Bauer Gottfried Oberholzer gehört ein Grundstück in der Gemeinde Eschenbach oberhalb von Wald. Ein Teil davon wird im Winter, wenn es Schnee hat, von den Betreibern des Skilifts Oberholz-Farner als Skipiste genutzt.
Über Jahre sei das Verhältnis mit den Skilifbetreibern gut gewesen, betont Oberholzer. Doch 2010 ging der Skilift an neue Eigentümer über. Dann habe der Streit begonnen. «Ich wollte neu eine Entschädigung dafür, dass sie mein Land mit dem Pistenfahrzeug befahren.»
Andernfalls wollte er die Präparierung der Piste nicht mehr erlauben. Doch die Interessengemeinschaft, die den Skilift betreibt, wollte davon nichts wissen. «Also klagte ich bis vor Bundesgericht und erhielt im Herbst 2017 Recht.»
Keine Pistenfahrzeuge
Oberholzers Grundstück liege zwar in einer Skizone, doch das beinhalte nicht das Befahren mit einem Pistenfahrzeug, hielten die Lausanner Richter fest. «Diesen Streit hätte es gar nicht gebraucht», betont der Bauer. Er wäre mit einer Entschädigung von 1500 Franken pro Jahr zufrieden gewesen.

