Gemeinden wollen Lipperschwendi und Lenzen besser erschliessen
Das Gebiet Lenzen und Lipperschwendi an der Gemeindegrenze zwischen Bauma und Fischenthal hat ein Problem: Es ist nicht genügend erschlossen.
Zu den Defiziten gehört beispielsweise, dass die Rohrstrasse nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Auch die Hochwassersicherheit am Lipperschwendibach beziehungsweise am Nideltobelbach ist noch nicht sichergestellt. Die beiden betroffenen Gemeinden haben deshalb ein Quartierplanverfahren in die Wege geleitet.
«Es ist wichtig, dass nun die Erschliessung über das ganze Gebiet planungsrechtlich fixiert wird», betont die Fischenthaler Gemeindepräsidentin Barbara Dillier (parteilos). Da sich sowohl in Bauma als auch in Fischenthal ähnliche Fragen stellen, sind beide Gemeinden in das Verfahren involviert.
Der Quartierplan ist ein Planungsinstrument, mit dem ein nicht oder erst teilweise erschlossenes Baugebiet baureif gemacht wird. Dazu werden in einem bestimmten Gebiet unter anderem die Lage und Dimensionierung von Strassen, Wegen, Werkleitungen festgelegt. Auch die Übernahme der Kosten wird geregelt.
Die Grundeigentümer sind in das Verfahren eingebunden. Sie können an den beiden obligatorischen Grundeigentümerversammlungen Wünsche und Anregungen beziehungsweise Begehren einreichen. (bes)
«Erst wenn die Erschliessung eines Gebietes geplant ist, kann es auch zweckmässig und zeitgemäss bebaut werden», führt Dillier aus. In der Vergangenheit sei dieser Ansatz aber etwas verloren gegangen.
Mit Kanton abstimmen
Dies ist auch beim Gebiet Lenzen auf dem Fischenthaler Gemeindegebiet und Lipperschwendi, auf Baumer Boden, der Fall. An der Gemeindegrenze befindet sich unter anderem das Alters- und Pflegeheim Blumenau, dessen Anlage aus Liegenschaften in beiden Gemeinden besteht.
Das Quartierplanverfahren für Lipperschwendi und Lenzen ist inzwischen eingeleitet worden. Dieses ist im kantonalen Planungs- und Baugesetz sowie den dazugehörigen Verordnungen geregelt. Der Beschluss liegt derzeit in beiden Gemeinden zur Ansicht auf. Rekurse sind noch möglich.
«Sobald das Verfahren rechtskräftig eingeleitet ist, wird das Erschliessungskonzept den betroffenen Grundeigentümern vorgestellt», sagt Dillier zum weiteren Vorgehen. Auch der Kanton werde informiert, damit die Sanierungsarbeiten aufeinander abgestimmt werden können.
«Der Sanierungszeitpunkt der Staatsstrasse wird jedoch vom Kanton vorgegeben.»
Barbara Dillier (parteilos), Gemeindepräsidentin von Fischenthal
Denn die Baudirektion hat vor, zirka 2024 die Tösstal- und Stegstrasse zu sanieren. «Die Planung der Quartierplananlagen wie Strassen, Wege, Werkleitungen sowie der Staatsstrasse werden koordiniert», sagt Dillier.
Es gelte jedoch zu beachten, dass die im Quartierplan vorgesehenen Massnahmen erst auf Antrag eines Grundeigentümers oder der Gemeinde realisiert werden. «Der Sanierungszeitpunkt der Staatsstrasse wird jedoch vom Kanton vorgegeben», erläutert Dillier.
Mehr Schutz für Fussgänger und Velofahrer
Dennoch: Eine ganzheitliche Lösung erachte man als enorme Chance, heisst es in den Erläuterungen zum Quartierplan. Dazu gehört auch, dass das Gebiet sicherer für den Langsamverkehr wird. Denn bisher ist die Anbindung an die Kantonsstrasse ungenügend.
«Das Quartierplanverfahren dürfte etwa drei Jahre in Anspruch nehmen.»
Barbara Dillier
«Fussgänger und Velofahrende gehören zu den schwächeren Verkehrsteilnehmern und benötigen einen besonderen Schutz», sagt Dillier. Fischenthal und Bauma wollen deshalb das Verfahren nutzen, um eine sichere Erschliessung für alle Verkehrsteilnehmenden zu erreichen.
Welche Massnahmen in Lipperschwendi und Lenzen genau umgesetzt werden, kann Dillier allerdings noch nicht sagen. Die Planungsarbeiten beginnen erst.
«Das Quartierplanverfahren dürfte etwa drei Jahre in Anspruch nehmen», vermutet die Fischenthaler Gemeindepräsidentin. Anschliessend erfolgt die bauliche Umsetzung.
