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FDP Russikon reicht Einzelinitiative wegen Windrädern ein

Mit einer Initiative sollen die Mindestabstände von Windrädern in der Bau- und Zonenordnung verankern lassen. Der Ball liegt nun beim Gemeinderat.

Die Gemeinde Russikon müsse die Mindestabstände zwischen Windrädern definieren. Dies verlangt zumindest die FDP.

Foto: Unsplash

FDP Russikon reicht Einzelinitiative wegen Windrädern ein

1000 Meter Mindestabstand

Die Partei hat bei der Gemeinde eine Einzelinitiative eingereicht, welche die Regelung der Mindestabstände von Windrädern verlangt. Dafür müsste die Bau- und Zonenordnung ergänzt werden.

Mindestens 1000 Meter Abstand zwischen Windrädern und anderen Bauten wie beispielsweise Wohnhäusern. Dies fordert die FDP Russikon mit einer Einzelinitiative von ihrer Gemeinde. Dies soll zumindest für jene Anlagen gelten, die eine Nabenhöhe von über 30 Metern aufweisen.

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Windräder würden einen markanten Einschnitt in das Landschaftsbild ergeben – dies streiten auch Befürworter nicht ab.

Begründet wird die Initiative wie folgt: «Der Regierungsrat des Kantons Zürich möchte im ganzen Kantonsgebiet etwa 120 Windräder von circa 240 Metern Höhe aufstellen. Es kann damit gerechnet werden, dass demnächst kantonale Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden sollen, um die Mitspracherechte der Gemeinden auszuhebeln.»

Gefahren reduzieren

Da solche Windkraftanlagen Gefahren und Belästigungen für Bewohnerinnen und Bewohner in der Nähe bilden würden (Eiswurf, Lärm, Infraschall, oszillierende Beschattung, Lichtverschmutzung durch rote Blinklichter in der Nacht, Beeinträchtigung der Umwelt durch massive Fundamente und geteerte Zufahrtsstrassen etc.), solle ein Mindestabstand von 1000 Metern eingeführt werden.

In vielen Ländern seien zum Schutze der Anwohnerinnen und Anwohner Abstandsregelungen bereits vorhanden, auch im Kanton Baselland werde im Richtplan ein Mindestabstand von 700 Metern vorgesehen. In Deutschland gelte beispielsweise ein genereller Mindestabstand von 1000 Metern. Das Bundesgericht habe die Rechtmässigkeit solcher Vorschriften im August 2022 bestätigt.

Den Menschen vergessen?

Für den Schutz der Natur gebe es bereits strenge Vorschriften (Fledermäuse, Vögel, Grundwasser, Bäume, Wildtiere etc.). Dabei spiele der Schutz des Menschen bei der Planung von Windkraftanlagen kaum eine Rolle.

Die Lärmschutzverordnung stamme beispielsweise aus dem Jahr 1986. Die Normen zur Beurteilung von Windkraftanlagen würden sich auf maximal 30 Meter hohe Windturbinen beziehen.

Es sei daher zeitgemäss, dass auch in Schweizer Gemeinden moderne Abstandsregelungen eingeführt werden. Der Gemeinderat prüfe nun die Gültigkeit dieser Initiative und werde baldigst einen Entscheid fällen.

Widerstand wächst

Russikon ist nicht die erste Gemeinde, in der Windradgegner mobil machen. Auch in BäretswilWildberg, Hittnau, Wetzikon oder Pfäffikon, die als mögliche Standorte, sogenannten Potenzialgebiete von Windrädern gelten, wehren sich die Gegner. Sie versuchen, die Pläne des Zürcher Regierungsrats und Vorstehers der Baudirektion, Martin Neukom (Grüne), zu torpedieren.

In einem Interview sagte Neukom, dass das Planungs- und Baugesetz (PBG) im Kanton Zürich abschliessend regelt, was die Gemeinden in ihren Bau- und Zonenordnungen regeln dürfen. Was dort nicht drinstehe, dürften die Gemeinden auch nicht festlegen. «Abstandsregeln zu Bauten ausserhalb der Bauzone sind nicht im PBG», so der Regierungsrat.

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