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Rekurs von Bezirksrat gutgeheissen – Maur muss über die Bücher

Die Gemeinde Maur muss die Finanzierung der Offenlegung und Revitalisierung des Rausen- und Haldenbachs und das Generationenprojekt Looren überdenken. Der Bezirksrat Uster gibt den Rekurrenten recht.

Die Sportanlage Looren in Maur: Hier entsteht das Generationenprojekt, das teuerste Bauvorhaben in der Gemeindsgeschichte.

Archivfoto: Christian Merz

Rekurs von Bezirksrat gutgeheissen – Maur muss über die Bücher

Es ist das grösste Bauprojekt in der Geschichte der Gemeinde Maur: das Generationenprojekt Looren. Es umfasst den Neubau eines Schulhauses sowie die Sanierung zweier bestehender Schulhäuser, des Loorensaals und der Mehrzweckhalle. Ursprünglich veranschlagte und vom Volk 2016 an der Urne genehmigte Kosten: 41,4 Millionen Franken. 

Erst im April dieses Jahres war bekannt geworden, dass das Bauunterfangen fast 10 Millionen Franken teurer wird. Und vor rund zwei Monaten sah sich die Gemeinde Ende August wiederum dazu veranlasst, über das Projekt zu informieren. Es komme zu weiteren Verzögerungen und Mehrkosten, ausgelöst durch drei Stimmrechtsrekurse.

Rekurse gegen gebundene Ausgaben

Der Gemeinderat hatte am 4. April das Bauprojekt «Gewässer Looren, Revitalisierung Rausenbach» genehmigt und für das Projekt sowie die Anhebung des Haldenbachs gebundene Ausgaben im Betrag von rund 1,85 Millionen Franken zulasten der Investitionsrechnung bewilligt.

Zudem hatte er für das Generationenprojekt Looren gebundene Mehrausgaben von insgesamt 7,8 Millionen Franken für verschiedene Massnahmen bewilligt. Gegen diese beiden Beschlüsse des Gemeinderats wurde fristgerecht Rekurs beim Bezirksrat Uster eingereicht.
 

Was sind gebundene Ausgaben?

Etwas salopp gesagt, gilt eine Ausgabe als gebunden, wenn gar nicht zur Diskussion steht, ob, wie, wo und wann die Exekutive das Geld ausgibt. Klassische Beispiele sind etwa Strassen oder Werkleitungen, die am Ende ihrer Lebensdauer angelangt sind und erneuert werden müssen.

Über solche gebundenen Ausgaben kann der Gemeinderat selbst und uneingeschränkt bestimmen. Fällt indessen eine Investition nicht in diese Kategorie, liegt sie nur im alleinigen Kompetenzbereich des Gemeinderates, wenn sie unter 300’000 Franken liegt. Bei einem Betrag über dieser Schwelle braucht es ein Ja an der Gemeindeversammlung, übertrifft sie gar die Zwei-Millionen-Marke hat der Souverän an der Urne das letzte Wort.

Nun hat der Bezirksrat mit Beschluss vom 5. Oktober entschieden und den Rekurrenten, unter denen sich mit Bruno Sauter und Ueli Büchi gleich zwei ehemalige Gemeindepräsidenten befinden, grundsätzlich recht gegeben, wie es in einer Mitteilung der Gemeinde heisst.

Die Rekurrenten erachteten es als undemokratisch, dass die derart hohen Mehrkosten im Zusammenhang mit einem Bauprojekt als gebundene Ausgaben deklariert, in eigener Kompetenz bewilligt und mit nur fünf Tagen Rekursfrist in der wöchentlich erscheinenden Dorfzeitung «Maurmer Post» publiziert wurden.

Rückweisung an Gemeinderat

Betreffend das Vorhaben zur Offenlegung des Rausen- und Haldenbachs hat der Bezirksrat nun festgehalten, dass die Kosten nicht als gebundene Ausgaben bewilligt werden können.

Im zweiten Fall, in dem es um gebundene Kosten für verschiedene Arbeiten beim Generationenprojekt Looren ging, hat der Bezirksrat ebenfalls den Rekurrenten recht gegeben. Aufgrund der meist bereits durchgeführten Arbeiten hat er der Gemeinde indes nur drei Punkte zurückgewiesen. 

Dies mit der Begründung, dass «eine Gebundenheit an den ursprünglichen Projektkredit an den meisten der bewilligten Positionen von Mehrkosten mangels entsprechender Begründung nicht rechtsgenügend dargetan ist».

Ausser der Fassadenrenovation und der Erneuerung der Haustechnik sind alle Ausgabenpositionen bereits verwirklicht, weshalb der Bezirksrat nur diese beiden Positionen sowie die teuerungsbedingten Mehrausgaben nicht als gebunden anerkennt. Diese Positionen wurden zur Prüfung und Genehmigung durch die entsprechenden Organe zurückgewiesen.

Gemeinderat akzeptiert Urteil

Der Gemeinderat hatte, so schreibt er, die als gebunden deklarierten Ausgaben «nach bestem Wissen und Gewissen in Nachachtung der bisherigen Praxis beschlossen». 

Aufgrund der Erwägungen in den bezirksrätlichen Beschlüssen müsse der Gemeinderat anerkennen, dass in der Vergangenheit die Auslegung des Begriffs der gebundenen Kosten – trotz des vorhandenen Spielraums – in diesen beiden Fällen nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach.

Mit diesem Wissen habe er bereits vor einigen Monaten ein rechtliches Gutachten in Auftrag gegeben, welches die bisherige langjährige Praxis kritisch durchleuchtet und im Anschluss Handlungsanweisungen für eine nachhaltige Praxisänderung formuliert habe, die seither konsequent angewandt werden.

Vor diesem Hintergrund akzeptiert der Gemeinderat die beiden Beschlüsse des Bezirksrats ohne Weiterzug an das Verwaltungsgericht. Man werde die Beschlüsse des Bezirksrats sowie die daraus entstehenden Folgen nun genau analysieren und die Öffentlichkeit in einem nächsten Schritt über die Massnahmen informieren.

Eröffnungsfeier Schulhaus Looren

Während die Sanierung des Loorensaals frühestens im Frühjahr 2023 erfolgen kann, findet am 12. November eine öffentliche Feier zum Abschluss der Schulhaussanierungen statt. Interessierte können die renovierten Schulhäuser Ost und West sowie das neue Schulhaus Nord und die Mehrzweckhalle besichtigen. 

Beide Gebäude sind zwar bereits seit 2021 in Betrieb, damals war wegen der Covid-19-Pandemie aber kein öffentlicher Anlass möglich, der einen Einblick ermöglicht hätte.

Der Schlüssel für die sanierten Schulhäuser Ost und West war den Beteiligten Ende September übergeben worden. 

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