Zufahrt zur Gossauer Leerüti wird zum Streitobjekt
Neue Deponien sind stets umstritten. Besonders gross aber ist die Opposition gegen die Vergrösserung der in der Nähe des Forchstrassenanschlusses Oetwil geplanten Deponie Leerüti. Rund 270 Einwendungen gingen gegen die Ausweitung der Inertstoffdeponie ein. Abgelagert werden soll dort dereinst beispielsweise mineralischer Bauschutt.
Statt fünf soll die geplante Deponie zwölf Hektaren gross werden. Und statt eines Volumens von 500’000 soll sie auf 1’300’000 Kubikmeter vergrössert und damit fast verdreifacht werden. In den kleineren Massen ist die Deponie seit 2009 rechtmässig im kantonalen Richtplan eingetragen.
Von Landverlust bis zu gefährdeten Dachsen
Die Gegner brachten einen ganzen Strauss an Argumente gegen die Vergrösserung ein. Es gehe nicht an, dass es mit dem Egger Büelholz, der Leerüti auf Gossauer und Egger Boden sowie dem Tägnerauer Holz auf Gossauer und Grüninger Terrain gleich zu einer Ballung von Deponien komme.
Wurden in Gossau Bäume gefällt, um eine Deponie zu bauen?
24.03.2022

Unruhe wegen Mülllagern
Ein drohender «Schnellschuss» hier, eine Waldschneise dort: In Gossau sorgen die Pläne für die De Beitrag in Merkliste speichern Der Verlust von Fruchtfolgeflächen, die Verschandelung eines schönen Naherholungsgebietes, fehlender Bedarf oder die Angst vor Lärm und Staub werden ins Feld geführt. Bezweifelt wird zudem, ob die Deponie überhaupt an dieser Stelle zu liegen kommen muss. Und kritisiert wird, dass für die Deponie Wald gerodet werden soll. Sogar gefährdete Dachsbauten entlang des Rohrbachs, der für die Erweiterung der Deponie umgeleitet werden müsste, werden gegen die Lagerstelle angeführt.
Gossaus Pläne unterlaufen
Zu den Gegnern gehört auch die Standortgemeinde Gossau. «Durch die kantonale Planung wurde unsere Idee torpediert. Ursprünglich sagten wir, dass wir uns im Sinne der Sache bereit erklären könnten, eine der beiden Deponien auf einmal im Betrieb zu akzeptieren. Da Leerüti und das Tägernauer Holz aber zwei unterschiedlichen Kategorien zugeteilt sind, umschifft der Kanton die gemachte Zusage, dass maximal ein Standort pro Deponietyp in Betrieb sein darf», meint Gossaus Gemeindepräsident und FDP-Kantonsrat Jörg Kündig.
Die Gemeinde sei weiterhin gegen beide Deponiestandorte. «Wenn sie aber dennoch realisiert werden, wollen wir wenigstens eine möglichst erträgliche Lösung.»
Kaum Opposition im Rat zu erwarten
Und dass sie realisiert wird, daran bestehen mindestens im Fall Leerüti keine Zweifel. Bereits in seiner Sitzung vom 22. August wird der Kantonsrat die Festlegung absegnen. Grosse Opposition dagegen ist nicht zu erwarten, hat doch schon die kantonsrätliche Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) im Mai einstimmig den vom Regierungsrat beantragten Ausbau unterstützt.
Da alle betroffenen Gemeinden angehört worden sind – deren ablehnende Haltung nimmt die Kevu zur Kenntnis – , sieht die Kommission auch diese vom Bundesgericht aufgestellte Forderung für erfüllt an.
Kein Gehör für Kritiker
Die Kevu lässt alle angeführten Einwände der Gegner nicht gelten. Sie hatte sich nach dem Bundesgerichtsurteil zum Tägernauer Holz nochmals mit der Leerüti zu befassen. Sie hielt fest, dass die Deponie in der Chrüzlen in absehbarer Zeit voll sei. «Für den Gesamtkanton macht es Sinn, regional zu entsorgen und auf planerisch bereits gesicherte Standorte zu setzen», hielt Kevu-Präsident Alex Gantner (FDP) aus Maur fest.
Im Bericht zu den Einwendungen wird eingestanden, dass die Deponie viel Ackerland beanspruche, dagegen wird vom Kanton aber ins Feld geführt: «Deponien beanspruchen ihre Flächen in der Regel nur temporär. Der sorgfältige Umgang mit dem abgetragenen Oberboden wird sichergestellt. Bereits aufgefüllte Deponiestandorte werden rekultiviert.»
Zwei Hektaren Wald bedroht
Mit der Erweiterung des Deponievolumens werde voraussichtlich maximal zwei Hektaren Wald beansprucht. Noch würden Optimierungsmöglichkeiten gesucht, um weniger Waldflächen zu beanspruchen.
Doch auch hier wird im Bericht klargestellt: «Falls tatsächlich Waldfläche beansprucht wird, ist eine Rodungsbewilligung notwendig.» Zudem wird dort festgehalten, dass sich mit der Vergrösserung der Deponie «eine insgesamt flachere Formgebung» möglich sei, womit sie sich besser in die Umgebung einpasse.
Letztlich ist es an den Gemeinden, die nötigen Massnahmen zu treffen, um den Erholungswert des Gebietes zu erhalten. Die Details werden in der Nutzungsplanung geregelt, die Teil des Gestaltungsplanes ist. Dazu gehört insbesondere auch die Zufahrt zur Deponie.
Pattsituation in Sachen Zufahrt
Und genau da sieht Kündig noch Konfliktpotenzial: «Das Thema Zufahrt ist gravierend. Aktuell sind die betroffenen Gemeinden Egg, Mönchaltorf und Gossau uneins über die beste Variante . » Es habe dazu zusammen mit dem Kanton schon Anhörungen und Workshops gegeben. «Aber momentan haben wir eine Pattsituation.»
