Kantonsrat gibt grünes Licht für Tiny Häuser
Schon bevor die Tiny-House-Eigentümer in Mönchaltorf auf juristischem Weg für ein Wohnrecht kämpften, kam politisch Bewegung in die Sache. So hat sich der Kantonsrat Ende August für das Postulat «Ökologische Kleinwohnformen fördern statt verhindern» ausgesprochen.
Mit 93 zu 56 Stimmen war das Ergebnis klar. Überraschen vermag auf den ersten Blick allerdings der grosse Widerstand der Grünen. Von 19 anwesenden Kantonsrätinnen und Kantonsräten der Partei waren nur gerade vier dafür, der Rest war dagegen. Auch die beiden Grünen aus dem Bezirk Uster stimmten dagegen.
«Diese Kleinwohnformenleisten deshalb auch gar keinen Beitrag an das Erreichen der Klimaziele.»
Karin Fehr (Grüne), Stadträtin Uster
Die Ustermer Kantonsrätin Karin Fehr sagt auf Anfrage, dass sie keine Notwendigkeit für eine Senkung der Hürden zur Bewilligung von ökologische Kleinwohnformen sehe. «Diese Kleinwohnformen sind mengenmässig derart vernachlässigbar. Sie leisten deshalb auch gar keinen Beitrag an das Erreichen der Klimaziele.» Zudem würden Tiny Häuser die innere Siedlungsverdichtung nicht fördern. «Und sie tragen auch nichts zu mehr bezahlbarem Wohnraum bei.»
Umweltschutz in Frage gestellt
Und der Greifenseer Thomas Honegger ist der Ansicht, dass mit Kleinwohnformen nicht geltende Grundsätze des Baurechts geschnitten werden dürfen. «Beispielsweise möchte ich nicht, dass auf Landwirtschaftsflächen oder noch nicht erschlossenem Bauland einfach so ein Tiny House hingestellt wird.» Der Traum vom Leben im Grünen hätte dann nämlich nicht den gewünschten kleineren Flussabdruck, sondern wäre ein zusätzlicher Treiber der Zersiedelung, so Honegger.
«Diese können durchaus auch einen Beitrag für einen schonenderen Umgang mit Ressourcen leisten.»
Stefan Feldmann (SP), Stadtrat Uster
Aber auch innerhalb der Bauzonen würden sich bewilligungstechnisch dieselben Fragen, wie bei regulären Wohnformen stellen. Etwa Fragen zur Höhe des Energiebedarfs, des Dämmwerts oder des Anschlusses an Wasser und Abwasser. «Auch hier wünsche ich mir, dass die Tiny Houses dem geltenden Recht entsprechen und nicht Ausnahmeregelungen zu neuen Problemen führen.»
GLP und SP dafür
Dennoch stand die Mehrheit des Parlaments hinter dem Anliegen. Auch die Ustermer Politikerin Claudia Frei-Wyssen (GLP) sprach sich damals für das Postulat aus. «Grundsätzlich haben wir in der Schweiz nur beschränkt Platz und es ist ein grünes Anliegen, weniger Wohnplatz zu brauchen.» Wenn ein brachliegendes Areal mit einem Tiny House zwischengenutzt werden könne, sei das sicherlich sinnvoll.
Und Stefan Feldmann (SP) sieht Tiny Houses als ein eher jüngeres Konzept im Bereich der Wohnformen an. «Diese können durchaus auch einen Beitrag für einen schonenderen Umgang mit Ressourcen leisten.» Weil diese Kleinwohnformen ein eher jüngeres Konzept seien, gebe es verschiedene Fragen, was die gesetzlichen Regelungen betreffe. «Es macht deshalb Sinn, dass sich der Kantonsrat aufgrund eines Postulatberichtes des Regierungsrates mit all diesen Fragen auseinandersetzt. Dies um zu schauen, ob und wenn ja, was an neuen Regelungen sinnvoll ist und was nicht.»
Das kann allerdings noch ein bisschen dauern. Zur Ausarbeitung dieses Berichts hat der Regierungsrat bis Sommer 2023 Zeit.
