat eine Initiative kürzlich für gültig erklärt.

Mit einer ähnlichen Begründung: «Ein Präzedenzfall für Mindestabstände von Windkraftanlagen zu Liegenschaften besteht im Kanton Zürich (noch) nicht», schreibt der Hittnauer Gemeinderat in seinem Entscheid.

windenergie 2022 toesstaler
Windräder würden einen markanten Einschnitt in das Landschaftsbild ergeben – dies streiten auch Befürworter nicht ab.

«Zudem ist das Initiativrecht als weitreichendes und umfassendes demokratisches Recht zu betrachten.» Die Initiative, die einen Mindestabstand von 800 Metern fordert, kommt Ende November vor die Gemeindeversammlung.

Auch in Egg ist eine Windrad-Initiative für gültig erklärt worden. «Die Initiative verstösst mit diesem Begehren nicht gegen übergeordnetes Recht», ist der Gemeinderat überzeugt. Dort ist aber noch offen, wann die Vorlage vor die Gemeindeversammlung kommt.

Die mögliche Änderung der Bau- und Zonenordnung wird zuerst öffentlich aufgelegt. «Das ist das übliche Verfahren, wenn die BZO angepasst wird», sagt Gemeindeschreiber Tobias Zerobin. «Wir haben uns hier am Vorgehen der Gemeinde Stäfa orientiert.»

Greift die Regel in Wildberg?

Die Gemeinden gehen bei der Behandlung der Initiativen also nicht einheitlich vor. Anderorts müssen diese Entscheide erst noch gefällt werden. So wurde auch in Pfäffikon eine Initiative eingereicht, und in Wetzikon sammelt die SVP derzeit Unterschriften für eine Volksinitiative.

Einen Schritt weiter ist die Gemeinde Wildberg. Dort haben die Stimmbürger Mitte September mit grossem Mehr an der Gemeindeversammlung festgelegt, wie gross der Abstand zwischen Windkraftanlagen und bewohnten Liegenschaften sein muss.

Er soll fünfmal die Höhe der industriellen Windanlage betragen – wobei die 700 Meter nicht unterschritten werden dürfen. Bei einem 240 Meter hohen Windrad wären das 1200 Meter.

«Politisch legitim»

Ob dieser Abstand aber je festgelegt wird, ist fraglich. Denn eine Änderung der Bau- und Zonenordnung muss der kantonalen Baudirektion zur Bewilligung vorgelegt werden.

Und Baudirektor Martin Neukom (Grüne) hat hier eine klare Haltung. Für ihn sind solche Initiativen wie in Bäretswil, Russikon oder Wildberg zwar «politisch legitim», wie er im Sommer in einem Interview gegenüber dem «Tages-Anzeiger» sagte.

Aber: Seine Direktion werde jede BZO-Änderung mit solchen Abstandsregeln ablehnen, weil sie im Kanton Zürich nicht rechtskonform seien. «Das ist kein politischer, sondern ein rechtlicher Entscheid.»

Vergleich mit dem Jura

Die Windkraft-Gegner sehen dies anders. In den Begründungen der Initiativen taucht immer wieder ein Bundesgerichtsentscheid auf mit einem Fall aus dem Berner Jura.

Dort haben die Stimmberechtigten von Tramelan 2015 den Quartierplan für einen Windpark bewilligt. Gleichentags stimmten sie auch einer Initiative zu, die einen Mindestabstand von 500 Metern fordert.

Die kantonalen Behörden wollten das Baureglement im Anschluss aber nicht genehmigen. Anwohner gingen bis vor Bundesgericht – und erhielten recht. Die Bestimmung muss in Kraft gesetzt werden.

Ob sie aber im Einzelfall greift, liess das Bundesgericht offen. Im konkreten Fall komme es dann zu einer umfassenden Interessenabwägung.

Bern versus Zürich

Baudirektor Neukom glaubt aber nicht, dass dieses Urteil Auswirkungen auf den Kanton Zürich hat. «Das Baugesetz im Kanton Bern erlaubt anders als in Zürich den Gemeinden, solche Abstände festzulegen», argumentierte er im «Tages-Anzeiger».

Ob er mit seiner Einschätzung richtig liegt, werden voraussichtlich die Gerichte entscheiden müssen. Dessen ist man sich auch in Wildberg bewusst, wo die Abstandsregeln bereits angenommen wurden.

Bereits an der Gemeindeversammlung liessen die Initianten durchblicken, dass ein Gang bis vor Bundesgericht denkbar wäre. Und auch, dass Wildberg sicher nicht die einzige Gemeinde wäre, die sich zur Wehr setzen würde.

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