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Gründung der Unterhaltsgenossenschaft Bauma sorgt für Rekurs-Flut

In Bauma ist eine neue Genossenschaft für den Unterhalt der Flurwege gegründet worden. Einen Vorstand und Statuten hat sie aber noch nicht.

Eine Genossenschaft hätte sich um Baumer Flurwege wie hier den Hundschilenweg kümmern sollen., Gemeindepräsident Andreas Sudler musste eine emotionale Versammlung leiten. Sie endete in einer juristischen Zwickmühle.

Foto: Eva Kurz

Gründung der Unterhaltsgenossenschaft Bauma sorgt für Rekurs-Flut

Unterhaltsgenossenschaften (UHG) gelten als geeignetes Mittel, um den Unterhalt von Flurwegen ausserhalb der Siedlungszone zu regeln und damit längerfristig ein intaktes Wegnetz sicherzustellen. Im Kanton Zürich gibt es über hundert solcher Genossenschaften.

Aus diesem Grund hat auch die Gemeinde Bauma die Gründung einer Unterhaltsgenossenschaft angestrebt. Diese sollte sich aus der Sicht des Gemeinderats und der Projektgruppe um den Unterhalt der insgesamt 110 Flurwege in der Gemeinde mit einer Gesamtlänge von gut 40 Kilometern kümmern.

Ebenso wäre sie für die Pflege der Drainageanlagen zuständig. In der Gemeinde gibt es gut 240 Hektaren Land, die entwässert sind. Bisher sind zwei Genossenschaften dafür zuständig, eine in Bauma und eine in Sternenberg. Es war geplant, auch diese in die neue UHG zu überführen.

Abwesende Ja-Stimmen

Im Juni fand die Informationsveranstaltung statt, Anfang September die Gründungsversammlung für die Unterhaltsgenossenschaft. Das Interesse war gross: Laut dem Protokoll nahmen 283 Stimmberechtigte teil, die Grundstücke ausserhalb der Bauzonen besitzen.

An der Versammlung geschah etwas Kurioses: Die Gründung der UHG und die Umwandlung der Flurwege in Genossenschaftswege wurde angenommen, die Statuten jedoch abgelehnt.

Wie war das möglich? Für die Gründung und für den Erlass der Statuten gelten im Landwirtschaftsgesetz andere Regeln, erklärt Isabelle Rüegg, Mediensprecherin der kantonalen Baudirektion.

Um eine Genossenschaft zu gründen, ist die Zustimmung einer Mehrheit der Landbesitzer nötig, die gleichzeitig eine Mehrheit der Fläche besitzen. Wer nicht an der Versammlung teilnimmt, wird als Ja-Stimme gezählt.

Mehrheit im Saal wehrt sich 

Somit klappte in Bauma die Gründung: Laut dem Protokoll stimmten gut 60 Prozent der Grundeigentümer für die Gründung, die rund 54 Prozent der Fläche besitzen.

Doch von den insgesamt 337 Ja-Stimmen erfolgten nur 58 von Personen im Saal. 225 Anwesende stimmten dagegen. 279 Landbesitzer waren nicht anwesend, und wurden somit zu den Ja-Stimmen gezählt.

«Eine Situation wie in Bauma ist uns nicht bekannt.»
Isabelle Rüegg, Mediensprecherin der Baudirektion 

Das Ergebnis zeigt klar, dass an der Versammlung die meisten Anwesenden der Genossenschaft gegenüber kritisch eingestellt waren. Das kam bei der Abstimmung über die Statuten zum Tragen. Dort zählten nämlich nur ihre Stimmen.

Auf den Antrag eines Stimmberechtigten wiesen sie die Statuten zurück. Von den noch verbleibenden 192 Anwesenden waren laut dem Protokoll 149 für die Rückweisung. Ein Vorstand konnte somit nicht gewählt werden. 

Bereits an der Versammlung wurden ausserdem diverse Rekurse angekündigt. Gemäss Protokoll monierten einige Stimmberechtigte unter anderem, dass die Abstimmungsgrundlage nicht klar war oder dass Anträge verwehrt wurden. Gar von ungerechtfertigten Eingriffen in die Grundrechte war die Rede.

Ein Novum

Eine gegründete Genossenschaft ohne Statuten: Das kuriose Abstimmungsergebnis in Bauma scheint ein Einzelfall zu sein. «In den letzten sechs Jahren sind sechs Unterhaltsgenossenschaften im Kanton gegründet worden», sagt Mediensprecherin Rüegg. «Eine Situation wie in Bauma ist uns aber nicht bekannt.»

«Zuerst muss über die Rekurse entschieden werden, dann können wir weiterschauen.»
Andreas Sudler (parteilos), Gemeindepräsident von Bauma

Wie es nun weitergeht, wissen die Verantwortlichen noch nicht . «Zuerst muss über die Rekurse entschieden werden, dann können wir weiterschauen», sagt Gemeindepräsident Andreas Sudler (parteilos) . Ebenfalls ausstehend ist die Genehmigung des Regierungsrats, die auch erst erfolgen kann, nachdem  die Rekurse  bereinigt sind .

Das Amt für Landschaft und Natur der Baudirektion hält sich auch bedeckt. Auf die Frage, ob und wie es im weiteren Prozess involviert sein wird, folgte die kurze Antwort: «Dies ist Gegenstand laufender Abklärungen.»

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