Jetzt streiten Skiliftbetreiber und Bauer um eine Scheune
Bauer Gottfried Oberholzer gehört ein Grundstück in der Gemeinde Eschenbach oberhalb von Wald. Ein Teil davon wird im Winter, wenn es Schnee hat, von den Betreibern des Skilifts Oberholz-Farner als Skipiste genutzt.
Über Jahre sei das Verhältnis mit den Skilifbetreibern gut gewesen, betont Oberholzer. Doch 2010 ging der Skilift an neue Eigentümer über. Dann habe der Streit begonnen. «Ich wollte neu eine Entschädigung dafür, dass sie mein Land mit dem Pistenfahrzeug befahren.»
Andernfalls wollte er die Präparierung der Piste nicht mehr erlauben. Doch die Interessengemeinschaft, die den Skilift betreibt, wollte davon nichts wissen. «Also klagte ich bis vor Bundesgericht und erhielt im Herbst 2017 Recht.»
Keine Pistenfahrzeuge
Oberholzers Grundstück liege zwar in einer Skizone, doch das beinhalte nicht das Befahren mit einem Pistenfahrzeug, hielten die Lausanner Richter fest. «Diesen Streit hätte es gar nicht gebraucht», betont der Bauer. Er wäre mit einer Entschädigung von 1500 Franken pro Jahr zufrieden gewesen.
2016 erliess die Gemeinde Eschenbach unabhängig vom damals laufenden Verfahren eine Verfügung, die den Skilifbetreibern das Präparieren der Pisten weiterhin gestattete. Doch das St. Galler Verwaltungsgerichts hob diese Erlaubnis letzten Herbst auf, nachdem Oberholzer dagegen vorgegangen ist.
Das Urteil wurde nicht weitergezogen und ist rechtskräftig. Oberholzers Grundstück darf damit nicht mehr mit Pistenfahrzeugen befahren werden.
Eine Scheune für Pistenfahrzeuge
Nun liegt ein neuer Entscheid vor. Dieses Mal vom Bau- und Umweltdepartement des Kantons St. Gallen. Es verpflichtet die Skiliftbetreiber, eine Scheune auf ihrem Grundstück beim Skilift zurückzubauen. Der Kläger ist auch dieses Mal: Gottfried Oberholzer.
«Ich staunte nicht schlecht, als die Skiliftbetreiber die Scheune aushöhlten.»
Gottfried Oberholzer, Bauer aus Eschenbach
Der Bauer hatte das Grundstück mit der Scheune bis 2014 gepachtet. «Doch dann wurde mir der Vertrag in all diesen Streitigkeiten gekündigt.»
Der Bauer hatte aber weiterhin ein Auge auf das alte Gebäude. «Ich staunte nicht schlecht, als die Skiliftbetreiber die Scheune aushöhlten und als Unterstand für Gerätschaften und Pistenfahrzeuge nutzten». Als Bauer kenne er die Regeln in der Landwirtschaftszone. «Und das ist nicht erlaubt.»
« Sie sollen die Scheune wieder zurückbauen. »
Gottfried Oberholzer
Und so begann ein weiterer Rechtsstreit. Die Skiliftbetreiber stellte zwar ein Baugesucht für die Umnutzung der Scheune in der Landwirtschaftszone. Doch noch bevor ein Entscheid vorlag, hatten sie bereits Träger und Stützen entfernt. «Das geht doch so nicht», betont Oberholzer.
Nutzungsverbot reicht nicht
Nachträglich erhielten die Skiliftbetreiber eine Bewilligung der Gemeinde. Doch Oberholzer wollte das nicht gelten lassen und erhob im April 2015 Rekurs. Wieder endete der Rechtsstreit im August 2018 vor Bundesgericht und der Bauer obsiegte erneut.
Im März 2020 verfügte die Gemeinde Eschenbach als Folge ein Nutzungsverbot für die Scheune. Doch Oberholzer wollte sich damit nicht zufriedengeben: «Sie sollen die Scheune wieder zurückbauen. So wie sich das gehört», betont er.
«Wir haben die Einsprache bereits gemacht.»
Kurt Schaufelberger, Verwaltungsratspräsident Skilift Oberholz-Farner
Nun erhielt der Bauer vom St. Galler Bau- und Umweltdepartement recht. Doch Aufatmen kann Oberholzer noch nicht. Ein Nutzungsverbot reiche nicht, meint das Departement von Regierungsrätin Susanne Hartmann (Die Mitte).
Der letzte Rechtsstreit?
Die Skiliftbetreiber werden den Entscheid weiterziehen. «Wir haben die Einsprache bereits gemacht», sagt Verwaltungsratspräsident Kurt Schaufelberger auf Anfrage.
Das Nutzungsverbot, wie es 2020 von der Gemeinde verfügt wurde, reiche völlig aus, ist er überzeugt. «Denn wir halten uns daran und die Scheune ist seit 2020 langfristig verpachtet und wird bereits wieder von einem Bauern genutzt.» Somit sei die Nutzung des Gebäudes wieder zonenkonform.
«Wir können das Skigebiet problemlos weiterbetreiben. »
Kurt Schaufelberger
«Es ist uns schleierhaft, wieso dieser Umstand beim Bau- und Umweltdepartement nicht berücksichtigt wurde», so Schaufelberger. Er hofft nun, dass dies der letzte Rechtsstreit mit Gottfried Oberholzer ist.
Die Skiliftbetreiber und -eigentümer wollen nun nach vorne schauen: «Wir können das Skigebiet problemlos weiterbetreiben, auch wenn wir den Schnee auf Gottfried Oberholzers Grundstück nicht mit dem Pistenfahrzeug präparieren dürfen.» Einzig die Zufahrt zum Pistenbereich oberhalb des Schanzenhangs sei schwierig und nicht ganz ungefährlich
Die guten Besucherzahlen in den letzten Jahren gäben ihnen Recht. «Der ganze Konflikt um die Präparierung der Piste ist für uns abgeschlossen.»