Gossaus Position sei, dass möglichst kein landwirtschaftlich genutztes Land durch die Zufahrt zerschnitten werde. Für eine der ursprünglich zehn Varianten hätten einige Bäume gefällt werden müssen – weshalb sie wegfiel. Kündig kann das angesichts des jetzt bereits erfolgten Baumschlages nicht nachvollziehen.
Gossaus Favorit ist eine Erschliessung von der Forchstrasse her über die Grüningerstrasse. Dass da eine unsichtbare römische Strasse tief unter dem aktuellen Niveau den Variantenentscheid massgeblich beeinflussen soll, lässt er nicht gelten.
Auch Mönchaltorf betroffen
Gegen die Lösung Grüningerstrasse spricht sich die Gemeinde Egg aus. «Langer Zufahrtsweg, drohender Lastwagenmehrverkehr in Esslingen, steigende Lärmimmissionen, Verlust und Beeinträchtigung der ökologischen Flächen etc..», meint Gemeindeschreiber Tobias Zerobin dazu.
Mönchaltorfs Gemeindepräsident Urs Graf (FDP) weist darauf hin, dass im Richtplan die Erschliessung der Deponie über den Autobahnanschluss Oetwil festgelegt sei. Während seine Gemeinde von der Deponie im jetzt noch gültigen Umfang nicht tangiert worden wäre, sieht es mit der vergrösserten Version anders aus.
Ein guter Teil des Waldes, der für die Lagerstätte gerodet werden müsste, liegt auf Mönchaltorfer Territorium. Und bei einer Erschliessung über das Ämet würde die Zufahrt teils über dessen Feldwege führen. Ausgeschlossen ist für Graf eine Erschliessung, bei der die Weiler Burg und Brand betroffen wären.
Gemeinden prüfen Rechtsweg
Alle drei Gemeinden wollen den laufenden Dialog fortsetzen, behalten sich aber auch den Rechtsweg vor, falls eine für sie schlechte Lösung gewählt würde. Und selbst eine Opposition gegen die Vergrösserung der Leerüti-Deponie ist möglich.
«Die geplante Erweiterung kann von der Gemeinde beim Bundesgericht innert 30 Tagen nach der Publikation angefochten werden», erinnert Graf und meint, «Mönchaltorf möchte keine Erhöhung des Deponievolumens und ist absolut nicht erfreut über die Vergrösserungswünsche.» So sei die Notwendigkeit, das Volumen bereits jetzt vor der Realisierung um das mehr als Zweifache zu vergrössern, aus Sicht der Gemeinde Mönchaltorf nicht gegeben. Es gehe doch darum, primär Deponiegut zu verhindern oder zu recyclen und nicht, möglichst grosse Deponien zu planen.
Deponiebetreiber will vorwärts machen
Auch Gossau werde prüfen, ob sie eine Beschwerde bis vor Bundesgericht einlege. Kündig rechnet jedenfalls damit, dass es nach dem Entscheid durch den Kantonsrat rasch vorwärts gehen könnte, denn Ziel von Kanton und Betreiber sei es offenbar, schon innerhalb der nächsten fünf Jahre den Betrieb der Deponie aufzunehmen. Das erfordere, dass Gossau rasch auf Richtplaneintrag und nachfolgenden Gestaltungsplan mit Zufahrt reagieren könne .
Tatsächlich hat Christoph Hess, Geschäftsführer und Eigentümer der Wiedag, die die Deponie betreiben wird, angekündigt, dass er nach dem Entscheid rasch den nötigen Gestaltungsplan einreichen werde.
Hess, der auch die Deponie Chrüzlen oberhalb von Oetwil betreibt, hat jedenfalls alle für die vergrösserte Deponie Leerüti nötigen Grundstücke – Wiesland und Waldparzellen – auf Gossauer, Egger und Mönchaltorfer Boden bereits erworben oder hat für sie ein Auffüllrecht.
Nichts Neues zum Tägernauer Holz
Bei der Festlegung der Teilrevision des Kantonalen Richtplans zur Ver- und Entsorgung hat der Kantonsrat nach dem Bundesgerichtsurteil zur Deponie Tägernauer Holz vom 4. Februar 2021 die Festlegung der drei Standorte Tägernauer Holz, Leerüti und Näniker Hard zurückgestellt. Damit sollte namentlich der vom Bundesgericht geforderten Anforderung der Mitwirkung der nachfolgenden Planungsträger, also den Gemeinden und Zweckverbänden sowie der geforderten Aktualisierung der kantonalen Abfallplanung Rechnung getragen werden.
Die umstrittene Schlackendeponie Tägernauer Holz auf Grüninger und Gossauer Boden war gemäss Antrag der Regierung nicht Gegenstand der Richtplanteilrevision 2017 und soll es auch nicht durch einen Antrag der vorberatenden kantonsrätlichen Kommission werden. Somit bleibt die richtplanerische Festsetzung von 2009 bestehen, wie die Kevu mitteilt.
Angesichts der vom Bundesgericht geforderten Überarbeitung der Abfallplanung können allfällige Anpassungen bei einzelnen Standorten erst in zukünftigen Richtplanteilrevisionen erfolgen. Um das zu unterstreichen, hat der Kantonsrat am 9. Mai 2022 mit 135 zu 33 Stimmen ein dringliches Postulat an den Regierungsrat überwiesen, mit dem gefordert wird, dass für das Tägernauer Holz kein Gestaltungsplan festgesetzt wird, bevor die aktualisierte Abfallplanung vorliegt.