Fischenthal hat über Jahre Abwassergebühren falsch abgerechnet
Verwaltungschaos zieht weitere Runden
Über zehn Jahre lang hat die Gemeinde zu viel oder zu wenig Gebühren verlangt. Einige Bürger müssen jetzt nachzahlen, andere erhalten Geld zurück. Aber nicht alles.
«Fehler führen zu mehr oder weniger gravierenden, aber in aller Regel unerwünschten Folgen», schreibt die Fischenthaler Gemeindepräsidentin Barbara Dillier (parteilos) im neuesten Newsletter der Gemeinde. «Der Gemeinderat muss heute leider einen solchen Fehler kommunizieren.»
Seit 2010 hat die Gemeinde die Grundgebühr fürs Abwasser nicht korrekt verrechnet. Dieser Fehler wurde im Zuge der Reorganisation der Verwaltungsstrukturen festgestellt.
Die Berechnung der Grundgebühren beruhte zum Teil auf fehlerhaften Daten, und bei rund 40 Prozent der Objekte erhob die Gemeinde entweder zu viel oder zu wenig Grundgebühren.
Frist von fünf Jahren
Die Überprüfung und Berichtigung der in der Software hinterlegten Daten war Teil des Massnahmenplans zur Verbesserung der Verwaltungsstrukturen. Dieser wird seit Mai 2022 umgesetzt. Der Bezirksrat hatte damals die Behebung der Defizite als dringlich erklärt.
Insgesamt wurden im Jahr 2022 beispielsweise rund 24’000 Franken zu wenig und etwa 16’000 Franken zu viel Grundgebühren verrechnet. Daraus resultieren im Jahr Mindereinnahmen in Höhe von rund 8000 Franken.
Wer in der Vergangenheit zu viel bezahlt hat, hat Anspruch auf eine Rückerstattung, sofern nicht bereits die Verjährung eingetreten ist. Die Frist beträgt fünf Jahre.
Die Gemeinde Fischenthal wiederum ist berechtigt, Grundgebühren nachzufordern. Auch hier gilt die Frist von fünf Jahren.
«Positive Fehlerkultur»
Auf eine Rückforderung kann die Gemeinde wegen der Rechtsgleichheit nicht verzichten, wie im Newsletter steht. Jedoch reduziert sie die Beträge um ein Drittel.
Der Gemeinderat bedauert, einen systemischen Fehler erst nach über einem Jahrzehnt festgestellt zu haben.
Barbara Dillier (parteilos), Gemeindepräsidentin von Fischenthal
Da die Gebühren im Jahr 2018 bereits am 20. Juni erhoben wurden, sind diese Beiträge verjährt. Die Nachforderungen und Rückerstattungen betreffen somit die Jahre 2019, 2020, 2021 und 2022. Zu viel bezahlte Beträge werden erst ab einer Höhe von 10 Franken berücksichtigt.
«Der Gemeinderat bedauert, einen systemischen Fehler erst nach über einem Jahrzehnt im Rahmen der Reorganisation festgestellt zu haben», schreibt Dillier im Newsletter. «Eine positive Fehlerkultur bedeutet in diesem Fall, dass das interne Controlling, die Abläufe und das Fachwissen verbessert und gestärkt werden.»
