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Politik

Bäretswil erklärt Windrad-Initiative für ungültig – und steht allein da

Dürfen Gemeinden Abstandsregeln bei Windrädern festschreiben? Die Frage ist rechtlich heikel. So gehen Gemeinden aus der Region damit um.

Bäretswil erklärt Windrad-Initiative für ungültig – und steht allein da

Langwieriger Rechtsstreit droht

Eine Initiative, die einen Mindestabstand bei Windrädern fordert, ist in Bäretswil nicht gültig. Das sehen aber nicht alle Gemeinden so. Ein Umstand, der Zündstoff für rechtliche Auseinandersetzungen bietet.

Im Oberland regt sich schon länger Widerstand gegen die Windenergiepläne des Kantons – so auch in Bäretswil.

In der Gemeinde liegen drei sogenannte Potenzialgebiete. Aktuell prüft der Kanton, ob sie sich als Standorte für Windräder eignen. Dann könnten sie dereinst im Richtplan eingetragen werden.

Mitte Juni haben fünf Stimmberechtigte eine Initiative eingereicht. Diese fordert, dass zwischen dem Standort einer industriellen Windanlage mit einer Mindesthöhe von 30 Metern und einer zeitweise oder dauerhaft bewohnten Liegenschaft mindestens 850 Meter liegen.

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Ihr Michael Kaspar, Chefredaktor

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