Wie eine wachsende Stadt die Natur schonen will
Stadt und Land. Beton und grüne Wiesen. Arbeiten und Erholen. Wer in der Stadt wohnt, für den ist beides von zentraler Bedeutung.
Wie aber ändert sich das Zusammenspiel dieser Themenfelder in Uster, wenn die drittgrösste Stadt im Kanton weiterwächst? Wo können sich Ustermerinnen und Ustermer noch erholen, wenn über 40’000 Einwohner an den Greifensee strömen?
Auf diese Fragen versucht der Teilrichtplan Landschaft Antworten zu geben. Das Dokument, das seit dem 2. November im Stadthaus West in Uster aufliegt, befasst sich mit Themenfeldern wie Landschafts- und Erholungsräumen, Naturschutz und Biodiversität sowie Gewässern.
Das ist die Gesamtstrategie
Uster soll sich als Stadt in der Landschaft entwickeln. Doch was heisst das? «Während die übrigen Agglomerationsgemeinden im Glattal räumlich mit der Stadt Zürich verwachsen sind, ist Uster noch immer als eigenständige Stadt, umgeben von ländlichen Aussenwachten, erkennbar », erklärt Stadtplaner Patrick Neuhaus.
«Die von Siedlungsgebieten umgebenden Landschaftsräume sind Teil der Ustermer Identität und für die Naherholung von grosser Qualität», so Neuhaus. «Doch der Druck auf die Landschaftsräume steigt. Der Teilrichtplan Landschaft zeigt auf, wie mit dieser Herausforderung umgegangen werden soll.»
Mit dem Richtplan Landschaft soll deshalb die Mehrheit der Landschaftsräume geschont und Erholung vor allem auf das Seefeld und Uster-Nänikon konzentriert werden.
Beide Gebiete könnten als sogenannte «gebündelte Landschaftskammern» die Hauptorte für die städtische Naherholung fungieren. Überdies sollen alle Freiräume innerhalb des Siedlungskörpers einen Beitrag für «eine intakte Siedlungsnatur und ein angenehmes Lokalklima» leisten.
Der Landschaftsraum Seefeld ist für die Stadt ein Gebiet von besonderer Attraktivität in Sachen Erholung. Allerdings geht es hier auch darum, den mit einem Ansturm von Erholungssuchenden entstehenden Druck auf Naturschutzgebiete zu minimieren und letztere zu entlasten.
Das sind die Erholungsräume
Im gesamten Stadtraum sollen neue Erholungsräume entstehen – für alle Alters- und Nutzungsgruppen. «Weil Uster weiterwächst, steigt die Nachfrage nach Erholungsräumen», sagt Neuhaus. Um dem Selbstanspruch als Inklusionsstadt gerecht zu werden, wurde im Teilrichtplan auch darauf geachtet, bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht zu vernachlässigen.
«Bei der späteren konkreten Planung heisst das dann, dass bei Spielplätzen beispielsweise auch Bänke im Schatten stehen und die Anlage auch über Rampen erreichbar ist», so der Stadtplaner.
Bei der Schaffung neuer Erholungsräume will die Stadt jeweils den spezifischen Kontext, beispielsweise kultur- oder naturhistorisch, berücksichtigen.

Der Richtplan sieht die Sicherung 18 neuer kommunaler Erholungsgebiete vor. So unter anderem die Landschaftsparks Stockächer und Morgenacher. Letzterer befindet sich direkt bei der Surferwiese am Greifensee und ist neben der Parklandschaft beim Spital Uster eine der grössten Flächen, die als Erholungsgebiet gesichert werden. Beim Morgenacher sollen temporäre Aufenthaltsbereiche geschaffen werden, damit im südlichen Bereich des Seefelds die Naturschutzgebiete vom Erholungsdruck entlastet werden können. .
Weitere zu schaffende Erholungsgebiete sind die Allmenden Rebenrain und Harnischbaum. Und auch zu zahlreichen Waldgebieten macht der Richtplanentwurf Aussagen. Diesen wird eine spezielle Bedeutung zuteil.
So dürfen von Gesetzes wegen im Richtplan keine behördenverbindliche Aufträge für Waldgebiete erteilt werden. Vielmehr ist es das Ziel des Richtplans, eine Schnittstelle zum Waldentwicklungsplan (WEP) herzustellen. Dieses von der Baudirektion des Kantons Zürich herausgegebene Dokument formuliert eigentumsübergreifend Entwicklungsziele und -massnahmen für den gesamten Kanton. Der WEP ist für die Behörden von Kanton und Gemeinden verbindlich.
So finden sich im Ustermer Teilrichtplan für die Waldgebiete Rüti und Buechhölzli keine konkreten Handlungs-, sondern nur Koordinationsaufträge. Damit sind die städtischen Interessen bezüglich Erholung im Wald formuliert, und diese gilt es bei der Revision des WEP einzubringen.
Bessere Vernetzung der Naturräume
Konkreter wird es bei der Schaffung von Vernetzungskorridoren. 13 solcher kommunalen Korridore sollen die regionalen ergänzen und somit ihren Beitrag für eine funktionsfähige ökologische Infrastruktur leisten. Ein dichtes Netz ist notwendig, damit die Lebensräume von Kleintieren auch im Siedlungsraum ausreichend verbunden sind.
Im Teilrichtplan Landschaft ist daher auch festgelegt, in einer späteren Überarbeitung der Bau- und Zonenordnung, das Potenzial von Flachdächern als «Ersatzlebensräume und Trittsteinbiotope» zu nutzen.
«Bereits jetzt steht in der Bau- und Zonenordnung, dass Flachdächer ab einer bestimmten Grösse begrünt werden müssen», erklärt Stadtplaner Neuhaus. Wo Solaranlagen oder Dachbegrünungen zu bevorzugen sind, gilt es bei der Revision der Bau- und Zonenordnung gut abzuwägen und auf die neuen kantonalen Regelungen abzugleichen.
Aabach von essenzieller Bedeutung
Das letzte Kapitel des Teilrichtplans befasst sich mit den Ustermer Gewässern und deren Revitalisierung. So haben Gewässer eine grosse Bedeutung als Biotope, Landschaftselemente und Erholungsräume. Zudem werden sie in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen, wie im Erläuterungsbericht zum Richtplan zu lesen ist. Bäche und Flüsse sind für das Lokalklima wichtig und für die Bewältigung von starken Wetterereignissen sowie Trockenperioden zentral.

Der Aabach ist dabei das bedeutendste Fliessgewässer in Uster – mit einer hohen kulturhistorischen Bedeutung. Allerdings ist der Aabach ein kantonales Gewässer und wird entsprechend vom Kanton beplant. Um auf kommunaler Stufe Entwicklungsabsichten rund um den kleinen Fluss zu formulieren, wurde bereits 2005 der Masterplan Aabach erarbeitet.
Der Richtplaneintrag zum Aabach will diesen nun in Zusammenarbeit mit dem Kanton umsetzen und eine abschnittsweise Revitalisierung anstossen. Für jeden Abschnitt soll dabei eine «umfassende Interessenabwägung» erfolgen.
Richtplan, einfach erklärt. Dieser Artikel ist der dritte Teil einer Serie, welche den revidierten Richtplan Uster während der öffentlichen Auflage vorstellt. Im nächsten Teil geht es darum, was die Wirtschaft zur Förderung der Arbeitsplätze der Zukunft sagt.